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   ArbG Bonn, 16.06.2010 - 5 BV 20/10   

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https://dejure.org/2010,13514
ArbG Bonn, 16.06.2010 - 5 BV 20/10 (https://dejure.org/2010,13514)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 16.06.2010 - 5 BV 20/10 (https://dejure.org/2010,13514)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 5 BV 20/10 (https://dejure.org/2010,13514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgegenstehen der Weitergabe von den die Voraussetzungen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement erfüllenden Namen und Fehlzeiten der Mitarbeiter an den Betriebsrat aufgrund von datenschutzrechtlichen Erwägungen; Zulässige Einschränkung des Grundrechts des ...

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsanspruch des Betriebsrates im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements - Datenschutz

  • hensche.de

    Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Eingliederungsmanagement

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf und muss bestimmte Arbeitnehmerdaten an den Betriebsrat weiterleiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss bestimmte Arbeitnehmerdaten an den Betriebsrat weiterleiten

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389

    Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter;

    Auszug aus ArbG Bonn, 16.06.2010 - 5 BV 20/10
    Soweit die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die Personalvertretung werde im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit keinen Anlass haben, die Angaben des Arbeitgebers über den Kreis der von einer möglichen Klärung betroffenen Beschäftigten in Zweifel zu ziehen (vgl. etwa Bayer. VGH - 30.04.2009 - 17 P 08.3389, juris, dort Rdnr. 40; OVG Berlin-Brandenburg - 60 PV 9.07, juris, dort Rdnr. 40), steht dies in Widerspruch zur Auffassung des Gesetzgebers, der die Überwachungsfunktion der Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte im Hinblick auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers/Dienstherrn aus § 84 Abs. 2 SGB IX für so bedeutsam befunden hat, dass er die allgemeine Überwachungspflicht des Betriebsrats aus § 80 Abs. 1 BetrVG durch einen speziell auf § 84 SGB IX bezogenen Überwachungsauftrag ergänzt hat.
  • BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80

    Prämie

    Auszug aus ArbG Bonn, 16.06.2010 - 5 BV 20/10
    Vielmehr gehen gesetzliche Vorschriften wie § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, die die Information des Betriebsrats und damit u.U. auch die Weitergabe von Daten vorschreiben, dem Bundesdatenschutzgesetz vor (vgl. BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80 - AP § 80 BetrVG 1972 Nr. 18; Weber, in GK-BetrVG, 9. Aufl., § 80 Rdnr. 74; ErfK/ Kania, 10. Aufl., § 80 BetrVG Rdnr. 22; Richardi/ Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 80 Rdnr. 57 und - mit Hinweis darauf, dass der Betriebsrat unselbständiger Teil der verarbeitenden Stelle und nicht Dritter Fitting, BetrVG, 25. Aufl., § 80 Rdnr. 58; dazu, dass der Betriebsrat Teil der verarbeitenden Stelle ist vgl. auch BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02, juris, dort Rdnr. 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 60 PV 9.07

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; Bekanntgabe der Zeiten der

    Auszug aus ArbG Bonn, 16.06.2010 - 5 BV 20/10
    Soweit die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die Personalvertretung werde im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit keinen Anlass haben, die Angaben des Arbeitgebers über den Kreis der von einer möglichen Klärung betroffenen Beschäftigten in Zweifel zu ziehen (vgl. etwa Bayer. VGH - 30.04.2009 - 17 P 08.3389, juris, dort Rdnr. 40; OVG Berlin-Brandenburg - 60 PV 9.07, juris, dort Rdnr. 40), steht dies in Widerspruch zur Auffassung des Gesetzgebers, der die Überwachungsfunktion der Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte im Hinblick auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers/Dienstherrn aus § 84 Abs. 2 SGB IX für so bedeutsam befunden hat, dass er die allgemeine Überwachungspflicht des Betriebsrats aus § 80 Abs. 1 BetrVG durch einen speziell auf § 84 SGB IX bezogenen Überwachungsauftrag ergänzt hat.
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus ArbG Bonn, 16.06.2010 - 5 BV 20/10
    Vielmehr gehen gesetzliche Vorschriften wie § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, die die Information des Betriebsrats und damit u.U. auch die Weitergabe von Daten vorschreiben, dem Bundesdatenschutzgesetz vor (vgl. BAG, 17.03.1983 - 6 ABR 33/80 - AP § 80 BetrVG 1972 Nr. 18; Weber, in GK-BetrVG, 9. Aufl., § 80 Rdnr. 74; ErfK/ Kania, 10. Aufl., § 80 BetrVG Rdnr. 22; Richardi/ Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 80 Rdnr. 57 und - mit Hinweis darauf, dass der Betriebsrat unselbständiger Teil der verarbeitenden Stelle und nicht Dritter Fitting, BetrVG, 25. Aufl., § 80 Rdnr. 58; dazu, dass der Betriebsrat Teil der verarbeitenden Stelle ist vgl. auch BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02, juris, dort Rdnr. 36).
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Die Sprungrechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 16. Juni 2010 - 5 BV 20/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 24.11.2010 - 11 TaBV 48/10

    Eingliederungsmanagement

    Im Anhörungstermin vom 24.11.2010 hat der Arbeitgeber unter Bezugnahme auf ein nach seiner Ansicht sachidentisches Verfahren beim Arbeitsgericht Bonn, 5 BV 20/10, bei dem die Sprungrechtsbeschwerde zugelassen worden sei, die Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss beim Bundesarbeitsgericht beantragt.
  • VG Oldenburg, 03.05.2011 - 8 A 2967/10

    Datenschutz; Eingliederungsmanagement; Mitteilungen; Personalakten;

    Ob aus der Erwähnung der zuständigen Interessenvertretung, hier des Personalrats, erst in dieser zweiten Phase der Schluss gezogen werden kann, dass auch in der vorgelagerten Hinweisphase eine Beteiligung des Personalrats nicht oder nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich ist, wird unterschiedlich beantwortet (einerseits LAG München, B. v. 24.11.2010 - 11 TaBV 48/10 - , juris; ArbG Bonn, B. v. 16.06.2010 - 5 BV 20/10 -, juris; andererseits BayVGH, B. v. 30.04.2009, - 17 P 08.3389 -, juris; VG Köln, B. v. 02.11.2009 - 34 K 181/09 -, juris; VG Ansbach, B. v. 05.04.2011 - 8 P 11.00347 -, juris; weitere Nachweise bei BVerwG, aaO. Rdnr. 48 und bei Baßlsperger, "Beteiligung des Personalrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagements, PersV 2010, 450).
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