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   BVerwG, 07.11.1962 - V C 144.62   

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BVerwG, 07.11.1962 - V C 144.62 (https://dejure.org/1962,218)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1962 - V C 144.62 (https://dejure.org/1962,218)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1962 - V C 144.62 (https://dejure.org/1962,218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) - Abgeltung von Besatzungsschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 114
  • NJW 1963, 363
  • DVBl 1963, 105
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.05.1955 - III C 83.54
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - V C 144.62
    Das Verwaltungsgericht verstößt nicht gegen seine Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (BVerwGE 2, 135), wenn es entsprechend dem Klagantrage die Verwaltungsbehörde zur Zubilligung einer Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz nur dem Grunde nach (und nicht auch der Höhe nach) verpflichtet.

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen, nach der die Aufhebung einer Verwaltungsentscheidung wegen ungenügender Sachaufklärung der gerichtlichen Pflicht widerspricht, den Sachverhalt von Amts wegen selbst aufzuklären (Urteile vom 26. Mai 1955 [BVerwGE 2, 135] und vom 4. März 1960 BVerwGE 10, 202).

  • BVerwG, 18.12.1956 - IV C 47.56
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - V C 144.62
    Deshalb hat auch der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1956 - BVerwG IV C 47.56 - [DVBl. 1957, 356]) in Verfahren nach dem Lastenausgleichsgesetz eine Rechtsbehelfsentscheidung nur über den Grund des Anspruchs für unzulässig gehalten, weil sie einer unzulässigen Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde gleichkäme.
  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - V C 144.62
    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen, nach der die Aufhebung einer Verwaltungsentscheidung wegen ungenügender Sachaufklärung der gerichtlichen Pflicht widerspricht, den Sachverhalt von Amts wegen selbst aufzuklären (Urteile vom 26. Mai 1955 [BVerwGE 2, 135] und vom 4. März 1960 BVerwGE 10, 202).
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 82/55

    Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - V C 144.62
    Deshalb hat auch der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1956 - BVerwG IV C 47.56 - [DVBl. 1957, 356]) in Verfahren nach dem Lastenausgleichsgesetz eine Rechtsbehelfsentscheidung nur über den Grund des Anspruchs für unzulässig gehalten, weil sie einer unzulässigen Zurückverweisung an die Verwaltungsbehörde gleichkäme.
  • BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Das von Redeker/von Oertzen (aaO., § 111 Rdnr. 1) als Beleg zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1962 - BVerwG V C 144.62 - (BVerwGE 15, 114 [115 f.] = NJW 1963, 363) gibt für die gegenteilige Rechtsansicht nichts her.

    Die einer solchen Klage stattgebende gerichtliche Entscheidung ist - wie bereits das Urteil vom 7. November 1962 (aaO. S. 115 f.) selbst ausdrücklich hervorhebt - "nicht etwa ein Grundurteil", sondern ein auf Verpflichtung der Behörde, über den Grund des Anspruchs zu entscheiden, gerichtetes Vollendurteil, "so daß der Hinweis des Berufungsgerichts auf § 111 VwGO verfehlt ist".

    Eine derartige Verpflichtung zum Erlaß eines Verwaltungsakts (Wohngeldbewilligungsbescheids) dem Grunde nach kann - wie bereits bemerkt - nicht durch ein Grundurteil, sondern nur durch ein Endurteil ausgesprochen werden (vgl. Urteil vom 7. November 1962, aaO. S. 114).

    Dem materiellen Fachrecht und dem einschlägigen Verwaltungsverfahrensrecht ist nämlich zu entnehmen, ob ein Verwaltungsakt dem Grunde nach erlassen werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 1962, aaO. S. 115 ff.).

  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 30.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen;

    Das gerichtliche Ermessen des Berufungsgerichts ist vom Bundesverwaltungsgericht nur darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (stRspr; z.B. Urteile vom 7. November 1962 - BVerwG 5 C 144.62 - BVerwGE 15, 114 , vom 29. Januar 1964 - BVerwG 6 C 6.61 - VerwRspr 16 S. 767 und vom 12. November 1970 - BVerwG 2 C 42.69 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 5; Beschlüsse vom 4. April 1963 - BVerwG 6 ER 200.62 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 2 = DÖV 1963, 517 und vom 25. September 1978 - BVerwG 4 B 77.78 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 7).
  • BVerwG, 05.02.1976 - VI C 57.72

    Anforderungen hinsichtlich der Versorgung aus einer bestimmten Besoldungsgruppe -

    Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur erzwungenen Dienstaufgabe bzw. zum Fortbestehen des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses unter zumutbaren Bedingungen nach dem 8. Mai 1945 (BVerwGE 5, 268; 10, 8 [BVerwG 06.08.1959 - I C 204/57]; 15, 119 [BVerwG 07.11.1962 - V C 144/62]; 19, 37 [BVerwG 22.06.1964 - III C 192/62]; 24, 140) [BVerwG 26.05.1966 - II C 43/63]beruht auf der zusammenbruchsbedingten generellen Abschaffung des Berufsbeamtentums in der sowjetisch besetzten Zone.

    Nur dann, wenn sich das Dienstverhältnis durch Umwandlung in ein Dienstverhältnis anderer Art nach seinem wesentlichen Inhalt in nicht zumutbarer Weise geändert hat, oder wenn der Betroffene aus Gründen entlassen wurde, die nicht mit Sicherheit auch zur Beendigung seines vor dem Zusammenbruch begründeten Beamtenverhältnisses geführt hätten, gehört er zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes (BVerwGE 5, 268; 10, 8 [BVerwG 06.08.1959 - I C 204/57]; 15, 119 [BVerwG 07.11.1962 - V C 144/62]; 19, 37) [BVerwG 22.06.1964 - III C 192/62].

  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 42.63

    Rechtsmittel

    Das folgt daraus, daß im vorliegenden Fall - wie oben dargelegt wurde - nur im Wege eines Verpflichtungsurteils (§ 113 Abs. 4 VwGO) in der Sache selbst entschieden werden kann, ein auf den Grund des Anspruchs beschränktes Zwischenurteil im Falle einer Verpflichtungsklage aber gesetzlich nicht zulässig ist (Eyermann-Fröhler, Anm. 1 zu § 111 VwGO; Ule, Anm. I zu § 111 VwGO; das im Kommentar von Redeker-von Oertzen, Anm. 1 zu § 111 VwGO, für die gegenteilige Ansicht herangezogene Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG V C 144.62 -, NJW 1963 S. 363, betrifft einen anderen Fall, nämlich den im Wege der Verpflichtungsklage geltend gemachten Anspruch auf einen allein auf den Grund beschränkten Verwaltungsakt).
  • BVerwG, 23.01.1963 - V C 157.62

    Neuberechnung einer Unterhaltsrente für Hinterbliebene - Übertragbarkeit des

    Es geht nicht an, eine an zwingendes Recht gebundene Verwaltungsentscheidung schon deshalb, weil die von der Behörde geltend gemachten Gründe widerlegt sind, mit gewissermaßen zurückverweisender Wirkung aufzuheben und der Behörde die Prüfung etwaiger weitere Gründe zwingenden Rechts zu überlassen (Urteil des I. Senats vom 4. März 1960 [BVerwGE 10, 204 [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]];Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1962 - BVerwG V C 144.62 -); lediglich für Ermessensentscheidungen gelten andere - hier nicht zu erörternde - Grundsätze.

    Eine solche Einschränkung des Begehrens auf den Grund des Anspruchs ist im Verfahren nach dem Abgeltungsgesetz zulässig (Urteil des Senatsvom 7. November 1962 - BVerwG V C 144.62 -).

  • VGH Hessen, 15.05.1995 - 7 UE 2052/94

    Ordnungsgemäße Klageerhebung - ladungsfähige Anschrift des Klägers;

    Die Entscheidung, ob das Berufungsgericht von der Möglichkeit der Zurückverweisung Gebrauch macht oder selbst abschließend in der Sache entscheidet, liegt in dessen Ermessen (BVerwG, Urteil vom 12.06.1958 - 3 C 197.56 - BVerwGE 7, 100 (104); BVerwG, Urteil vom 07.11.1962 - 5 C 144.62 - BVerwGE 15, 114 (118); BVerwG, Beschluß vom 04.04.1963 - VI ER 200 62/1 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 2; BVerwG, Beschluß vom 01.02.1988 - 7 B 15.88 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 30.66

    Abgrenzung zwischen Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage - Schädigung durch

    Das Gericht hat gemäß § 86 Abs. 1 VwGO den Sachverhalt nach Maßgabe des zur Entscheidung stehenden Klaganspruchs aufzuklären; es darf die Sache nicht allein deshalb unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides der Verwaltung zur weiteren Bearbeitung zurückgeben, weil es gewisse Mängel bei der Sachaufklärung durch die Verwaltung feststellt (vgl. BVerwGE 10, 202 [204]; 15, 114 [116]).
  • BVerwG, 01.02.1988 - 7 B 15.88

    Berufung - Zurückverweisung - Ermessensentscheidung - Verfahrensfehler

    Das gerichtliche Ermessen des Berufungsgerichts ist in der Revisionsinstanz nur darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht sein Ermessen rechtsfehlerhaft angewendet hat (BVerwGE 15, 114 ; seither ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 4. April 1963 - BVerwG 6 ER 200.62/1 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 2 = DÖV 1963, 517; Urteil vom 29. Januar 1964 - BVerwG 6 C 6.61 - VerwRspr. 16 S. 767; Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG 2 C 42.69 - Buchholz a. a. 0. Nr. 5; Beschluß vom 25. September 1978 - BVerwG 4 B 77.78 - Buchholz a. a. 0. Nr. 7).
  • OVG Saarland, 31.10.1974 - I R 18/73

    Entschädigung für den Abriss einer Schule durch Besatzungsmacht; Nachträglich

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  • OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 761/08

    Mietvertrag, Aufwendungen, Angehörige

    Dem materiellen Fachrecht und dem einschlägigen Verwaltungsverfahrensrecht ist zu entnehmen, ob ein Verwaltungsakt dem Grunde nach erlassen werden darf (BVerwG, Urt. v. 7.11.1962, BVerwGE 15, 114).
  • OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 763/08

    Aufwendungen, Unrichtigkeit, Darlehen, Mietvertrag, Familienangehörige

  • BVerwG, 12.07.1991 - 2 B 93.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 25.11.1970 - V C 155.67

    Entschädigungsfähigkeit des merkantilen Minderwertes eines schwammsanierten

  • BVerwG, 17.01.1968 - V C 137.66

    Wohnungsbaudarlehen für eine landwirtschaftliche Kleinsiedlung - Zweck der

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 75.70

    Entschädigung für die Auswirkungen von Maßnahmen der amerikanischen

  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.1997 - 8 B 115.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • OVG Hamburg, 19.12.1989 - Bf VI 8/88

    Grundurteil bei der Anfechtung eines Bescheides über einen Wegebaubeitrag

  • OVG Saarland, 19.12.1974 - I R 22/74

    Anspruch aus einem Besatzungspersonenschaden; Minderung einer Erwerbsfähigkeit

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