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VGH Bayern, 11.02.2008 - 5 C 08.277 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kein Anspruch auf Beanstandung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Datenschutzrecht: Das Anrufungsrecht des Einzelnen umfasst keinen Anspruch gegen die Aufsichtsbehörde auf bestimmte Feststellungen oder Beanstandungen
- Bundesdatenschutzbeauftragte (Kurzinformation)
Das Anrufungsrecht des Einzelnen umfasst keinen Anspruch gegen die Aufsichtsbehörde auf bestimmte Feststellungen oder Beanstandungen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1993 - 25 A 2307/91
Betroffener; Entgegennahme der Eingabe; Sachliche Prüfung der Entgegennahme; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2008 - 5 C 08.277
Nicht eingeklagt werden kann, dass die Aufsichtsbehörde bestimmte Feststellungen oder Beanstandungen trifft (vgl. BayVGH vom 10.3.1988 NJW 1989, 2643; OVG NW vom 2.6.1993 NVwZ-RR 1994, 25;… Gola/Schomerus, BDSG, 9. Auflage 2007, RdNr. 17 zu § 38). - VGH Bayern, 10.03.1988 - 5 C 86.03492
Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2008 - 5 C 08.277
Nicht eingeklagt werden kann, dass die Aufsichtsbehörde bestimmte Feststellungen oder Beanstandungen trifft (vgl. BayVGH vom 10.3.1988 NJW 1989, 2643; OVG NW vom 2.6.1993 NVwZ-RR 1994, 25;… Gola/Schomerus, BDSG, 9. Auflage 2007, RdNr. 17 zu § 38).
- VG Berlin, 28.01.2019 - 1 L 1.19 Der Behörde kommt bei der Untersuchung ein weiter Ermessenspielraum zu; der Beschwerdeführer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte verfahrensmäßige Behandlung und Entscheidung in der Sache (vgl. VGH München, Urteil vom 11. Februar 2008 - 5 C 08.277, juris;… Körffer, in: Paal/Pauly, DS-GVO/BDSG, 2. Aufl. 2018, Art. 77 DS-GVO Rn. 5 m.w.N.).