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ArbG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 5 BV 34/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 02.06.2015 - 5 BV 34/14
- LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15
Auf Pflichtverletzungen aus der vorangegangenen Amtszeit kann die Ausschließung …
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juni 2015 - 5 BV 34/14 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Anträge durch Beschluss vom 2. Juni 2015 - 5 BV 34/14 - zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Juni 2015 - 5 BV 34/14 - abzuändern und die Beteiligten zu 2) bis 4), 6) bis 9) und 12) aus dem Betriebsrat auszuschließen,.