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   BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00   

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https://dejure.org/2001,220
BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00 (https://dejure.org/2001,220)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2001 - 5 C 17.00 (https://dejure.org/2001,220)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 (https://dejure.org/2001,220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Deutscher Volkszugehöriger - Status eines Spätaussiedlers - Ausschluss vom Erwerb des Status eines Spätaussiedlers bei Ausübung einer Funktion

  • Judicialis

    BVFG F. 2000 § 5 Nr. 2 Buchstabe b; ; BVFG F. 2000 § 5 Nr. 2 Buchstabe c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG (F. 2000) § 5 Nr. 2 lit. b, c
    Vertriebenenrecht - Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines Spätaussiedlers bei Ausübung einer Funktion, die für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galt bzw. bei mindestens dreijährigem ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 58 (Leitsatz)

    § 5 Nr. 2 Buchst. b u. c BVFG
    Aufnahme als Spätaussiedler/Statusausschluss/hauptamtlicher Parteifunktionär der KPdSU

  • zaoerv.de PDF, S. 31 (Zusammenfassung)

    Rechtsstellung deutscher Volkszugehöriger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 116
  • NVwZ 2002, 97 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 794
  • NJ 2001, 557 (Ls.)
  • DVBl 2001, 1156
  • DVBl 2001, 1158
  • DÖV 2001, 788
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00
    Die Statusausschlussvorschriften des § 5 Nr. 2 Buchstabe b und c BVFG i.d.F. des Art. 6 Nr. 1 HSanG erfassen auch deutsche Volkszugehörige, die ihren Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheides vor dem In-Kraft-Treten des Haushaltssanierungsgesetzes gestellt haben (wie BVerwGE 99, 133 [135 ff.]).

    Diese Vorschrift gilt in Ermangelung einer gesetzlichen Überleitungsvorschrift auch für noch nicht abgeschlossene Aufnahmeverfahren (vgl. BVerwGE 99, 133 [135 ff.]).

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 2.99

    Aussiedlerstatus für ehemalige Berufsoffiziere der früheren Sowjetarmee

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00
    Das Gesetz billigt damit dem deutschen Volkszugehörigen nach wie vor zu, nach seinen Kräften und Fähigkeiten auch eine herausgehobene berufliche Stellung zu erreichen, und zwar auch innerhalb der Staatsverwaltung, der Armee und der staatlich gelenkten Wirtschaftsverwaltung in der früheren Sowjetunion (vgl. BVerwGE 108, 340 [343 f.] zur Vorgängervorschrift).

    Diese waren - wie der Senat bereits zur Vorgängervorschrift hervorgehoben hat (BVerwGE 108, 340 [345 f.]) - in der früheren Sowjetunion geprägt durch die führende Rolle, die der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) in Staat und Gesellschaft zukam.

  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 95, 143 [154 f.]; stRspr).

    Dabei ist der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers weiter bemessen, wenn Regelungen zur Beseitigung von Kriegsfolgelasten betroffen sind (vgl. BVerfGE 95, 143 [155]).

  • BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66

    Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00
    Die nachteiligen Rechtsfolgen der Norm treffen also Nichtfamilienmitglieder in gleicher Weise wie Familienmitglieder, so dass eine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG in seiner Funktion als Benachteiligungsverbot ausscheidet (vgl. BVerfGE 28, 104 [112]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2000 - 2 A 2762/98

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Aussiedler; Ausschluss eines

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00
    BVerwG 5 C 17.00 OVG 2 A 2762/98.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - 2 A 962/04

    Vertriebenenrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs einer in Russland geborenen

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133, und vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, DVBl. 2001, 1158.

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116, und - 5 C 28.00 -.

    vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116, und - 5 C 28.00 - .

    vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116 und - 5 C 28.00 -.

  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791

    Für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems bedeutsame

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insbesondere in den fünf Urteilen vom 29. März 2001 (Az. 5 C 15.00 DVBl 2001, 1526; Az. 5 C 17.00 BVerwGE 114, 116; Az. 5 C 24.00 Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5; Az. 5 C 26.00, Juris; Az. 5 C 28.00, einer Parallelentscheidung zu dem in der Sache 5 C 24.00 ergangenen Urteil) grundsätzlich zur Auslegung des § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG geäußert.

    Diese Vorschrift knüpft an das fehlende Kriegsfolgenschicksal eines Volksdeutschen an, ohne hierbei jedoch auf das Erreichen einer bestimmten beruflichen Stellung und der damit verbundenen wirtschaftlichen Privilegierung in der Gesellschaft des Herkunftslandes abzustellen (vgl. z.B. BVerwG vom 29.3.2001 BVerwGE 114, 116/118).

    Die Frage, welche Funktionen im Sinn von § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG gewöhnlich als bedeutsam galten, beantwortet sich nach den zur Zeit des kommunistischen Herrschaftssystems herrschenden politischen und rechtlichen Auffassungen im Aussiedlungsgebiet (BVerwG vom 29.3.2001 BVerwGE 114, 116/119).

    Hauptamtlich tätige Funktionäre der KPdSU haben deshalb eine Funktion ausgeübt, die in der ehemaligen Sowjetunion für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam im Sinn von § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG galt (BVerwG vom 29.3.2001 BVerwGE 114, 116/119 f.).

    Da unter dieser Voraussetzung die meisten Institutionen im Staat und in der Wirtschaft der Sowjetunion sowie zahlreiche der in diesen Einrichtungen ausgeübten Tätigkeiten als für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems bedeutsam angesehen werden müssten, würde der Grundsatz unterlaufen, dass es deutschen Volkszugehörigen nicht verwehrt sein sollte, in der Staatsverwaltung, der Armee oder der staatlich gelenkten Wirtschaft eine herausgehobene Stellung zu erreichen (BVerwG vom 29.3.2001 BVerwGE 114, 116/118).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2003 - 2 A 3785/99

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Zuordnung zur deutschen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, DVBl 2001, 1156, und - 5 C 26.00 - Urteil des Senats vom 23. August 2002 - 2 A 4618/99 - .

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, BVerwGE 114, 116.

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