Rechtsprechung
BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 17.93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Kostenübernahme für einen blindgerechten Personal-Computer aus Mitteln der Sozialhilfe - Ermöglichung der Durchführung eines Studiums - Gewährung von Eingliederungshilfe
- JurPC-Archiv
Anspruch auf einen blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialhilferecht: Versorgung mit blindengerechtem Personal-Computer als Eingliederungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Anspruch auf Versorgung mit blindengerechtem PC
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.06.1975 - V C 5.74
Anforderungen an die Schulausbildung eines blinden Schulkindes - Anspruch auf für …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 17.93
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt § 40 Abs. 1 Nr. 2 BSHG eine Spezialregelung für die Versorgung mit solchen Hilfsmitteln dar, die dazu bestimmt sind, "ganz allgemein" zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mängel beizutragen (Senatsurteil vom 5. Juni 1975 - BVerwG 5 C 5.74 - ).Zwar werden von dieser Sonderregelung solche Gegenstände nicht erfaßt, die speziell auf die Schulausbildung (vgl. § 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG - s. dazu das vorgenannte Senatsurteil vom 5. Juni 1975 a.a.O.) oder auf die Ausbildung für einen bestimmten Beruf zugeschnitten sind.
- BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70
Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 17.93
Auf dieser Tatsachengrundlage ist den Vorinstanzen darin zuzustimmen, daß der blindengerechte Personal-Computer, der hier Gegenstand des Klagebegehrens ist, ein "anderes Hilfsmittel" im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 2 BSHG, § 9 Abs. 1 und 3 EinglH-VO darstellt, welches geeignet und erforderlich ist, um die Folgen der Blindheit zum Zweck der Ausbildung soweit wie möglich zu beseitigen und die Ausbildungssituation des Klägers der Lage nichtbehinderter Rechtsreferendare anzunähern, also es ihm zu ermöglichen, in der Umgebung von Nichthilfeempfängern ähnlich wie diese zu leben (vgl. BVerwGE 36, 256 [BVerwG 11.11.1970 - V C 32/70]). - BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92
Anforderungen an eine Unterschrift
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 17.93
Für die eigenhändige Namensunterschrift genügt ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen läßt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1993 - V ZR 112/92 - <NJW 1994, 55>).
- OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 332/02
Beihilfe zur Anschaffung einer fabrikneuen Waschmaschine; Erleichterung des …
Die grundlegende Aufgabenstellung des § 39 Abs. 3 Satz 1 BSHG und die durch sie umfassten, in § 39 Abs. 3 Satz 2 BSHG genannten Einzelziele - Ermöglichung bzw. Erleichterung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, Ermöglichung der Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit bzw. soweit wie möglich zu erreichende Unabhängigkeit von Pflege - konkretisieren das Gebot der Wahrung der Menschenwürde im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG und verpflichten den zuständigen Sozialhilfeträger zu einer möglichst wirksamen Hilfeleistung (…BVerwG, Urt. v. 31.8.1995 - BVerwG 5 C 9/94 -, BVerwGE 99, 149, 151 ff.; Urt. vom selben Tage - BVerwG 5 C 17.93 -, Buchholz 436.0, Nr. 18 zu § 40 BSHG).
Rechtsprechung
BVerwG, 15.03.1994 - 5 C 17.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts unter Festsetzung von Raten - Berücksichtigung des Landesblindengeldes hinsichtlich des Nettoeinkommens des Antragstellers
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BVerwG, 19.12.1994 - 5 C 17.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anrechnung des Einkommens in eheähnlicher Gemeinschaft auf die Arbeitslosenhilfe zur Änderung der festgelegten Ratenzahlungspflicht
- juris (Volltext/Leitsatz)