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   ArbG Köln, 08.11.2018 - 5 BV 407/18   

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ArbG Köln, 08.11.2018 - 5 BV 407/18 (https://dejure.org/2018,36665)
ArbG Köln, Entscheidung vom 08.11.2018 - 5 BV 407/18 (https://dejure.org/2018,36665)
ArbG Köln, Entscheidung vom 08. November 2018 - 5 BV 407/18 (https://dejure.org/2018,36665)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Köln, 06.09.2019 - 9 TaBV 123/18

    Leitender Angestellter - Geschäftsleitungsassistent eines Baumarkts

    Die Beschwerden der Arbeitgeberin und des Beteiligten Be gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2018 - 5 BV 407/18 - werden zurückgewiesen.

    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2018 - 5 BV 407/18 - teilweise abgeändert.

    Nachdem auch Herr T aus dem Betrieb ausgeschieden und das Verfahren insoweit nach der Erledigungserklärungen der Beteiligten eingestellt worden ist, beantragt der Betriebsrat, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2018- 5 BV 407/18 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass auch der Arbeitnehmer S V nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG ist;.

    Die Arbeitgeberin und der Beteiligten Be beantragen, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 08.11.2018 - 5 BV 407/18 - teilweise abzuändern und den Antrag des Betriebsrats auch hinsichtlich Herrn Be zurückzuweisen;.

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