Rechtsprechung
ArbG Köln, 08.11.2018 - 5 BV 407/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 08.11.2018 - 5 BV 407/18
- LAG Köln, 06.09.2019 - 9 TaBV 123/18
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 06.09.2019 - 9 TaBV 123/18
Leitender Angestellter - Geschäftsleitungsassistent eines Baumarkts
Die Beschwerden der Arbeitgeberin und des Beteiligten Be gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2018 - 5 BV 407/18 - werden zurückgewiesen.Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2018 - 5 BV 407/18 - teilweise abgeändert.
Nachdem auch Herr T aus dem Betrieb ausgeschieden und das Verfahren insoweit nach der Erledigungserklärungen der Beteiligten eingestellt worden ist, beantragt der Betriebsrat, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2018- 5 BV 407/18 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass auch der Arbeitnehmer S V nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG ist;.
Die Arbeitgeberin und der Beteiligten Be beantragen, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2018 - 5 BV 407/18 - teilweise abzuändern und den Antrag des Betriebsrats auch hinsichtlich Herrn Be zurückzuweisen;.