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   BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88   

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https://dejure.org/1990,126
BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88 (https://dejure.org/1990,126)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1990 - 5 C 17.88 (https://dejure.org/1990,126)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 5 C 17.88 (https://dejure.org/1990,126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Regelbedarf - Regelsatzverordnung - Spielzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 212
  • NJW 1991, 2304
  • NVwZ 1991, 997 (Ls.)
  • FamRZ 1991, 798 (Ls.)
  • DÖV 1991, 692
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88
    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG; vgl. auch § 9 SGB I), umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige (vgl. BVerwGE 35, 178 ; 80, 349 ), sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf.
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85

    Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88
    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG; vgl. auch § 9 SGB I), umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige (vgl. BVerwGE 35, 178 ; 80, 349 ), sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf.
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 ), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 ; 109, 279 ; auch BVerwGE 87, 212 ).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des BVerwG zur Sozialhilfe anerkannt, dass die staatliche Gewährleistungspflicht nicht nur auf die bloße Sicherung der körperlichen Existenz beschränkt ist, sondern auch die Gewährleistung eines "soziokulturellen Existenzminimums" sowie einen Schutz vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung umfasst (vgl BVerwGE 87, 212 = NJW 1991, 2304; BVerwGE 94, 326 = NVwZ 1994, 1214).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner bisherigen Rechtsprechung - ausgehend von der gesetzlichen Regelung in BSHG und SGB I - zwar ausgeführt, nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG; vgl auch § 9 SGB I), umfasse der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige (vgl BVerwGE 35, 178, 180; 80, 349, 353), sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (vgl BVerwGE 87, 212, 214 = Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 8).

    Das BVerwG (BVerwGE 87, 212 ff = Buchholz 436.0 § 22 BSHG Nr. 8) hatte deshalb einen Anspruch auf eine einmalige Leistung für die Anschaffung größeren Spielzeugs (hier: Dreirad und Puppenhaus) ausgeschlossen.

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