Rechtsprechung
ArbG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 BV 4/11 |
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 02.08.2011 - 5 BV 4/11
- LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11
Honoraranspruch und -durchsetzung eines außerbetrieblichen …
Die Beschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 02.08.2011 - 5 BV 4/11 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 02.08.2011 - 5 BV 4/11 - teilweise abzuändern und die Anträge des Beteiligten zu 1) insoweit abzuweisen, als der Arbeitgeber verpflichtet worden ist, an den Beteiligten zu 1) mehr als 5.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2011 zu zahlen, und soweit der Arbeitgeber verpflichtet worden ist, den Beteiligten zu 1) von der Gebührenrechnung der Rechtsanwälte S7 und F2 vom 12.01.2011 - Rechnungsnummer: 11 02 00 13 - in Höhe von 603, 93 EUR freizustellen.
- LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 67/11
Anwaltskosten für die gerichtliche Durchsetzung eines Honoraranspruchs des …
Der Beschwerdekammer lagen auch die Akten 5 BV 4/11 Arbeitsgericht Gelsenkirchen = 10 TaBV 61/11 Landesarbeitsgericht Hamm vor, mit dem der Gewerkschaftssekretär S3 sein Beisitzerhonorar sowie Honorardurchsetzungskosten verlangt.
Rechtsprechung
ArbG Iserlohn, 14.07.2011 - 5 BV 4/11 |
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 14.07.2011 - 5 BV 4/11
- LAG Hamm, 26.09.2011 - 13 Ta 540/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 26.09.2011 - 13 Ta 540/11
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung zur Versetzung …
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14.07.2011 - 5 BV 4/11 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.