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   BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83   

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BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83 (https://dejure.org/1985,890)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1985 - 5 C 113.83 (https://dejure.org/1985,890)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1985 - 5 C 113.83 (https://dejure.org/1985,890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kosten einer Reise - Teilnahme an auswärtiger Demonstration - Notwendiger Lebensunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 12 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 72, 113
  • NJW 1986, 737
  • NVwZ 1986, 297 (Ls.)
  • DVBl 1986, 289
  • DÖV 1986, 292
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 43.74

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Fernseher - Tuberkulosehilfe

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83
    Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht schon in seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen (s. BVerwGE 23, 149 [156] zum Einsatz von Einkommen und Vermögen nach § 28 BSHG, BVerwGE 27, 58 [63] zum Anspruch auf Ausbildungshilfe, BVerwGE 48, 237 und BVerwGE 62, 261 [266] dazu, daß das Fernsehen und das Halten eines Kraftfahrzeugs vom notwendigen Lebensunterhalt nicht umfaßt werden).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83
    Dieses Grundrecht verbürgt zu seiner in jeder Hinsicht umfassenden Ausübung ebensowenig einen Anspruch auf Gewährung öffentlicher Mittel wie die in Art. 4 Abs. 1 GG statuierte Freiheit des Glaubens und das in Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistete Recht zur ungestörten Religionsausübung (s. BVerwGE 65, 52 [57]).
  • BVerwG, 10.05.1967 - V C 150.66

    Gewährung von Ausbildungshilfe zum Besuch einer mittleren oder höheren Schule -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83
    Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht schon in seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen (s. BVerwGE 23, 149 [156] zum Einsatz von Einkommen und Vermögen nach § 28 BSHG, BVerwGE 27, 58 [63] zum Anspruch auf Ausbildungshilfe, BVerwGE 48, 237 und BVerwGE 62, 261 [266] dazu, daß das Fernsehen und das Halten eines Kraftfahrzeugs vom notwendigen Lebensunterhalt nicht umfaßt werden).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83
    In bezug auf das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln (Art. 8 Abs. 1 GG), das nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 - (DÖV 1985, 778 mit Anmerkung von Schneider; DVBl. 1985, 1006; NJW 1985, 2395) zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gehört, gilt nichts anderes.
  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83
    Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht schon in seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen (s. BVerwGE 23, 149 [156] zum Einsatz von Einkommen und Vermögen nach § 28 BSHG, BVerwGE 27, 58 [63] zum Anspruch auf Ausbildungshilfe, BVerwGE 48, 237 und BVerwGE 62, 261 [266] dazu, daß das Fernsehen und das Halten eines Kraftfahrzeugs vom notwendigen Lebensunterhalt nicht umfaßt werden).
  • VGH Hessen, 22.02.1983 - IX OE 67/80
    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83
    Die allein vom Beklagten eingelegte Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof mit dem Urteil vom 22. Februar 1983 (DVBl. 1983, 1200; NDV 1983, 378; NVwZ 1984, 130; ZfSH/SGB 1983, 319) aus folgenden Gründen zurückgewiesen: Die Teilnahme an der Kundgebung zähle unter dem Aspekt der Beziehungen zur Umwelt im Sinne einer Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens, worunter Bedürfnisse zu verstehen seien, die im alltäglichen Lebenszuschnitt aufträten; all dies vor dem Hintergrund dessen, daß es Aufgabe der Sozialhilfe sei, die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspreche, und vor dem Hintergrund der Wertvorstellungen, wie sie in den Artikeln 1 bis 19 GG zum Ausdruck kämen.
  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 12.80

    Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unter (anteilmäßiger)

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83
    Hiervon ist das Bundesverwaltungsgericht schon in seiner bisherigen Rechtsprechung ausgegangen (s. BVerwGE 23, 149 [156] zum Einsatz von Einkommen und Vermögen nach § 28 BSHG, BVerwGE 27, 58 [63] zum Anspruch auf Ausbildungshilfe, BVerwGE 48, 237 und BVerwGE 62, 261 [266] dazu, daß das Fernsehen und das Halten eines Kraftfahrzeugs vom notwendigen Lebensunterhalt nicht umfaßt werden).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83
    Inhalt und Tragweite der Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 8 Abs. 1 GG würden verkannt werden, wenn sie unter Berufung auf das Sozialstaatsprinzip (vgl. Art. 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 Satz 1 GG), das wegen seiner Weite und Unbestimmtheit regelmäßig keine unmittelbaren Handlungsanweisungen enthält, die durch die Gerichte in einfaches Recht umgesetzt werden könnten (s. dazu BVerfGE 65, 182 [193]), dahin interpretiert würden, sie garantierten ohne weiteres einen Anspruch auf soziale Leistungen (vgl. dazu auch BVerwGE 67, 163 [169]).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83
    Inhalt und Tragweite der Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 8 Abs. 1 GG würden verkannt werden, wenn sie unter Berufung auf das Sozialstaatsprinzip (vgl. Art. 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 Satz 1 GG), das wegen seiner Weite und Unbestimmtheit regelmäßig keine unmittelbaren Handlungsanweisungen enthält, die durch die Gerichte in einfaches Recht umgesetzt werden könnten (s. dazu BVerfGE 65, 182 [193]), dahin interpretiert würden, sie garantierten ohne weiteres einen Anspruch auf soziale Leistungen (vgl. dazu auch BVerwGE 67, 163 [169]).
  • BVerwG, 29.10.1992 - 7 C 34.91

    Bonner Hofgartenwiese - Art. 8 GG, (kein) Leistungsrecht, Ermessensausübung

    Diese Maßnahmen zu verwirklichen, ist jedoch in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, so daß ein unmittelbar aus der Verfassung herzuleitender Leistungsanspruch nur in außergewöhnlichen Fällen zu rechtfertigen ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 31. März 1992 - BVerwG 7 B 25.92 - JurBüro 1992, 490 sowie die Urteile vom 22. April 1977 - BVerwGE 52, 339 (345) [BVerwG 22.04.1977 - VII C 49/74] und vom 22. September 1967 - BVerwGE 27, 360 (362 f.) [BVerwG 22.09.1967 - VII C 71/66]; vgl. auch Urteil vom 13. September 1985 - BVerwGE 72, 113 (118) [BVerwG 13.09.1985 - 5 C 113/83]).
  • OVG Sachsen, 16.09.2020 - 5 A 35/20

    Rundfunkanstalt darf sachfremde Kommentare auf der Facebook-Seite löschen

    Auch gibt das Grundrecht der Meinungsfreiheit keinen Anspruch auf Mittel zur Meinungskundgabe (BVerwG, Urt. v. 13. September 1985 - 5 C 113.83 -, juris Rn. 16, zu einem von einem Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt aus dem Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber dem Staat geltend gemachten Anspruch, die Fahrkosten zur Teilnahme an einer Demonstration zu übernehmen).
  • BVerwG, 22.08.1995 - 5 C 15.94

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Umgangsrecht - Erhöhung - Erforderliches Maß an

    Der Senat teilt auch die Auffassung des Berufungsgerichts, die Ausübung des Umgangsrechts falle wegen des höchstpersönlichen Charakters dieser Befugnis und wegen der engen persönlich-familiären Bindungen zwischen Eltern und Kind nicht in den Bereich der "Beziehungen zur Umwelt" (so aber wohl Mergler/Zink, BSHG , Rn. 34 a zu § 12 ), deren Aufnahme und Pflege § 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG zwar "auch" zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens zählt, aber wegen des prinzipiell offenen und mit sachgerechten Maßstäben kaum begrenzbaren Kreises der sozialen "Umwelt" unter den ausdrücklichen Vorbehalt des Vertretbaren und damit Finanzierbaren stellt (vgl. hierzu BVerwGE 72, 113 [115]).
  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 30.89

    Sozialhilfe - Regelbedarf - Umgangsrecht - Kosten - Notwendiger Lebensunterhalt

    Der Senat teilt auch die Auffassung des Berufungsgerichts, die Ausübung des Umgangsrechts falle wegen des höchstpersönlichen Charakters dieser Befugnis und wegen der engen persönlich-familiären Bindungen zwischen Eltern und Kind nicht in den Bereich der "Beziehungen zur Umwelt" (so aber wohl Mergler/Zink, BSHG , Rdnr. 34 a zu § 12 ), deren Aufnahme und Pflege § 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG zwar "auch" zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens zählt, aber wegen des prinzipiell offenen und mit sachgerechten Maßstäben kaum begrenzbaren Kreises der sozialen "Umwelt" unter den ausdrücklichen Vorbehalt des Vertretbaren und damit Finanzierbaren stellt (vgl. hierzu BVerwGE 72, 113 [115]).
  • VG München, 12.12.2018 - M 7 K 18.3672

    Einschränkung des Zulassungsanspruchs zu einer öffentlichen Einrichtung

    Ein originäres Teilhaberecht ist der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht zu entnehmen, da dieses grundsätzlich ein Abwehrrecht im klassischen Sinn ist (vgl. BVerwG, U.v. 13.9.1985 - 5 C 113/83 - juris Rn. 16; zu ausdrücklich auf verschiedenste Leistungen gerichtete Grundrechte: Sachs in Sachs, GG, Vorbemerkungen zu Abschnitt I Rn. 49).
  • OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22

    Versammlung; Protestcamp; Waldbesetzung; Kooperationspflicht; Versammlungsleiter;

    Auch Veranstalter haben keinen Anspruch auf Zuschüsse und Subventionen (Deiseroth/Kutscha, in: Ridder/Breitbach/Deiseroth, Art. 8 GG Rn. 246 m. w. N.; Depenheuer, in: Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, Stand Januar 2022, Rn. 123; Schneider, in: BeckOK GG, Stand 15. August 2022, GG Art. 8 Rn. 30; Gusy, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG. 5. Aufl., Art. 8 Rn. 50 m. w. N. zur allgemeinen Auffassung in der Staatsrechtslehre; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 13. September 1985 - 5 C 113.83 -, juris).
  • OVG Hamburg, 20.10.1989 - Bf IV 52/89

    Übernahme der Kosten für einen Erholungsaufenthalt in einem Ferienzentrum für

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt dient nicht der Sicherung eines bestimmten materiellen Lebensstandards; sie ist vielmehr darauf gerichtet, diejenige Hilfebedürftigkeit zu beseitigen, deren Fortbestehen die Menschenwürde des Hilfesuchenden verletzen würde (BVerwG, Urt. v. 13.9.1985, BVerwGE 72 S. 113, 117 [BVerwG 13.09.1985 - 5 C 113/83]; Urt. v. 3.11.1988, BVerwGE 80 S. 349, 353 [BVerwG 03.11.1988 - 5 C 69/85]; OVG Hamburg, Beschl. v. 13.5.1986 - OVG Bs I 36 u. 37/86 - HmbVBl. 1986 S. 59, 60; Urt. v. 20.6.1988 - OVG Bf I 98/87 -, S. 13 des Urteilsabdrucks).

    Darin liegen etwa Bedeutung und Sinn der Formulierung in § 12 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes, wonach insoweit z.B. Beziehungen zur Umwelt nur in vertretbarem Umfang zum notwendigen Lebensunterhalt gehören (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.9.1985, a.a.O., S. 114 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2001 - 7 S 1662/99

    Sozialhilfe: Kinderfahrrad für Vorschulkind

    Entscheidend ist letztlich, ob der in Rede stehende Bedarf unter Beachtung der allgemeinen Zielsetzung der Sozialhilfe im Einzelfall (vgl. § 3 Abs. 1 BSHG) für den Hilfesuchenden von existenzieller Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Urt. v., 13.9.1985 - 5 C 113.83 -, BVerwGE 72, 113).
  • VG Münster, 08.01.2001 - 5 K 2886/98

    Bewilligung einer Beihilfe für den Erwerb eines Kinderfahrrades ; Hilfe zum

    Mit dem Tatbestandsmerkmal "?in vertretbarem Umfange" ist das Ausmaß der sozialhilferechtlich beachtlichen Beziehungen zur Umwelt und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht nach Häufigkeit oder zeitlicher Dauer eingegrenzt, sondern nur nach finanziellem Aufwand (so schon BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 - 5 C 113.83 -, BVerwGE 72, 112 = FEVS 35, 17 = NDV 1986, 108; bestätigt durch das Urteil vom 18. Dezember 1997 - 5 C 7.95 -, a. a. O.).

    Bei der Auslegung dieser Vorschrift kann deshalb, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. September 1985 - 5 C 113.83 -, a. a. O. zutreffend hervorgehoben hat, nicht unberücksichtigt bleiben, dass das Maß dessen, was der Einzelne von der Gemeinschaft vernünftigerweise verlangen kann, durch die Finanzierbarkeit der in Anspruch genommenen Leistungen bestimmt wird.

  • OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 110/89

    Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Kondombedarf; Gleitcremebedarf;

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 8 B 2304/96

    Kosten einer unangemessenen Unterkunft ; Übernahme; Sozialhilfeträger;

  • OVG Hamburg, 28.04.1989 - Bf IV 8/89

    Lebensunterhalt; Umgangsrechts; Aufwendung; Hilfe zum Lebensunterhalt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1991 - 8 A 1297/89

    Sozialhilferecht: Umfang des notwendigen Lebensunterhalts, Teppichboden

  • VG Aachen, 12.07.2007 - 16 K 1715/06
  • VGH Hessen, 04.12.2002 - 1 UE 1323/01

    Einmalige Beihilfe für Kinderfahrrad

  • VGH Hessen, 04.08.1992 - 9 UE 2869/89

    Notwendiger Lebensunterhalt: Bedarf für eine Kindergeburtstagsfeier

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1990 - 6 S 3342/89

    Sozialhilfe - Kürzung der Regelsatzhilfe für Asylbewerber

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2005 - L 20 B 16/05

    Sozialhilfe

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1994 - 6 S 1684/92

    Kosten einer musischen Ausbildung außerhalb des Pflichtschulbesuchs sind nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.1986 - 8 A 1571/85

    Unterhalt; Notwendige Aufwendung; Kosten; Kind; Klassenfahrt

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1984 - 5 C 113.83   

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