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   BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92   

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BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92 (https://dejure.org/1994,899)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1994 - 5 C 13.92 (https://dejure.org/1994,899)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1994 - 5 C 13.92 (https://dejure.org/1994,899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Mehrkostenvorbehalt - Pflegebedürftiger Hilfeempfänger - Erwerbstätiger Pflegebedürftiger - Urlaubsbedingte Mehrkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 103
  • NJW 1995, 2428
  • MDR 1995, 864
  • NVwZ 1995, 1104 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 599 (Ls.)
  • DVBl 1995, 683
  • DÖV 1995, 604
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91

    Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit - Aufenthaltsort

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92
    Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ankommt, beantwortet sich aus dem das Sozialhilferecht prägenden und vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, daß die Sozialhilfe dazu dient, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. BVerwGE 79, 46 m.w.N.; 95, 60 ).
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92
    Nach dieser Vorschrift hat der Sozialhilfeträger einen Kostenvergleich zwischen der gewünschten Leistung und anderen geeigneten und zumutbaren Hilfeangeboten vorzunehmen (vgl. BVerwGE 94, 202 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92
    Aus der Gegenüberstellung zur stationären Pflege hat der erkennende Senat den Begriff der häuslichen Wartung und Pflege in § 69 Abs. 1 BSHG auch in seinem Urteil vom 25. März 1993 - BVerwG 5 C 45.91 - (BVerwGE 92, 220 ) verstanden.
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92
    Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ankommt, beantwortet sich aus dem das Sozialhilferecht prägenden und vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, daß die Sozialhilfe dazu dient, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. BVerwGE 79, 46 m.w.N.; 95, 60 ).
  • BSG, 05.07.2018 - B 8 SO 32/16 R

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von ambulant betreuter

    Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass vor allem der ortsnahe Träger eine effektive und schnelle Beseitigung der gegenwärtigen Notlage ermöglichen kann (vgl BVerwGE 96, 152; 97, 103; vgl dazu auch Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl 2015, § 98 SGB XII RdNr 13 mwN).
  • BSG, 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfungsantrag - Rücknahme rechtswidriger

    Die entsprechende Anwendung folgt - wie der 11. Senat des BSG überzeugend ausgeführt hat (BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 19; ebenso BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 21 und 24; BVerwGE 97, 103, 107) - aus dem Regelungszweck der Vorschrift, die nicht nur Fälle erfasst, in denen den Betroffenen ein rechtlicher Nachteil durch unrechtmäßiges Vorenthalten einer Sozialleistung entstanden ist, sondern auch solche, in denen der Bürger zwar Sozialleistungen erhalten hat, die Leistungsbewilligung nachträglich jedoch zurückgenommen worden ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - L 8 AL 4082/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Diese Regelung findet entsprechende Anwendung, soweit mit einem Aufhebungsbescheid i.S.d. §§ 45, 48 SGB X eine Leistungsbewilligung zurückgenommen worden ist (BSG 13.02.2014 - B 4 AS 19/13 R - BSGE 115, 121-126 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 29 = SozR 4-4200 § 40 Nr. 6 = juris RdNr. 14; BSG 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R - SozR 3-1300 § 44 Nr. 24 = juris; BSG 28.05.1997 - 14/10 RKg 25/95 - SozR 3-1300 § 44 Nr. 21 = juris; BSG 12.12.1996 - B 11 Rar 31/96 - BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 19 = juris RdNr. 16; BVerwGE 97, 103, 107; Senatsurteil vom 20.02.2015 - L 8 AL 2518/14 - juris; Baumeister in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 44 SGB X, RdNr. 73; Schütze in von Wulffen/Schütze, 8. Auflage 2014, § 44 RdNr 16 f; Siewert/Waschull in LPK-SGB X, 4. Auflage, § 44 RdNr 23; Merten in Hauck/Noftz, SGB X, Stand 08/16, § 44 RdNr. 70/72; a.A. Steinwedel in KassKomm, § 44 RdNr. 42, Stand Juni 2016).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97

    Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während ; Sozialhilfeträger,

    Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ).

    Bei einer Urlaubsreise ins Ausland kann eine Zuständigkeit des für den Inlandsaufenthaltsort zuständigen Trägers für einen mit dem Urlaub verbundenen besonderen Bedarf bestehen, wenn der geltend gemachte Bedarf bereits am Inlandsaufenthaltsort gegenwärtig war, was der Senat für den Fall einer bereits vor Reiseantritt fälligen Rechnung des Reiseunternehmens über vertraglich vereinbarte Kosten für eine besondere Pflegekraft während des Urlaubs bejaht hat (Urteil vom 17. November 1994, a.a.O. S. 103, 105 bzw. S. 3).

    Bei den vom Kläger geltend gemachten Ansprüchen handelt es sich nicht um einen speziellen Urlaubs- oder Erholungsbedarf im Sinne eines urlaubsbedingten zusätzlichen Bedarfs, wie er dem Urteil des Senats vom 17. November 1994 (a.a.O.) zugrunde lag.

    Dieser Kostenbedarf war - anders als in der dem Urteil vom 17. November 1994 (a.a.O.) zugrunde liegenden besonderen Fallgestaltung - nicht infolge einer fälligen, vor Reiseantritt zu begleichenden Rechnung bereits am inländischen Aufenthaltsort entstanden, sondern entstand erst während der Reise und somit nicht im Zuständigkeitsbereich der Beklagten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 12 A 1434/16

    Bewilligung der Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege nach dem Konzept

    BVerwG, Urteil vom 17. November 1994 - 5 C 13.92 -, juris Rn. 19.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 72, 88 (89 f.) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]; 97, 110 (111 f. [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92])) und ergibt sich sowohl im Rückschluß aus § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (vgl. BVerwGE 92, 1 (3) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) als auch und vor allem aus dem der Verordnungstätigkeit der in § 22 Abs. 2 BSHG genannten Organe vorgegebenen Grundsatz, daß mit Sozialhilfeleistungen nach §§ 11, 12 BSHG nur der "notwendige" Lebensunterhalt sicherzustellen ist (vgl. BVerwGE 72, 88 (89) [BVerwG 22.08.1985 - 5 C 57/84]; 75, 168 (170) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]; 97, 110 (112) [BVerwG 17.11.1994 - 5 C 13/92]).
  • SG Hamburg, 12.10.2007 - S 56 SO 350/06

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zuständigkeit für Kostenübernahme -

    In der Rechtsprechung und der Literatur zum Sozialhilferecht ist anerkannt, dass eine durch den tatsächlichen Aufenthalt eines Hilfeempfängers begründete örtliche Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers nicht schon bei jeder vorübergehenden Ortsabwesenheit des Hilfeempfängers endet, sondern jedenfalls bei kürzeren Abwesenheitszeiten von bis zu einem Monat die Zuständigkeit fortbesteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1998, Az.: 5 C 21/97, DVBl. 1999, 1119; Urteil vom 5.3.1998, Az.: 5 C 12/97, DVBl. 1998, 1132; Urteil vom 17.11.1994, Az.: 5 C 13/92, BVerwGE 97, 103; Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage 2006, § 98 Rn. 13; Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 98 Rn. 29; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 98 Rn. 14).

    In der Rechtsprechung zum Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wird das Fortbestehen der Zuständigkeit des bisher zuständigen Sozialhilfeträgers ferner davon abhängig gemacht, dass es sich um einen Bedarf handelt, der bereits während des tatsächlichen Aufenthaltes im Bereich dieses Träger entstanden und gegenwärtig ist und von dem Träger auch hätte beseitigt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1998, Az.: 5 C 21/97, DVBl. 1999, 1119; Urteil vom 5.3.1998, Az.: 5 C 12/97, DVBl. 1998, 1132; Urteil vom 17.11.1994, Az.: 5 C 13/92, BVerwGE 97, 103).

    Diese Voraussetzungen hat das BVerwG in dem seinem Urteil vom 17.11.1994 (aaO) zugrunde liegenden Fall für gegeben angesehen.

  • SG Wiesbaden, 02.05.2018 - S 29 SO 67/14

    Sozialhilfe

    Diese Zuständigkeit der Beklagten ist nicht durch den zweimonatigen Auslandsaufenthalt - welchen sie zwischenzeitlich für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins unterbrochen hatte - weggefallen, sondern wirkt weiter fort (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 17. November 1994, Az.: 5 C 13/92 - juris - Rn. 10).
  • SG Karlsruhe, 28.11.2014 - S 1 SO 750/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Auswahl einer Einrichtung -

    Nach dieser Vorschrift hat der Sozialhilfeträger einen Kostenvergleich zwischen der gewünschten Leistung und anderen geeigneten und zumutbaren Hilfeangeboten vorzunehmen (vgl. BVerwGE 94, 127, 130; 94, 202, 209; 97, 53, 57, 60 und 97, 103 ff.; ferner LSG Baden-Württemberg vom 22.11.2007 - L 7 SO 3132/06 - und vom 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10 ER-B - ), d.h. ein Kostenvergleich, in dem die Kosten der gewünschten Hilfe den Kosten gegenüber gestellt werden, die durch die vom Sozialhilfeträger konkret angebotene Hilfe verursacht werden (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 22.11.2007 - L 7 SO 3132/06 - m.w.N. ).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 5 C 12.97

    Bedarfswegfall, sozialhilferechtlicher - wegen zwischenzeitlicher Selbsthilfe;;

    Das folgt, wie der Senat bereits im Ergebnis für den Fall der Urlaubsreise entschieden hat (BVerwGE 97, 103 ), aus dem auf die Effektivität der Anspruchsgewährleistung ausgerichteten Zweck des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG wie aus Gründen der Verwaltungsrationalität.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03
  • VG Karlsruhe, 23.07.2021 - 8 K 1487/21

    Anspruch auf Jugendhilfe in Form der Heimerziehung; Dauerverwaltungsakt;

  • BVerwG, 09.04.1997 - 5 C 2.96

    Sozialhilferecht - Übernahme von unagemessen hohen Unterkunftskosten in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

  • SG Karlsruhe, 17.02.2012 - S 1 SO 3144/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - keine Übernahme ungedeckter Pflegeheimkosten bei

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 SO 33/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Kostenübernahme für die

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 67.03

    Erstattung von Nothilfeaufwendungen in einem Eilfall durch den Sozialhilfeträger

  • VG Münster, 24.04.2006 - 5 K 783/04

    Anspruch auf Sozialhilfe ; Ermessensreduzierung auf Null; Anspruch auf Übernahme

  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - S 1 SO 4334/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe in vergleichbaren sonstigen

  • SG Lüneburg, 04.10.2007 - S 22 SO 298/05

    Übernahme der Kosten einer ambulanten Pflege anstatt einer stationären

  • SG Duisburg, 16.04.2012 - S 2 SO 55/11

    Sonstige Angelegenheiten

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 8.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 42.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2007 - 3 M 215/06

    Mutter-Kind-Einrichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ;

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 14.92

    Häusliche Wartung - Häusliche Pflege - Betreuung des Pflegebedürftigen -

  • VG Köln, 14.12.2001 - 18 K 1560/00

    Voraussetzungen des schwerbehindertenrechtlichen Anspruchs auf Übernahme der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2000 - 22 A 5487/99

    Gewährung weitergehender Hilfe zur Pflege ; Anspruch auf eine rückwirkende

  • VG Aachen, 09.12.2003 - 2 K 2608/00

    Voraussetzungen des jugendhilferechtlichen Anspruchs einer an Multipler Sklerose

  • VGH Bayern, 21.07.2005 - 12 B 02.3054

    Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung,

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 R 1823/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2002 - 16 B 1069/02
  • SG Lüneburg, 03.04.2007 - S 22 SO 56/07

    Übernahme der Kosten der ambulanten häuslichen Pflege an Stelle der

  • VG Braunschweig, 06.09.2001 - 3 A 238/00
  • VG Freiburg, 29.02.2000 - A 1 K 11492/96

    Anspruch eines Staatsangehörigen der Demokratischen Republik Kongo auf

  • OVG Niedersachsen, 17.07.1998 - 4 L 3230/98

    örtliche Zuständigkeit d. Sozialhilfeträgers bei

  • SG Oldenburg, 15.06.2007 - S 2 SO 22/07
  • VG Aachen, 25.02.2003 - 2 K 392/01

    Zur Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme eines Lerntherapeutischen Instituts

  • VGH Bayern, 16.02.1998 - 12 CE 96.3246

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Tatsachen im vorläufigen Rechtsschutz;

  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 SO 4334/14

    Zu den Mehrkosten bei einem geplanten Einrichtungswechsel eines behinderten

  • VG Aachen, 07.12.2006 - 2 L 531/06

    Eingliederungshilfe für das minderjährige Kind in Form der Kostenübernahme

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2007 - L 8 SO 5/07
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