Weitere Entscheidungen unten: ArbG Wesel, 15.09.2011 | ArbG Gelsenkirchen, 02.08.2011

Rechtsprechung
   ArbG Wesel, 19.09.2011 - 5 BV 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,39702
ArbG Wesel, 19.09.2011 - 5 BV 14/11 (https://dejure.org/2011,39702)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 19.09.2011 - 5 BV 14/11 (https://dejure.org/2011,39702)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 19. September 2011 - 5 BV 14/11 (https://dejure.org/2011,39702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Einsichtsrechts des Arbeitgebers hinsichtlich der Daten auf dem Betriebsratslaufwerk

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Daten auf dem Betriebsratslaufwerk sind für den Arbeitgeber unantastbar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Wesel, 19.09.2011 - 5 BV 14/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 12.08.2009 - 7 ABR 15/08 - juris) sind auf Datenspeichern elektronisch gespeicherte Dateien Unterlagen iSd. § 34 Abs. 3 BetrVG.
  • ArbG Wesel, 17.11.2011 - 5 BV 17/11

    Betriebsrat verlangt vom Arbeitgeber die Einsichtnahme in Protokolldateien für

    In dem vom Arbeitgeber angestrengten Beschlussverfahren unter dem Aktenzeichen 5 BV 14/11 wurde der Antrag auf Feststellung, dass die Auswertung und Verwertung der vorgefundenen Daten nicht der Zustimmung des Betriebsrates bedarf, hilfsweise die Zustimmung des Betriebsrates zur Auswertung und Verwertung zu ersetzen, zurückgewiesen, weil dem Arbeitgeber ein entsprechendes Auswertungs- und Verwertungsrecht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zustehe.

    Das Arbeitsgericht Wesel hatte bereits in seinem Beschluss vom 15.09.2011 in dem Verfahren 5 BV 14/11 ausgeführt, dass es sich bei den Dateien auf dem Betriebsratslaufwerk um Unterlagen i. S. d. § 34 Abs. 3 BetrVG handelt, und dass ausschließlich die Mitglieder des Betriebsrates ein Zugriffsrecht auf diese Dateien haben.

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Rechtsprechung
   ArbG Wesel, 15.09.2011 - 5 BV 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,78858
ArbG Wesel, 15.09.2011 - 5 BV 14/11 (https://dejure.org/2011,78858)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 15.09.2011 - 5 BV 14/11 (https://dejure.org/2011,78858)
ArbG Wesel, Entscheidung vom 15. September 2011 - 5 BV 14/11 (https://dejure.org/2011,78858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Einsichtsrecht des Arbeitgebers in elektronische Betriebsratsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einsicht in elektronische Betriebsratsunterlagen?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Wesel, 15.09.2011 - 5 BV 14/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluss vom 12.08.2009 - 7 ABR 15/08 - juris) sind auf Datenspeichern elektronisch gespeicherte Dateien Unterlagen iSd. § 34 Abs. 3 BetrVG.
  • LAG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 TaBV 87/11

    Arbeitgeber darf nicht auf Betriebsratsdateien zugreifen - keine Protokolldateien

    Sie beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 15.September 2011 (Az.: 5 BV 14/11) aufzuheben und.
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Rechtsprechung
   ArbG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 BV 14/11   

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https://dejure.org/2011,33084
ArbG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 BV 14/11 (https://dejure.org/2011,33084)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02.08.2011 - 5 BV 14/11 (https://dejure.org/2011,33084)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02. August 2011 - 5 BV 14/11 (https://dejure.org/2011,33084)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 19.09.2011 - 13 TaBV 62/11

    Rechtsschutzbedürfnis zur Anrufung der Einigungsstelle

    Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 02.08.2011 - 5 BV 14/11 - wird zurückgewiesen.
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