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   OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07   

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OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07 (https://dejure.org/2007,4625)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.11.2007 - 5 BS 336/07 (https://dejure.org/2007,4625)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. November 2007 - 5 BS 336/07 (https://dejure.org/2007,4625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BNatSchG § 61 Abs. 3; VwGO § 80 Abs. 5 S. 4, § 80 Abs. 7; FFH-RL § 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Habitatschutz; Ausschluss von erstmaligen Einwendungen im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses im Rahmen eines Eilverfahrens; Frage der Beeinträchtigung sog. ...

  • Judicialis

    BNatSchG § 61 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5 S. 4; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; FFH-RL § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Baubeginn für Waldschlößchenbrücke ist möglich

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 990 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dresdner Elbtalbrücke (Waldschlösschenbrücke) darf gebaut werden - Gericht hebt Baustopp der Elbtalbrücke auf

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07
    Zur Begründung trugen sie im Wesentlichen vor, dass mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.1.2007 - 9 A 20.05 - ("Westumfahrung Halle", NVwZ 2007, 1054) eine entscheidungsrelevante Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Maßstäben vorliege, die an eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für NATURA 2000 Gebiete zu stellen seien.

    a) Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss festgestellt, dass mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Habitatschutz (Urt. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 - "Westumfahrung Halle", NVwZ 2007, 1054) und zum Artenschutz (Urt. v. 21.6.2006 - 9 A 28.05 -, zitiert nach juris) veränderte Umstände vorliegen.

    Das Vorsorgeprinzip verlangt es nicht, die FFH-Verträglichkeitsprüfung oder die Frage, ob ein Vorhaben zu wesentlichen Beeinträchtigungen führt, auf ein "Nullrisiko" auszurichten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.1.2007, aaO, S. 1054 f. für bereits gelistete Gebiete).

  • VG Dresden, 09.08.2007 - 3 K 712/07
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. August 2007 - 3 K 712/07 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

    Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9.8.2007 - 3 K 712/07 - hat teilweise Erfolg.

    Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag mit dem angegriffenen Beschluss vom 9.8.2007 - 3 K 712/07 - statt und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klagen der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluss an.

  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05

    Antragsbefugnis, Wachtelkönig, Planfeststellung, Präklusion, sofortige

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07
    Die Antragsteller sind in Sachsen anerkannte Naturschutzverbände und begehren unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7.7.2005 - 3 K 922/04 - und des Beschlusses des Senates vom 8.12.2005 - 5 BS 184/05 - die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden vom 25.2.2004 betreffend den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke.

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Beurteilung des Gutachters S. und der Einschätzung des Verwaltungsgerichts in dem angegriffenen Beschluss sowie den Ausführungen des Senates in dem vorangegangenen Beschluss vom 8.12.2005 - 5 BS 184/05 -.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07
    Darüber hinaus liege aufgrund der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.3.2006 - 4 A 1075.04 - und 21.6.2006 - 9 A 28.05 - auch eine entscheidungsrelevante Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Artenschutz vor.

    a) Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss festgestellt, dass mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Habitatschutz (Urt. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 - "Westumfahrung Halle", NVwZ 2007, 1054) und zum Artenschutz (Urt. v. 21.6.2006 - 9 A 28.05 -, zitiert nach juris) veränderte Umstände vorliegen.

  • VGH Bayern, 06.09.1990 - 22 B 90.500
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07
    Auflagen sind nicht nur in dem in § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO unmittelbar geregelten Fall der Aussetzungsentscheidung, sondern auch bei Ablehnung einer Aussetzungsentscheidung möglich (vgl. z. B. OVG Bremen, Beschl. v. 31.8.1984, NVwZ 1985, 55; BayVGH, Urt. v. 6.9.1990, NVwZ-RR 1991, 159; NdsOVG, Beschl. v. 30.1.1978, NJW 1978, 2523; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.9.1989, BWVPr.
  • OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06

    Regionalplan; Teilfortschreibung; Windenergie; Fledermausschutz; Repowering

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07
    Aufgrund der Nähe der Elbwiesen kann auch eine Einwirkung von Prädatoren und Aasfressern nicht ausgeschlossen werden (vgl. hierzu und zur mittleren Liegezeit im freien Gelände: SächsOVG, NK-Urt. v. 17.7.2007 - 1 D 10/06 -).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07
    Die anwendbaren Verfahrensmodalitäten bestimmen sich dabei nach dem innerstaatlichen Recht der einzelnen Mitgliedstaaten, dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als die, die für gleichartige innerstaatliche Situationen gelten, und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (EuGH, Urt. v. 14.9.2006 - C-244/05 - "Bund Naturschutz in Bayern e. V. / Freistaat Bayern", NVwZ 2007, 61).
  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07
    Auf Gebiete, die in der der Kommission übermittelten nationalen Liste aufgeführt, von der Kommission aber noch nicht unter Schutz gestellt wurden, ist Art. 6 Abs. 2 bis 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) nicht anwendbar (vgl. EuGH, Urt. v. 13.1.2005 - C-117/03 - "Dragaggi", NVwZ 2005, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.1987 - Z 10 S 1/87

    Durchführung der Volkszählung durch Gemeindebedienstete

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07
    1990, 64, v. 21.5.1987, NJW 1987, 1717 u. v. 20.5.1974, DÖV 1974, 706 [707]; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 80 RdNr. 169; Schmidt in: Eyermann, VwGO, 12 Aufl., § 80 RdNr. 90; a.A.: Schoch in: ders./Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Februar 2007, § 80 RdNr. 297; Redeker/v. Oertzen, VwGO, § 80 RdNr. 59; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, VwGO, 3. Aufl., § 80 RdNr. 102).
  • OVG Bremen, 31.08.1984 - 1 B 53/84

    Planfeststellungsbeschluß; Klagebefugnis; Antragsbefugnis; Verband; Aufschiebende

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07
    Auflagen sind nicht nur in dem in § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO unmittelbar geregelten Fall der Aussetzungsentscheidung, sondern auch bei Ablehnung einer Aussetzungsentscheidung möglich (vgl. z. B. OVG Bremen, Beschl. v. 31.8.1984, NVwZ 1985, 55; BayVGH, Urt. v. 6.9.1990, NVwZ-RR 1991, 159; NdsOVG, Beschl. v. 30.1.1978, NJW 1978, 2523; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.9.1989, BWVPr.
  • BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05

    FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer

  • VG Dresden, 07.07.2005 - 3 K 922/04
  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04

    Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke

    Auf die hiergegen am 10.8.2007 erhobene Beschwerde änderte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12.11.2007 (Az.: 5 BS 336/07) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9.8.2007, lehnte die Anträge ab und ordnete insbesondere zum Schutz der Kleinen Hufeisennase an, dass der Beklagte bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache sicher zu stellen habe, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten planfestgestellten Verkehrszug zu bestimmten Zeiten während des Jahres auf 30 km/h begrenzt und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch je eine stationäre Messeinrichtung pro Fahrtrichtung überwacht werde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az.: 3 K 922/04, 3 K 712/07, 5 BS 184/05 und 5 BS 336/07 und 3 L 354/08), die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (26 Ordner) sowie den beigezogenen vorläufigen Managementplan für das SCI 034E "Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg" (T. , 2. Zwischenbericht vom 25.4.2008) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren und dem Gericht bei seiner Entscheidung vorlagen.

    Die Ausführungen von F. & S. vom 11.10.2007 zum Eremit im Beschwerdeverfahren seien falsch (Az.: 5 BS 336/07, GA S. 352).

    Mit der im Planergänzungsbescheid vom 9.6.2008 verfügten Nebenbestimmung 4.4.8 (Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Brücke und einem Teil der Rampen) sei im Anschluss an den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12.11.2007 (Az.: 5 BS 336/07) eine geeignete und ausreichende dauerhafte Konfliktvermeidungsmaßnahme getroffen worden.

    Bezüglich des Vortrags zum Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und zur Grünen Keiljungfer sind die Kläger zu 2) und 3) präkludiert (vgl. auch SächOVG, Beschl. v. 12.11.2007 - 5 BS 336/07 - S. 8), nicht jedoch der Kläger zu 1), der hierzu im Verwaltungsverfahren im Erörterungstermin am 12.9.2003 vorgetragen hat.

    Hinsichtlich des Klägers zu 1) hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 12.11.2007 - 5 BS 336/07 - (S. 8) angenommen, dass keine Präklusion vorliege, weil der Vertreter des Klägers zu 1) im Erörterungstermin zum Eremiten vorgetragen habe.

    Hiervon gehen sowohl die Gutachter S. , Dr. M. , Prof. Dr. S. als auch Dr. Z. aus (vgl. FFH-Vorprüfung [Januar 2003] S. 66; Dr. M. Stellungnahme v. 4.6.2008, S. 6 [GA S. 1535 f.] Prof. Dr. S. , Stellungnahme v. 9.6.2008, S. 25 [GA S. 1637 f.], Dr. Z. , Stellungnahme v. 17.8.2007 zu Az.: 5 BS 336/07, S. 3).

    war nicht nachzugehen, da die Kammer den Ausführungen von Dr. Z. in seiner Stellungnahme vom 17.8.2007 (Nr. 4), vorgelegt im Verfahren Az.: 5 BS 336/07, folgt.

    segeler (nyctalus leisleri), Breitflügelfledermaus (eptesicus serotinus), Nordfledermaus (eptesicus nilssonii), Zwergfledermaus (pipistrellus pipistrellus), Mückenfledermaus (pipistrellus pygmaeus), Rauhhautfledermaus (pipistrellus nathusii), Braunes Langohr (plecotus auritus), Graues Langohr (plecotus austriacus) und zur Zweifarbfledermaus (vespertilio murinus) (vgl. S. , Stellungnahme v. 14.9.2007, S. 19, zu Az.: 5 BS 336/07).

  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09

    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

    Auf die hiergegen erhobene Beschwerde änderte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 12. November 2007 (Az. 5 BS 336/07) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. August 2007, 1ehnte die Anträge ab und ordnete insbesondere zum Schutz der Fledermausart Kleine Hufeisennase an, dass der Beklagte bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache sicherzustellen habe, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten planfestgestellten Verkehrszug zu bestimmten Zeiten während des Jahres auf 30 km/h begrenzt und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch je eine stationäre Messeinrichtung pro Fahrtrichtung überwacht wird.

    Weiterhin wird verwiesen auf die Gerichtsakten der verwaltungsgerichtlichen Verfahren 3 K 922/04 (6 Bände) und 3 K 712/07 (5 Bände) sowie die Gerichtsakten der unter den Aktenzeichen 5 BS 184/05 (2 Bände), 5 BS 336/07 (4 Bände) und 5 B 286/10 (3 Bände) beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren.

    Der Senat hält insofern nicht mehr an seiner im Beschluss vom 12. November 2007 im Verfahren 5 BS 336/07 (Umdruck, S. 7) vertretenen Auffassung fest, dass eine Nachbeteiligung erforderlich gewesen sei.

    Der erkennende Senat hat sich jedoch bereits im Beschluss vom 12. November 2007 (5 BS 336/07, S. 9 f.) dahingehend geäußert, dass einiges dafür sprechen könnte, einen Rückgriff auf die materiellen Maßstäbe von Art. 6 Abs. 3 Und 4 FFH-RL zu bejahen, wenn - wie hier - ein Gebiet zwar gemeldet, aber noch nicht in die Liste aufgenommen worden ist und der nationale Gesetzgeber noch keine Schutzregelungen für potentielle FFH-Gebiete getroffen hat.

    Die dortigen Angaben hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12. November 2007 (5 BS 336/07, S. 8) als ausreichend angesehen.

    308 Nachdem die Gefährdungsabschätzung/Vorprüfung für die Anhang II-Arten im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 25. Februar 2004 zu dem Ergebnis gekommen war, dass keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung zu erwarten sei, hat die Planfeststellungsbehörde im Anschluss an die Entscheidung des Senats im Beschluss vom 12. November 2007 (5 BS 336/07) zum Schutz der Kleinen Hufeisennase und anderer strukturnutzender Fledermausarten - zur Reduzierung einer "eventuellen Restgefahr" - mit Planergänzungsbescheid vom 9. Juni 2008 eine zeitweilige Geschwindigkeitsbegrenzung und - als vorsorgliche Schutzmaßnahme - die Anlage von Leitstrukturen festgelegt (Auflage 4.4.8 und 4.4.9).

    Die Wirksamkeit einer solchen Schutzmaßnahme sei zudem im Anschluss an den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. November 2007 (5 BS 336/07) nochmals von Dr. M.

  • OVG Sachsen, 05.10.2015 - 5 B 259/15

    Dublin-Verfahren; Überstellungsfrist; Abschiebung; aufschiebende Wirkung;

    22 Bei der i. R. d. § 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 7 VwGO grundsätzlich nur aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmenden Interessenabwägung, die sich vor allem nach den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache richtet und nur, wenn diese wegen der besonderen Dringlichkeit nicht wenigstens summarisch zu beurteilen sind, allein anhand einer umfassenden Abwägung der gegenläufigen Interessen unter Berücksichtigung der bei einer Ablehnung und einer Stattgabe zu erwartenden Folgen zu erfolgen hat (vgl. zu diesem Maßstab etwa: BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2014 - 7 VR 4.13 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 12. November 2007 - 5 BS 336/07 -, juris Rn. 17), überwiegt deshalb hier das Interesse des Antragstellers an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage das Interesse der Antragsgegnerin an einem sofortigen Vollzug der Abschiebung nach Polen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - 2 M 89/15

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Es kann offen bleiben, ob die Vorschrift des § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO in entsprechender Anwendung auch bei Ablehnung eines Aussetzungsantrages Auflagen zu Gunsten des Betroffenen zulässt (dafür etwa SächsOVG, Beschl. v. 12.11.2007 - 5 BS 336/07 -, juris RdNr. 28; Kopp/Schenke, VwGO, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 RdNr. 169; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O., RdNr. 1004; dagegen Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 80 RdNr. 438; NdsOVG, Beschl. v. 27.10.1997 - 7 M 4238/97 -, juris RdNr. 9).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Ob im Falle der Klage eines anerkannten Naturschutzvereins gegen einen Planfeststellungsbeschluss infolge der neuen artenschutzrechtlichen Rechtsprechung möglicherweise etwas anderes gilt, wenn der Naturschutzverein im Verwaltungsverfahren keine artenschutzrechtliche Einwände erhoben hat, kann hier dahinstehen (verneinend OVG Sachsen, Beschluss vom 12. November 2007 5 BS 336/07 -, BeckRS 2007 27767; im Einzelfall bejahend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7./ 8. November 2007 -8 C 11523/06.OVG -).
  • OVG Sachsen, 31.05.2017 - 5 B 19/17

    Aufschiebende Wirkung; anerkannter Flüchtling; unzulässiger Asylantrag;

    Dies führt hier dazu, dass bei der i. R. d. § 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 7 VwGO grundsätzlich nur aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmenden Interessenabwägung, die sich vor allem nach den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache richtet und nur, wenn diese wegen der besonderen Dringlichkeit nicht wenigstens summarisch zu beurteilen sind, allein anhand einer umfassenden Abwägung der gegenläufigen Interessen unter Berücksichtigung der bei einer Ablehnung und einer Stattgabe zu erwartenden Folgen zu erfolgen hat (vgl. zu diesem Maßstab etwa: BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2014 - 7 VR 4.13 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 12. November 2007 - 5 BS 336/07 -, juris Rn. 17), seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes das Interesse des Antragstellers an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage das Interesse der Antragsgegnerin an einer sofortigen Vollziehung der Abschiebung nach Bulgarien überwiegt.
  • OVG Sachsen, 27.10.2010 - 5 B 286/10

    Waldschlößchenbrücke Dresden, Einschwimmvorgang,

    Hilfsweise beantragen die Antragsteller,den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12.11.2007 (5 BS 336/07) abzuändern und die aufschiebende Wirkung der o. g. Klagen anzuordnen.

    Der hilfsweise beantragte vorläufige Rechtsschutz nach § 80 Abs. 7 VwGO mit dem Antrag, den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12.11.2007 (5 BS 336/07) abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klagen anzuordnen, ist für das verfolgte Rechtsschutzziel nicht das zutreffende vorläufige Rechtsschutzverfahren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - 11 B 289/08

    Eilantrag gegen Stromtrasse für E.ON Kraftwerk in Datteln abgelehnt

    Speziell in Bezug auf den Artenschutz ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Verein bzw. Verband bestimmte örtliche Vorkommen, für die durch das Vorhaben Risiken entstehen können, bezeichnet und sein Vorbringen dabei einzelartenscharf konkretisiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.1.2004 - 4 A 4.03 -, a. a. O., S. 26, und Beschluss vom 23.11.2007 - 9 B 38.07 -, a. a. O., Rdnrn. 27 und 31; Sächs. OVG, Beschluss vom 12.11.2007 - 5 BS 336/07 -, n. v., S. 7 f. des Beschlussabdrucks).
  • VG Minden, 22.04.2015 - 10 L 136/15

    Nichtvorliegen systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren bei der

    vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. Oktober 1997 - 7 M 4238/97 -, NVwZ-RR 1998, 337 (juris Rn. 9); Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Mai 1982 - 4 TH 7/82 -, BRS 39 Nr. 225, S. 439, 440; OVG Münster, Beschluss vom 24. Februar 1970 - 8 B 924/69 -, DÖV 1971, 103, 104; Bostedt, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Auflage 2012, § 80 VwGO Rn. 168; Gersdorf, in: Posser/Wolff, VwGO, 2. Auflage 2014, § 80 Rn. 193; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 80 Rn. 168.; M. Redeker, in: Redeker/v. Oertzen, VwGO, 16. Auflage 2014, § 80 Rn. 59; Schoch, in ders./Schneider/Bier, VwGO, Band I, Stand: März 2014, § 80 Rn. 438 ff.; a.A. Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. November 2007- 5 BS 336/07 -, NuR 2007, 831 (juris Rn. 28); Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. September 1990 - 22 B 90.500 -, NVwZ-RR 1991, 159, 159 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Mai 1987 - Z 10 S 1/87 -, NJW 1987, 1717, 1719; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage 2014, § 80 Rn. 169; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/ders., Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 1004; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014 § 80 Rn. 90.
  • VG Arnsberg, 17.12.2018 - 3 L 1935/18
    Gleiches würde - selbst wenn man diese Entscheidungsform trotz des Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für zulässig hielte -, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 15 CS 17.1055 -, juris, Rn. 42; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG Sachsen), Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 5 BS 336/07 -, juris, Rn. 28; a. A. wohl: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg), Beschluss vom 27. Juni 2018 - 8 S 700/18 -, juris, Rn. 11, im Übrigen auch im Falle einer Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzantrags mit der Maßgabe, dass die dem Antragsteller gesetzte Ausreisefrist mit der Bekanntgabe der gerichtlichen Entscheidung erneut zu laufen beginnt, gelten.
  • VG Minden, 20.03.2015 - 10 L 117/15

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) im

  • OVG Sachsen, 13.06.2017 - 5 B 307/16

    Aufschiebende Wirkung; subsidiärer Schutzstatus; unzulässiger Asylantrag;

  • VG Minden, 29.12.2014 - 10 L 607/14

    Überstellung eines Asylsuchenden nach Italien bei Vorliegen von systemischen

  • OVG Sachsen, 07.01.2013 - 1 B 348/12

    Nutzungsuntersagung, Bestandsschutz, offensichtliche Genehmigungsfähigkeit,

  • VG Gelsenkirchen, 11.03.2015 - 9a L 447/15

    Italien; Rücküberstellung; Familie; Kleinkinder; Schwangerschaft

  • VG Arnsberg, 22.02.2019 - 3 L 1991/18

    Rechtsmittel, Suspensiveffekt, Unionsrecht, Gnandi, effet-utile-Grundsatz,

  • VG Chemnitz, 26.07.2023 - 1 L 352/22

    Syrien: Dublin: Systemische Mängel in Litauen

  • VG Minden, 29.12.2014 - 10 L 882/14

    Systemische Mängel, Hauptsacheverfahren, EuGH, Tarakhel, Italien,

  • VG Dresden, 15.09.2008 - 3 L 354/08

    Verwaltungsgericht Dresden lehnt Antrag auf sofortigen Baustopp der

  • OVG Sachsen, 03.06.2014 - 1 B 69/14

    Gerichtliche Auflage, Sofortvollzug, Erstattungsbescheid

  • VG Gelsenkirchen, 11.01.2016 - 9a L 2570/15

    Aufschiebende Wirkung; Klage ; Abschiebungsanordnung; Trennung; Kleinkind;

  • VG Gelsenkirchen, 23.02.2015 - 9a L 251/15

    Italien; Rücküberstellung; Familie; Kleinkinder; Schwangerschaft

  • VG Dresden, 21.05.2010 - 4 L 251/10

    Pfingstfest in Kromlau darf bis 2:00 Uhr gefeiert werden

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