Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 19.11.1982 | BVerwG, 05.07.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81 (Lüneburg)   

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BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81 (Lüneburg) (https://dejure.org/1983,74)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1983 - 5 C 114.81 (Lüneburg) (https://dejure.org/1983,74)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1983 - 5 C 114.81 (Lüneburg) (https://dejure.org/1983,74)
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Gehaltsabtretung wegen Mietschulden

§ 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren bleibt auch dann entbehrlich, wenn die Behörde den Kläger während des Prozesses bescheidet (anders bei einer "auf Vorrat" erhobenen Untätigkeitsklage)

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtungsklage - Untätigkeitsklage - Nachträgliche Bescheidung - Zulässigkeitsvoraussetzung - Vorverfahren - Entbehrliches Widerspruchsverfahren - Sperrfrist - Vorbeugende Untätigkeitsklage - Ablehnende Bescheidung - Vorverfahrenserfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG § 2 Abs. 1, § 76; VwGO § 68, § 75

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 342
  • NJW 1983, 2276
  • NVwZ 1983, 674 (Ls.)
  • DVBl 1983, 849
  • DÖV 1983, 735
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81
    Im übrigen hat das OVG - für das BVerwG bindend (§ 137 II VwGO) - in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, daß dem Kl. unter Berücksichtigung der Gehaltspfändung zum Zwecke der Erfüllung der ihm gegenüber seiner Ehefrau und seiner Tochter obliegenden Unterhaltspflicht (vgl. dazu BVerwGE 55, 148) ein Einkommen zur Verfügung gestanden hat, das den sozialhilferechtlichen Bedarf überstiegen hat.

    Zu Unrecht beruft sich der Kl. demgegenüber auf das Urteil des Senats vom 15.12.1977 (BVerwGE 55, 148), insbesondere auf dessen zweiten Leitsatz, nämlich daß es auf die tatsächliche Lage des Einkommensbeziehers ankomme und darauf, ob er in dieser Lage imstande sei, seinen notwendigen Unterhalt aus eigenen Mitteln (ausreichend) zu beschaffen.

  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81
    Anknüpfend an BVerwGE 20, 188 hat der Senat damals für diese besondere Fallgestaltung ausgesprochen, daß ein Betrag nicht Einkommen ist, der dem Hilfesuchenden von vornherein aus einem Grund nicht zufließt, der ihm "aufgezwungen" ist.
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81
    Die Voraussetzungen hierfür sind stets neu zu prüfen (BVerwGE 25, 307; 57, 237).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81
    Hierauf hat das BVerwG unter Bezugnahme auf seine Entscheidungen in BVerwGE 21, 208 (210); 25, 307 (309) und 28, 216 (218) in seinem Beschluß v. 26.2.1982 - 5 C 115/81 - erneut hingewiesen.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81
    Die Voraussetzungen hierfür sind stets neu zu prüfen (BVerwGE 25, 307; 57, 237).
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81
    Nur bei einer (ablehnenden) Bescheidung innerhalb der vom Gericht nach § 75 S. 3 VwGO bestimmten Frist ist die gerichtliche Sachentscheidung erst nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens zulässig (BVerwGE 42, 108).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Die erfolglose Durchführung des Vorverfahrens muss im Hinblick auf die Zulässigkeit der Klage von Amts wegen geprüft werden (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 35, vom 17. Februar 1981 - BVerwG 7 C 55.79 - BVerwGE 61, 360 = Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 20 und vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 114.81 - BVerwGE 66, 342 = Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 7 sowie Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 68 Rn. 33 ff. m.w.N.).

    Auch nachdem die Beklagte mit ihrem Klageerwiderungsschriftsatz vom 8. Juni 2006 und damit noch vor Ablauf der Jahresfrist das Fehlen eines Widerspruchsverfahrens ausdrücklich gerügt hatte, hat die Klägerin unter Berufung auf mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur ausnahmsweisen Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens von der (nachträglichen) Einlegung eines Widerspruchs Abstand genommen und keine Aussetzung des Klageverfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO (analog) oder nach § 94 VwGO (vgl. dazu Urteil vom 13. Januar 1983 a.a.O. = juris Rn. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 68 Rn. 4 m.w.N.; Geis, in: Sodan/.

    Aus dem Normtext des § 68 Abs. 1 VwGO ("sind ... nachzuprüfen") folgt nur, dass die Durchführung eines Vorverfahrens für die Beteiligten nicht disponibel ist (vgl. Urteile vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 114.81 - BVerwGE 66, 342 = Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 7; Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 68 Rn. 159 m.w.N.).

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 KG 1/10 R

    Kinderzuschlag - Mindesteinkommensgrenze - Einkommen - bereite Mittel -

    Da sich der Gesetzgeber bei der Schaffung der Vorschriften des SGB II zur Einkommensberücksichtigung an den bislang im Sozialhilferecht geltenden Regelungen orientieren wollte (vgl BT-Drucks 15/1516 S 53 zu § 11) , gilt hinsichtlich sonstiger Schuldverpflichtungen bzw gepfändeter Beträge der von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung in gleicher Weise wie zuvor von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität staatlicher Fürsorge aufgestellte Grundsatz, dass die Lebensunterhaltssicherung durch eigene Mittel grundsätzlich der Schuldentilgung vorgeht (BSG Urteil vom 19.9.2008 - B 14/7b AS 10/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 18 RdNr 25; Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 29/07 R - BSGE 101, 291 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15, RdNr 19; Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 70/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 19 RdNr 28; Urteil vom 13.5.2009 - B 4 AS 29/08 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 22 RdNr 13; BVerwGE 66, 342, 346; BVerwGE 55, 148, 152) .
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 3.22

    Widerlegung der Bekanntgabevermutung beim Bestreiten des Zugangs eines

    Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens ist eine prozessrechtliche Sachurteilsvoraussetzung für die Anfechtungsklage (BVerfG, Beschluss vom 9. Mai 1973 - 2 BvL 43, 44/71 - BVerfGE 35, 65 ; BVerwG, Urteile vom 17. Februar 1981 - 7 C 55.79 - BVerwGE 61, 360 , vom 13. Januar 1983 âEURŒ- 5 C 114.81 - BVerwGE 66, 342 und vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - âEURŒBVerwGE 140, 245 Rn. 20).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3709
BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81 (https://dejure.org/1982,3709)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1982 - 5 C 114.81 (https://dejure.org/1982,3709)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1982 - 5 C 114.81 (https://dejure.org/1982,3709)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Fehlens des Vorverfahrens - Unzulässigkeit einer Untätigkeitsklage "auf Vorrat" - Hilfe zum Lebensunterhalt - Kürzung des Einkommens des Hilfesuchenden um Beträge zum Zwecke der Tilgung von Schulden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81
    Im übrigen hat das Oberverwaltungsgericht - das Bundesverwaltungsgericht bindend (§ 137 Abs. 2 VwGO) - in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, daß dem Kläger auch unter Berücksichtigung der Gehaltspfändung zum Zwecke der Erfüllung der ihm gegenüber seiner Ehefrau und seiner Tochter obliegenden Unterhaltspflicht (vgl. dazu BVerwGE 55, 148; nicht BVerwGE 50, 148 [BVerwG 09.07.1976 - VII A 1/76]) ein Einkommen zur Verfügung gestanden hat, das den sozialhilferechtlichen Bedarf überstiegen hat.

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger dem gegenüber auf das Urteil des Senats vom 15. Dezember 1977 (BVerwGE 55, 148), insbesondere auf dessen zweiten Leitsatz, nämlich daß es auf die tatsächliche Lage des Einkommensbeziehers ankomme und ob diese ihn in den Stand setze, seinen notwendigen Unterhalt aus eigenen Mitteln (ausreichend) zu beschaffen.

  • BVerwG, 09.07.1976 - 7 A 1.76

    Widerklage bei Länderstreit - Bundestreue - Staatsvertrag - Landesverfassung -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81
    Im übrigen hat das Oberverwaltungsgericht - das Bundesverwaltungsgericht bindend (§ 137 Abs. 2 VwGO) - in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, daß dem Kläger auch unter Berücksichtigung der Gehaltspfändung zum Zwecke der Erfüllung der ihm gegenüber seiner Ehefrau und seiner Tochter obliegenden Unterhaltspflicht (vgl. dazu BVerwGE 55, 148; nicht BVerwGE 50, 148 [BVerwG 09.07.1976 - VII A 1/76]) ein Einkommen zur Verfügung gestanden hat, das den sozialhilferechtlichen Bedarf überstiegen hat.
  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81
    Anknüpfend an BVerwGE 20, 188 hat der Senat damals für diese besondere Fallgestaltung ausgesprochen, daß ein Betrag nicht Einkommen ist, der dem Hilfesuchenden von vornherein aus einem Grund nicht zufließt, der ihm "aufgezwungen" ist.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 55.77

    Zusatzleistungen zur Deckung besonderer Aufwendungen für eine Unterkunft -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81
    Bei der Beurteilung dessen ist zu beachten, daß die Hilfe zum Lebensunterhalt keine rentengleiche wirtschaftliche Dauerleistung mit Versorgungscharakter ist, vielmehr Hilfe in einer gegenwärtigen Notlage; sie ist infolgedessen zeitabschnittsweise aufgrund stets neuer Regelung zu gewähren (BVerwGE 25, 307; 57, 237) [BVerwG 18.01.1979 - 5 C 55/77].
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81
    Hierauf hat das Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf seine Entscheidungen in BVerwGE 21, 208 (210) [BVerwG 02.06.1965 - V C 63/64]; 25, 307 (309) [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]und 28, 216 (218) in seinem Beschluß vom 26. Februar 1982 - BVerwG 5 C 115.81 - erneut hingewiesen.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81
    Bei der Beurteilung dessen ist zu beachten, daß die Hilfe zum Lebensunterhalt keine rentengleiche wirtschaftliche Dauerleistung mit Versorgungscharakter ist, vielmehr Hilfe in einer gegenwärtigen Notlage; sie ist infolgedessen zeitabschnittsweise aufgrund stets neuer Regelung zu gewähren (BVerwGE 25, 307; 57, 237) [BVerwG 18.01.1979 - 5 C 55/77].
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81
    Bei der Beurteilung dessen ist zu beachten, daß die Hilfe zum Lebensunterhalt keine rentengleiche wirtschaftliche Dauerleistung mit Versorgungscharakter ist, vielmehr Hilfe in einer gegenwärtigen Notlage; sie ist infolgedessen zeitabschnittsweise aufgrund stets neuer Regelung zu gewähren (BVerwGE 25, 307; 57, 237) [BVerwG 18.01.1979 - 5 C 55/77].
  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 116.66

    Aufstellung von Kommunalwahllisten durch Parteien

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81
    Hierauf hat das Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf seine Entscheidungen in BVerwGE 21, 208 (210) [BVerwG 02.06.1965 - V C 63/64]; 25, 307 (309) [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]und 28, 216 (218) in seinem Beschluß vom 26. Februar 1982 - BVerwG 5 C 115.81 - erneut hingewiesen.
  • BVerwG, 26.02.1982 - 5 C 115.81

    Erfordernis eines Vorverfahrens in Angelegenheiten der Sozialhilfe

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1982 - 5 C 114.81
    Hierauf hat das Bundesverwaltungsgericht unter Bezugnahme auf seine Entscheidungen in BVerwGE 21, 208 (210) [BVerwG 02.06.1965 - V C 63/64]; 25, 307 (309) [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]und 28, 216 (218) in seinem Beschluß vom 26. Februar 1982 - BVerwG 5 C 115.81 - erneut hingewiesen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.07.1983 - 5 C 114.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6868
BVerwG, 05.07.1983 - 5 C 114.81 (https://dejure.org/1983,6868)
BVerwG, Entscheidung vom 05.07.1983 - 5 C 114.81 (https://dejure.org/1983,6868)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juli 1983 - 5 C 114.81 (https://dejure.org/1983,6868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,6868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

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