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   BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77   

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https://dejure.org/1977,226
BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77 (https://dejure.org/1977,226)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1977 - 5 C 15.77 (https://dejure.org/1977,226)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1977 - 5 C 15.77 (https://dejure.org/1977,226)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des Anspruchs auf Hilfe zur Pflege - Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe - Kraftfahrzeug als Hilfsmittel für den Behinderten - Anspruch auf angemessene Beihilfe im Rahmen ...

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Armenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des Anspruchs auf Hilfe zur Pflege - Kraftfahrzeug als Hilfsmittel für den Behinderten - Anspruch auf angemessene Beihilfe im Rahmen der Gewährung von Hilfe zur Pflege

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftfahrzeug - Eingliederungshilfe - Hilfsmittel für Behinderte - Größeres Hilfsmittel - Angemessene Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 31
  • DÖV 1978, 661
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Nach § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO gehören zu den anderen Hilfsmitteln iS des Abs. 1 auch besondere Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräte für Kraftfahrzeuge, wenn der behinderte Mensch wegen Art und Schwere seiner Behinderung auf ein Kraftfahrzeug angewiesen ist; soweit die Eingliederungshilfe ein Kraftfahrzeug betrifft, muss der behinderte Mensch das Hilfsmittel nicht selbst bedienen können (BSG SozR 4-5910 § 39 Nr. 1 RdNr 25; BVerwGE 55, 31, 33 f) .

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Senat der Auffassung folgt, dass die Anwendung dieser Vorschrift eine regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs (zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs: BVerwGE 55, 31 und 111, 328) im Sinne einer annähernd täglichen Nutzung voraussetzt; denn § 8 Abs. 1 Satz 2 Eingliederungshilfe-VO ist nicht bei der Auslegung von § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO heranzuziehen.

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Der Senat setzt sich damit auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der das Angewiesensein auf ein Kfz eine ständige, nicht nur vereinzelte oder nur gelegentliche Nutzung voraussetzen soll (BVerwGE 55, 31, 33; 111, 328, 330 f) .
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Zu den "anderen Hilfsmitteln" gehören nach § 9 Abs. 2 Nr. 11 Eingliederungshilfe-VO auch besondere Bedienungseinrichtungen und Zusatzgeräte für ein Kfz, wenn der behinderte Mensch wegen Art und Schwere seiner Behinderung auf ein Kfz angewiesen ist; soweit die Eingliederungshilfe ein Kfz betrifft, muss der behinderte Mensch das Hilfsmittel jedoch nicht selbst bedienen können (vgl nur BVerwGE 55, 31, 33 f).
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