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ArbG Dortmund, 07.12.2005 - 5 BVGa 18/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 07.12.2005 - 5 BVGa 18/05
- LAG Hamm, 07.04.2006 - 10 TaBV 1/06
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 07.04.2006 - 10 TaBV 1/06
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Verbot der Privatnutzung von Internet und …
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 07.12.2005 - 5 BVGa 18/05 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 07.12.2005 - 5 BVGa 18/05 - abzuändern und der Arbeitgeberin aufzugeben, die ohne Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats erlassene Dienstanweisung 013 vom 01.12.2005 außer Kraft zu setzen, soweit es um die private Nutzung des Internet- und E-Mail-Verkehrs gehe, für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung der Arbeitgeberin ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, anzudrohen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird.