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ArbG Mönchengladbach, 26.09.2007 - 5 BV 42/07 |
Zitiervorschläge
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 26. September 2007 - 5 BV 42/07 (https://dejure.org/2007,51300)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einstellung, Widerspruch des Betriebsrats
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 26.09.2007 - 5 BV 42/07
- LAG Düsseldorf, 19.03.2008 - 2 TaBV 3/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92
Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 26.09.2007 - 5 BV 42/07
Der Begriff der Eignung bezieht sich auf die gesamte Person mit ihren körperlichen, geistigen, seelischen und charakterlichen Eigenschaften unter Berücksichtigung des Fachwissens, Fachkönnens und der Bewährung im Beruf (BAG vom 05.03.1996, 1 AZR 590/92 in EZA Art. 3 GG Nr. 52).
- LAG Düsseldorf, 19.03.2008 - 2 TaBV 3/08
Zustimmungsersetzungsverfahren; nachträglich eintretende Umstände; befristet …
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 26.9.2007 - 5 BV 42/07 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich dagegen richtet, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung zur vorläufigen Einstellung von Herrn B. P. ersetzt und festgestellt hat, dass die ab dem 25.6.2007 vorgenommene vorläufige Einstellung aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.