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   BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 15.96   

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BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 15.96 (https://dejure.org/1997,2381)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1997 - 5 C 15.96 (https://dejure.org/1997,2381)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1997 - 5 C 15.96 (https://dejure.org/1997,2381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung für Ausländer bei Fortführung - einer im Herkunftsland begonnenen Ausbildung - Studienzeiten im Ausland - Umfang der Berücksichtigung bei nicht abgeschlossenem Studium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 7 Abs. 1 S. 2, § 48 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 182
  • FamRZ 1997, 1437
  • DVBl 1997, 1437
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1986 - 5 B 83.85

    Bestimmung des betroffenen Personenkreises durch die Vorschriften zur Förderung

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 15.96
    Denn § 5 a BAföG ist auch bei der Zählung der Fachsemester für die Vorlage des Eignungsnachweises nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG anzuwenden (vgl. Tz. 5a.0.3 b BAföGVwV) und gilt auch für den Personenkreis des § 8 Abs. 2 BAföG (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Oktober 1986 - BVerwG 5 B 83.85 - (Buchholz 436.36 § 5 a BAföG Nr. 2)).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 15.96
    Bei einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung sind die im Ausland absolvierten Studienzeiten als bisherige Ausbildung in derselben Fachrichtung i.S. des § 7 BAföG und damit auch als Fachsemester i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats nur dann zu berücksichtigen, wenn der überwiegende Teil, also mehr als die Hälfte der im Ausland verbrachten Studienzeit auf die deutsche Ausbildung angerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 36.79 - (BVerwGE 62, 174/177 f. = Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 21) sowie Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 75)).
  • BVerwG, 31.10.1996 - 5 C 21.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Anspruch von Vertriebenen trotz

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 15.96
    Sinn dieser Regelung ist es, Auszubildende, die sich bei offener Möglichkeit einer Ausbildung im Inland für eine berufsbildende Ausbildung im Ausland entschieden und diese abgeschlossen haben, nicht unter günstigeren Bedingungen in den Genuß von Ausbildungsförderung für eine (weitere) Ausbildung kommen zu lassen, als wenn sie sich für eine Ausbildung im Inland entschieden hätten (vgl. Urteil des Senats vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 5 C 21.95 - (zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt - UA S. 6 f.)).
  • BVerwG, 02.06.1988 - 5 B 18.88
    Auszug aus BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 15.96
    Bei einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung sind die im Ausland absolvierten Studienzeiten als bisherige Ausbildung in derselben Fachrichtung i.S. des § 7 BAföG und damit auch als Fachsemester i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats nur dann zu berücksichtigen, wenn der überwiegende Teil, also mehr als die Hälfte der im Ausland verbrachten Studienzeit auf die deutsche Ausbildung angerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 36.79 - (BVerwGE 62, 174/177 f. = Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 21) sowie Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 75)).
  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97

    Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder Leistungsnachweisen;;

    § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG ist auf eine im Ausland begonnene, dort aber nicht berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht entsprechend anwendbar (wie Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 5 C 15.96 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 117).

    Der Senat hat bereits durch Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 5 C 15.96 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 117) entschieden, daß diese Neuregelung auf eine im Ausland begonnene, dort aber nicht berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht entsprechend angewendet werden kann.

    Dies verbietet sich, weil Ausbildungszeiten, die (noch) nicht zu einem Abschluß geführt haben, von dem eindeutigen Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG nicht erfaßt werden und dieser Regelung eine über die Gleichstellung in- und ausländischer berufsqualifizierender Abschlüsse hinausweisende normative Aussage auch sonst nicht zu entnehmen ist (Urteil des Senats vom 17. April 1997, a.a.O.).

    Ist es mithin hinsichtlich der förderungsrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit von im Ausland verbrachten Studienzeiten nicht berufsqualifizierend abgeschlossener Ausbildungen bei der bisherigen Gesetzeslage verblieben (s. dazu Urteil des Senats vom 17. April 1997, a.a.O.), so ist doch deren Beurteilung durch das Berufungsgericht - das sich hierbei allerdings auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berufen konnte - mit Bundesrecht nicht vereinbar.

  • VG Gelsenkirchen, 02.03.2020 - 15 K 2516/19

    Ausbildungsförderung kein Fachrichtungswechsel keine Unterbrechung Abbruch

    BVerwG, Urteil vom 17. April 1997 - 5 C 15/96 -, juris, Rn. 12.

    BVerwG, Urteil vom 17. April 1997 - 5 C 15/96 -, juris, Rn. 10.

    Ging die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes früher von einer Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit der ausländischen Ausbildung mit einer deutschen Ausbildung nur dann aus, wenn der überwiegende Teil, also mehr als die Hälfte der im Ausland verbrachten Studienzeit auf die deutsche Ausbildung angerechnet werden kann, Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 1997 - 5 C 15/96 -, juris, Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - 5 C 36/79 -, juris, Rn. 23; so noch Buter, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., 45. Erg-Lfg.

  • BVerwG, 08.08.2019 - 5 C 6.18

    Abbruch; Abbruch der Ausbildung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis;

    Denn § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG ist auf eine im Ausland begonnene, dort aber nicht berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht anwendbar (BVerwG, Urteile vom 17. April 1997 - 5 C 15.96 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 117 und vom 4. Dezember 1997 - 5 C 28.97 - BVerwGE 106, 5 ).
  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 3.96

    Gleichwertigkeit der Ausbildungsstätte bei Auslandsausbildung.

    Zudem ist zutreffend und unstreitig, daß nach dem im Streitfall noch geltenden § 5 a BAföG die Ausbildungszeit im Ausland bis zu einem Jahr, also zwei Semestern, unberücksichtigt bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 5 C 15.96 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 12 A 1558/09

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei sowohl deutscher als auch jordanischer

    vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Oktober 1996 - 5 C 21.95 -, BVerwGE 102, 200, juris; vom 17. April 1997 - 5 C 15.96 -, FamRZ 1997, 1437 und vom 10. April 2008 - 5 C 12.07 -, NVwZ 2008, 1131, juris; OVG NRW, Urteil vom 26. Oktober 2007 - 2 A 126/07 -, FamRZ 2008, 1664, juris; Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, Stand März 2011, § 7, Rn. 13.

    War eine offene Wahlentscheidung nicht gegeben, konnte sich also ein Auszubildender nicht freiwillig dahin entscheiden, seine Ausbildung nicht in Deutschland, sondern in seinem Herkunftsland durchzuführen, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Oktober 1996 - 5 C 21.95 -, a.a.O., vom 17. April 1997 - 5 C 15.96 -, a.a.O. und vom 10. April 2008 - 5 C 12.07 -, a.a.O., ist der Auszubildende nur dann wegen eines förderungsrechtlich beachtlichen Ausbildungsabschlusses von der Ausbildungsförderung auszuschließen, wenn der im Ausland erworbene Berufsabschluss im Inland als zu einer Berufsausübung befähigender, gleichwertiger Abschluss anerkannt wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2023 - 12 A 1659/21

    Erstausbildung; Auslandsausbildung; institutionelle Gleichwertigkeit;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 1997- 5 C 28.97 -, juris Rn. 14, und vom 17. April 1997 - 5 C 15.96 -, juris Rn. 11 ff.
  • VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00383

    Anspruch auf Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium der

    Denn § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG gilt seinem Wortlaut nach lediglich für eine im Ausland berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung, nicht aber für Ausbildungszeiten, die (noch) nicht zu einem Abschluss geführt haben (BVerwG, U.v. 17.4.1997 - 5 C 15/96 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 4.12.1997 - 5 C 28/97 - juris).

    Nach dieser sollten bei einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung die im Ausland absolvierten Studienzeiten als bisherige Ausbildung in derselben Fachrichtung i.S.d. § 7 BAföG und damit auch als Fachsemester i.S.d. § 48 Abs. 1 BAföG nur dann zu berücksichtigen sein, wenn der überwiegende Teil, also mehr als die Hälfte der im Ausland verbrachten Studienzeit, auf die deutsche Ausbildung angerechnet werden konnte (vgl. BVerwG, B.v. 2.6.1988 - 5 B 18/88 - juris Rn. 2; BVerwG, U.v. 17.4.1997 - 5 C 15/96 - juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 LB 326/22

    Förderungsfähige Ausbildung; Auslandsausbildung; Berufsqualifikation;

    (a) Ausgehend vom Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, berufsbildende Ausbildungen zu fördern, die zu einer Berufsausübung in Deutschland befähigen, kommt einem Ausbildungsabschluss grundsätzlich - soweit nichts anderes geregelt ist - nur dann die Eignung als berufsqualifizierend im Sinne des § 7 BAföG zu, wenn er zu einer Berufsausübung in Deutschland qualifiziert (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.4.2008 - 5 C 12/07 -, juris Rn. 12; Urt. v. 17.4.1997 - 5 C 15/96 -, juris Rn. 13 f.; Urt. v. 31.10.1996 - 5 C 21/95 -, juris Rn. 13; Urt. v. 28.10.1992 - 11 C 5.92 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Beschl. v. 25.7.1991 - 5 B 115/91 -, juris, erster Leitsatz; Beschl. v. 31.1.1991 - 5 B 2/91 -, juris, zweiter Leitsatz; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 2.3.2020 - 15 K 2516/19 -, juris Rn. 44 ff.; Winkler, in: Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Sozialrecht, Stand: 1.6.2023, § 7 Rn. 10a m.w.N.; Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 7 Rn. 114 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2000 - 16 A 1903/00

    Hauptantrag auf Förderung eines Magisterstudiums nach den Regeln der

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. April 1997 - 5 C 15.96 -, FamRZ 1997, 1437 = DVBl 1997, 1437 = NVwZ-RR 1998, 182 = ZfSH/SGB 1998, 744.
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 12 B 06.847

    Ausbildungsförderungsrecht; berufsqualifizierender Abschluss;

    Unabhängig von der Gleichwertigkeit der Abschlussprüfung der in der Ukraine absolvierten Ausbildung mit einer inländischen Prüfung wird jedenfalls durch diesen Abschluss - unstreitig - die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nur in der Ukraine, nicht aber im Inland ermöglicht (vgl. dazu BVerwG vom 30.4.1981 BVerwGE 62, 174 und vom 17.4.1997 FEVS 48, 292 = FamRZ 1997, 1437).
  • VG Frankfurt/Main, 25.06.2003 - 10 G 2209/03

    Gewährung von Ausbildungsförderung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.1997 - 5 PKH 17.97, 5 C 15.96   

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BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1997 - 5 PKH 17.97, 5 C 15.96 (https://dejure.org/1997,23612)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1997 - 5 PKH 17.97, 5 C 15.96 (https://dejure.org/1997,23612)
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