Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 29.11.2005 - 5 BS 4/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16964
OVG Sachsen, 29.11.2005 - 5 BS 4/04 (https://dejure.org/2005,16964)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.11.2005 - 5 BS 4/04 (https://dejure.org/2005,16964)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. November 2005 - 5 BS 4/04 (https://dejure.org/2005,16964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5 S. 3; SächsVwVG § 15 Abs. 1 Nr. 2; AO § 309, § 314

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Verwaltungsgerichts zur Aufhebung von Pfändungsverfügungen und Einziehungsverfügungen; Reichweite des Grundrechtsschutzes gegen Verwaltungsakte und öffentlich-rechtliche Realakte; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Antrags auf Anordnung der ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5 Satz 3; ; SächsVwVG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; AO § 309; ; AO § 314

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 68
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2005 - 5 BS 4/04
    Der Beitragsgläubiger kann deshalb bis dahin eine die sachliche Beitragspflicht begründende rechtmäßige Beitragssatzung nachschieben und somit die Mängel der früheren Satzung heilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1981, BVerwGE 64, 218, für die Erschließungsbeitragspflicht).
  • BVerwG, 16.07.1968 - I C 81.67

    Untersagung des Betreibens eines Abbruchunternehmens - Befugnis der

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2005 - 5 BS 4/04
    Denn der Mangel der Handlungszuständigkeit einer öffentlichen Funktionseinheit kann definitiv nicht - auch nicht bezogen auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - durch Heilung beseitigt werden (vgl. entsprechend BVerwG, Urt. v. 16.7.1968, BVerwGE 30, 138 [145]).
  • OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04

    Beteiligungsfähigkeit, Feststellungsinteresse, Klageänderung, Fraktion,

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2005 - 5 BS 4/04
    Darüber hinaus wird bei unvollständiger Zusammensetzung der Verbandsversammlung auch das im Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG und Art. 1 Satz 2 und Art. 3 Abs. 1 SächsVerf) verankerte Ziel der Weitergabe der Repräsentation (vgl. dazu auch SächsOVG, Urt. v. 15.3.2005 - 4 B 436/04 -) verfehlt, das einfachgesetzlich durch § 52 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 Satz 3 SächsKomZG vorgegeben ist.
  • OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 A 670/13

    Veröffentlichung, Rückwirkung, Zweckverband, Verbandsversammlung, Gebühren,

    Die Rückwirkung kann sich auch auf einen vergangenen Zeitraum unabhängig davon erstrecken, ob die Verbandsversammlung in dem Zeitraum, auf den sich die Rückwirkung erstreckt, durchgängig ordnungsgemäß zusammengesetzt war (Aufgabe von SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -).

    Zur Begründung führte es aus, dass die rückwirkende Inkraftsetzung der Gebührensatzung des Beklagten vom 9. Juni 2005 nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -) nur insoweit habe erfolgen dürfen, wie die Verbandsversammlung rechtmäßig konstituiert worden sei.

    Soweit der Senat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 29. November 2005 (SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -, juris Rn. 17 [insoweit in SächsVBl. 2006, 92 nicht abgedruckt]) ohne nähere Begründung eine andere Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht fest.

  • VG Potsdam, 23.06.2022 - 14 L 306/21
    Zulässig ist auch der weiter gestellte Antrag, die Aufhebung der Vollziehung der Ordnungsverfügung mit Blick auf die Zwangsgeldfestsetzung und den zugehörenden Gebührenbescheid anzuordnen; insbesondere ist er gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO statthaft (vgl. OVG MV, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 3 M 147/03 -, LKV 2005, 172, 174 (abrufbar über beck online); Sächs. OVG, Beschluss vom 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -, juris, Rn. 19; Schoch, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2021, § 80 Rn. 344a).

    In den Fällen sofortiger Vollziehbarkeit vollstreckt die Behörde auf eigenes Risiko; sie muss damit rechnen, dass das Gericht die Vollziehung nicht nur aussetzt, sondern aufhebt, d. h. einen Vollstreckungsverwaltungsakt kassiert und nicht nur suspendiert, wobei sich Beschränkungen der Aufhebungskompetenz nur aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ergeben können (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -, juris, Rn. 19).

  • VG Cottbus, 11.06.2009 - 6 L 323/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändung von Sozialleistungen (Altersrente) -

    Eine Erhöhung im Hinblick auf den Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO ist nicht veranlasst, weil dieser nur Annexcharakter besitzt (wie hier OVG Sachsen, Beschluss vom 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -, NVwZ-RR 2007, 68; VG Aachen, Beschluss vom 28. September 2007, a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 09.02.2012 - 3 A 210/09

    Grundsteuergesetz, Grundsteuererlass, struktureller Leerstand

    Der insoweit entgegenstehende Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. November 2005 - 5 BS 4/04 - enthalte hierzu keine Begründung.

    In der von Kläger und Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 29. November 2005, SächsVBl 2006, 92) wird aber lediglich in einem obiter dictum und damit nicht die Entscheidung tragend zur Rechtsqualität einer Mahnung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren Stellung genommen und deren Verwaltungsaktqualität bejaht.

  • SG Bremen, 10.02.2009 - S 21 AS 6/09

    Ungekürzte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) durch

    Hierbei kann dahin stehen, ob der Antrag als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 86b Abs. 1 SGG (vgl. hierzu VG Chemnitz, 01.09.1998 - 1 K 1546/98 -) bzw. auf Aufhebung der Vollziehung gemäß § 86b Abs. 1 Satz 2 SGG (vgl. hierzu: OVG Bautzen, Beschl. v. 29.11.2005 - 5 Bs 4/04) oder als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG statthaft wäre, eine Frage, die die Kammer vorliegend nicht beantworten kann, da sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht ergibt, ob der Antragsteller fristgerecht Rechtsmittel gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügungen eingelegt hat bzw. ob ihnen ein (voll-ziehbarer) Leistungsbescheid zu Grunde liegt.
  • VG Aachen, 28.09.2007 - 6 L 295/07

    Pfändung eines über einen Mindestanspruch bestehenden Rentenanspruchs; Pfändung

    vgl. dazu Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -, NVwZ-RR 2007, 68 und juris Rn. 20.
  • OVG Sachsen, 18.07.2019 - 5 B 451/18

    Zum Prüfungsmaßstab im vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und

    10 Schließlich verkennt der Antragsteller mit seinem Vortrag, eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung könne bei einem erfolgreichen Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ungeachtet ihrer Eigenschaft als Verwaltungsakt im Wege der Vollzugsfolgenbeseitigung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO aufgehoben werden, dass hier nicht der zugrundeliegende Abgabenbescheid Gegenstand des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ist (so bei SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2005 - 5 BS 4/04 -, juris Rn. 19), sondern die Pfändungs- und Einziehungsverfügung selbst.
  • VG Leipzig, 25.06.2014 - 4 K 342/12

    Anordnung und Einschreiten der Behörde bzgl. Errichtung eines Notdachs auf einem

    Unabhängig von der Frage, ob dieses Begehren im Wege einer allgemeinen Leistungsklage durchzusetzen wäre, da die Ersatzvornahme für sich betrachtet einen Realakt darstellt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29.11.2005, SächsVBl. 2006, 92), oder ob insoweit von einer Verpflichtungsklage auszugehen ist, weil regelmäßig von der Behörde noch eine vorhergehende Anordnung erlassen wird (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6.11.2009 - 1 D 138/09 -, juris), sind Formen vorbeugenden Rechtsschutzes nur ausnahmsweise zulässig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht