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VGH Bayern, 27.06.2011 - 5 C 11.520 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Streitwertbeschwerde; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung; Keine Berücksichtigung späterer streitwerterhöhender Umstände (neues Wertgutachten) eines unveränderten Streitgegenstandes; Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung von Waldgrundstücken
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.01.2010 - XII ZB 12/05
Streitwert der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung im …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2011 - 5 C 11.520
Streitwerterhöhende bzw. streitwertmindernde Umstände eines unveränderten Streitgegenstandes, die erst nach der den Rechtszug einleitenden Antragstellung eintreten, bleiben unberücksichtigt (BVerwG vom 18.4.2006 Az. 8 B 112/05 in RdNr. 8; BGH vom 13.1.2010 Az. XII ZB 12/05 in ). - BVerwG, 18.04.2006 - 8 B 112.05
Verpflichtung der Tatsacheninstanz zur Beweiserhebung bei …
Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2011 - 5 C 11.520
Streitwerterhöhende bzw. streitwertmindernde Umstände eines unveränderten Streitgegenstandes, die erst nach der den Rechtszug einleitenden Antragstellung eintreten, bleiben unberücksichtigt (BVerwG vom 18.4.2006 Az. 8 B 112/05 in RdNr. 8; BGH vom 13.1.2010 Az. XII ZB 12/05 in ).
- VGH Bayern, 14.10.2016 - 22 C 16.1849
Auffangstreitwert bei Streit um Zutritt des Schornsteinfegers zur Wohnung
Streitwerterhöhende bzw. streitwertmindernde Umstände eines unveränderten Streitgegenstands, die erst nach der den Rechtszug einleitenden Antragstellung eintreten, bleiben unberücksichtigt (BayVGH, B. v. 27.6.2011 - 5 C 11.520 - juris, Rn. 3;… BVerwG, B. v. 18.4.2006 - 8 B 112/05 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 61, juris Rn. 8, m. w. N.). - VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 C 13.497
Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine …
Gemäß § 40 GKG, der eine Vereinfachung der Wertberechnung bezweckt (BayVGH, B.v. 27.6.2011 - 5 C 11.520 - juris m.w.N.), ist hierbei der Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung, die den Rechtszug einleitet, maßgeblich.