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   BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07   

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BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07 (https://dejure.org/2008,4540)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2008 - 5 C 18.07 (https://dejure.org/2008,4540)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 (https://dejure.org/2008,4540)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Das Erreichen eines die Aufnahme eines Berufs ermöglichenden Ausbildungsstands als ausschlaggebendes Kriterium eines berufsqualifizierenden Abschlusses; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
    Abzustellen ist dabei nicht auf subjektive Vorstellungen des Auszubildenden, sondern allein auf die objektiven Gegebenheiten (vgl. hierzu Urteile vom 19. April 1988 BVerwG 5 C 12.85 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71 S. 32 und vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105).

    Welchen praktischen beruflichen Wert insoweit der im Ausland erworbene Magistergrad (hier: Maîtrise en droit der Universität Paris I) hat, bedarf keiner weiteren Prüfung (vgl. aber zu einem in Schottland erworbenen LL.M das Urteil vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 a.a.O.).

    Ob ausnahmsweise ein derartiger Härtefall vorliegt, ist unter Anlegen eines strengen Auslegungsmaßstabs zu entscheiden (stRspr; vgl. grundlegend Urteile vom 26. Januar 1978 BVerwG 5 C 39.77 BVerwGE 55, 205 , vom 3. Juni 1988 BVerwG 5 C 49.84 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51, vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 a.a.O. und vom 24. Juni 1982 BVerwG 5 C 23.81 FamRZ 1983, 100).

  • BVerwG, 17.10.2006 - 5 B 78.06

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
    Ähnlich wie in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Oktober 2006 ( BVerwG 5 B 78.06 juris) entschiedenen Fall bestehe ein Anspruch in analoger Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG.

    16 Auch die von der Revision im Anschluss an das zum Erwerb eines "Baccalaureus Legum" im Rahmen eines auch auf den Abschluss Staatsexamen gerichteten Studiengangs an der Bucerius Law School ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2006 ( 4 Bf 408/05 FamRZ 2007, 309; vgl. nachgehend Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2006 BVerwG 5 B 78.06 juris) vorgeschlagene entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 3 BAföG kommt jedenfalls hier nicht in Betracht.

    Auch eine entsprechende Anwendung kommt hier anders als in Fällen einer nicht "typenreinen" Umsetzung des Bologna-Prozesses (vgl. den bereits zitierten Beschluss vom 17. Oktober 2006 BVerwG 5 B 78.06 a.a.O.) nicht in Betracht.

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 49.84

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Auffangtatbestand - Billigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
    Ob ausnahmsweise ein derartiger Härtefall vorliegt, ist unter Anlegen eines strengen Auslegungsmaßstabs zu entscheiden (stRspr; vgl. grundlegend Urteile vom 26. Januar 1978 BVerwG 5 C 39.77 BVerwGE 55, 205 , vom 3. Juni 1988 BVerwG 5 C 49.84 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51, vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 a.a.O. und vom 24. Juni 1982 BVerwG 5 C 23.81 FamRZ 1983, 100).

    Das ist etwa der Fall, wenn vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen eine erste berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder der Auszubildende sich eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nicht mehr zunutze machen kann (vgl. Urteile vom 13. April 1978 BVerwG 5 C 54.76 BVerwGE 55, 325 , vom 12. Februar 1991 BVerwG 5 C 57.79 BVerwGE 61, 342 und vom 3. Juni 1988 BVerwG 5 C 49.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
    Das ist etwa der Fall, wenn vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen eine erste berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder der Auszubildende sich eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nicht mehr zunutze machen kann (vgl. Urteile vom 13. April 1978 BVerwG 5 C 54.76 BVerwGE 55, 325 , vom 12. Februar 1991 BVerwG 5 C 57.79 BVerwGE 61, 342 und vom 3. Juni 1988 BVerwG 5 C 49.84 - a.a.O.).
  • BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 39.77

    Materielles Wissenssachgebiet - Weitere Ausbildung - Erste Ausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
    Ob ausnahmsweise ein derartiger Härtefall vorliegt, ist unter Anlegen eines strengen Auslegungsmaßstabs zu entscheiden (stRspr; vgl. grundlegend Urteile vom 26. Januar 1978 BVerwG 5 C 39.77 BVerwGE 55, 205 , vom 3. Juni 1988 BVerwG 5 C 49.84 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51, vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 a.a.O. und vom 24. Juni 1982 BVerwG 5 C 23.81 FamRZ 1983, 100).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
    Im Übrigen wendet sich die Revision mit ihren Verfahrensrügen gegen die Sachverhaltswürdigung des Oberverwaltungsgerichts, welche jedoch regelmäßig und so auch hier dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = DVBl 1996, 108 und vom 11. August 1999 BVerwG 11 B 61.98 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 19).
  • OVG Hamburg, 11.05.2006 - 4 Bf 408/05

    Ist ein mit dem Ziel der Staatsprüfung durchgeführtes Studiums der

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
    16 Auch die von der Revision im Anschluss an das zum Erwerb eines "Baccalaureus Legum" im Rahmen eines auch auf den Abschluss Staatsexamen gerichteten Studiengangs an der Bucerius Law School ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2006 ( 4 Bf 408/05 FamRZ 2007, 309; vgl. nachgehend Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2006 BVerwG 5 B 78.06 juris) vorgeschlagene entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 3 BAföG kommt jedenfalls hier nicht in Betracht.
  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85
    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
    Abzustellen ist dabei nicht auf subjektive Vorstellungen des Auszubildenden, sondern allein auf die objektiven Gegebenheiten (vgl. hierzu Urteile vom 19. April 1988 BVerwG 5 C 12.85 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71 S. 32 und vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105).
  • BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76

    Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
    Das ist etwa der Fall, wenn vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen eine erste berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder der Auszubildende sich eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung nicht mehr zunutze machen kann (vgl. Urteile vom 13. April 1978 BVerwG 5 C 54.76 BVerwGE 55, 325 , vom 12. Februar 1991 BVerwG 5 C 57.79 BVerwGE 61, 342 und vom 3. Juni 1988 BVerwG 5 C 49.84 - a.a.O.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
    Im Übrigen wendet sich die Revision mit ihren Verfahrensrügen gegen die Sachverhaltswürdigung des Oberverwaltungsgerichts, welche jedoch regelmäßig und so auch hier dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = DVBl 1996, 108 und vom 11. August 1999 BVerwG 11 B 61.98 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 23.81

    Weiterführung einer ersten Ausbildung - Allgemeine Studienempfehlungen -

  • OLG Hamm, 06.09.1982 - 15 W 149/81

    Begründetheit einer zulässigen Beschwerde; Einziehung eines Erbscheines durch ein

  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, können danach lediglich ergänzende, also insbesondere Aufbau-, Vertiefungs- oder Zusatzstudiengänge, nicht aber in sich selbstständige Ausbildungen gefördert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 20 m.w.N.).

    Als besondere Umstände des Einzelfalles sind nur solche Umstände anzusehen, die nur den betreffenden Auszubildenden und nicht gleichzeitig eine Vielzahl von Auszubildenden in gleicher Weise betreffen (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1988 - 5 C 49.84 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51 und vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 22).

    Soweit sich dies aus der bisherigen Senatsrechtsprechung, insbesondere dem Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 22), ergibt (vgl. hierzu etwa die Kritik bei Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 7 Rn. 97 sowie Buter, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand August 2017, § 7 Rn. 32), hält der Senat daran nicht fest.

    Die bislang zu § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG gebildeten, unabhängig von empirischen Werten konzipierten und mit abstrakt-generellen Merkmalen umschriebenen zwei Fallgruppen wurden vom Senat nicht als abschließende Aufzählung verstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 22).

  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 12.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, können danach lediglich ergänzende, also insbesondere Aufbau-, Vertiefungs- oder Zusatzstudiengänge, nicht aber in sich selbstständige Ausbildungen gefördert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 20 m.w.N.).

    Als besondere Umstände des Einzelfalles sind nur solche Umstände anzusehen, die nur den betreffenden Auszubildenden und nicht gleichzeitig eine Vielzahl von Auszubildenden in gleicher Weise betreffen (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1988 - 5 C 49.84 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51 und vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 22).

    Soweit sich dies aus der bisherigen Senatsrechtsprechung, insbesondere dem Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 22), ergibt (vgl. hierzu etwa die Kritik bei Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 7 Rn. 97 sowie Buter, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand August 2017, § 7 Rn. 32), hält der Senat daran nicht fest.

    Die bislang zu § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG gebildeten, unabhängig von empirischen Werten konzipierten und mit abstrakt-generellen Merkmalen umschriebenen zwei Fallgruppen wurden vom Senat nicht als abschließende Aufzählung verstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 4 LA 330/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung bei Wechsel von einem Doppeldiplomstudiengang

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 18.07 -) ist § 7 Abs. 1a BAföG nicht analog anwendbar, wenn der vorausgehende grundständige Studiengang bereits mit einem traditionellen Hochschulabschluss im Sinne von § 18 Abs. 1 HRG, etwa - wie hier - mit einem Diplom, abgeschlossen worden ist.

    Zwar stellt § 7 Abs. 1a BAföG im Verhältnis zu § 7 Abs. 2 BAföG entgegen der vom Verwaltungsgericht, vom Senat in dem genannten Beschluss vom 3. September 2007 und in der Kommentarliteratur (Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rn. 16.1 m.w.N.) vertretenen Auffassung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 18.07 - ebenso OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.10.2011 - 2 LB 13/11 -, und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.10.2012 - 12 S 1231/12 -) keine abschließende Sonderregelung dar.

    Ob ausnahmsweise ein derartiger Härtefall vorliegt, ist unter Anlegen eines strengen Auslegungsmaßstabs zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 18.07 -).

    Besondere Umstände des Einzelfalls, die nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG ausnahmsweise die Förderung einer einzigen weiteren Ausbildung rechtfertigen, hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 18.07 -) ferner in dem Fall angenommen, dass eine Auszubildende ihre Ausbildung "in einer Situation objektiver förderungsrechtlicher Unsicherheit" aufgenommen hatte, weil auch das Studentenwerk zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildung den von ihr studierten deutsch-französischen Studiengang noch insgesamt - einschließlich der Zeit nach Erwerb der Magistergrade bis zum ersten juristischen Staatsexamen - als förderungsfähig angesehen und erst in der Folgezeit seine Förderungspraxis geändert hatte.

    Besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) bestehen jedenfalls nach der Klärung der hier entscheidungserheblichen Fragen durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 18.07 -) nicht (mehr).

    Die von der Klägerin zur Begründung dieses Zulassungsgrundes angeführte Frage, ob § 7 Abs. 1a BAföG im Verhältnis zu Absatz 2 dieser Vorschrift eine abschließende Sonderregelung darstellt, ist bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 18.07 -) geklärt gewesen.

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG, der sich der Senat anschließt, hat diese Vorschrift die Funktion, Härtefälle auszugleichen (vgl grundlegend BVerwG Urteil vom 26.1.1978 - 5 C 39/77 - BVerwGE 55, 205, 211; BVerwG Urteil vom 3.6.1988 - 5 C 49/84 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S 51; BVerwG Urteil vom 28.10.1992 - 11 C 5/92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 und BVerwG Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 18/07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124) .
  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 6 A 1117/19

    Ausbildungsförderung; Diplom Berufsakademie; Bachelor; Master; Akkreditierung

    Soweit sich dies aus der bisherigen Senatsrechtsprechung, insbesondere dem Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 22), ergibt (vgl. hierzu etwa die Kritik bei Steinweg, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl. 2016, § 7 Rn. 97 sowie Buter, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand August 2017, § 7 Rn. 32), hält der Senat daran nicht fest.

    Die bislang zu § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG gebildeten, unabhängig von empirischen Werten konzipierten und mit abstrakt-generellen Merkmalen umschriebenen zwei Fallgruppen wurden vom Senat nicht als abschließende Aufzählung verstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 22).".

    Als von der Klägerin nicht zu beeinflussender Faktor, der seine Ursache in der Umbruchsituation der zu Beginn des Studiums der Klägerin noch nicht abgeschlossen Akkreditierung hat, ist es nicht gerechtfertigt, die Klägerin gegenüber den Vergleichsgruppen zu benachteiligen (vgl. zur Berücksichtigung von Umbruchsituationen auch: BVerwG, Urt. v. 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 -, juris Rn. 23 f.).

  • VG München, 15.01.2009 - M 15 K 08.3286

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG

    Der Vorschrift kommt nach der Rechtsprechung des BVerwG nicht die Funktion eines Auffangtatbestandes zu, der die in § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 bis 5 BAföG bestimmten Tatbestände aus Gründen der Billigkeit ergänzt oder erweitert (BVerwGE 55, 205; BVerwG FamRZ 1989, 220; Urt. v. 15.05.2008 Az. 5 C 18/07 - juris), während sie in der Literatur (Ramsauer/Stallbaum/Sternal a.a.O. Rn. 41) als Härteklausel gesehen wird, mit der jedenfalls dann die Korrektur einer mit dem Ausbildungssystem verbundenen Unbilligkeit ermöglicht werden müsse, wenn sonst die Schwelle individueller Zumutbarkeit überschritten würde.

    Da § 7 Abs. 2 S. 2 BAföG auf die "besonderen Umstände des Einzelfalles" abstellt, muss es sich um Umstände handeln, die nicht gleichzeitig eine Vielzahl von Auszubildenden in gleicher Weise betreffen (BVerwG FamRZ 1983, 100; 1989, 220; 1993, 863; vgl. jedoch BVerwG FamRZ 1992, 1109 sowie Urt. v. 15.05.2008 a.a.O.).

    Das ist nach Ansicht des BVerwG etwa der Fall, wenn - im Einzelfall vom angestrebten Ausbildungsziel her gesehen - eine einzige berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder der Auszubildende - ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles - sich die bereits abgeschlossene Berufsausbildung nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325; 61, 342; BVerwG FamRZ 1989, 220; Urt. v. 15.05.2008 a.a.O.).

    Ob darüber hinaus besondere Umstände des Einzelfalls denkbar sind, die in ihrem Gewicht den Besonderheiten der genannten Fallgruppen vergleichbar sind und daher die Leistung von Ausbildungsförderung für eine einzige weitere Ausbildung erfordern können, hat das BVerwG bisher ausdrücklich offen gelassen (vgl. BVerwGE 55, 205; BVerwG Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 47; FamRZ 1989, 220; 1993, 863; 1994, 726; laut Urt. v. 15.05.2008 a.a.O. kann eine Förderung nach § 7 Abs. 2 S. 2 BAföG etwa bei einer "förderungsrechtlichen Unsicherheit" in Betracht kommen).

  • OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel;

    Denn § 7 Abs. 1a BAföG enthält nach seinem eindeutigen Wortlaut eine spezielle Regelung für einen Masterstudiengang im Sinne des § 19 HRG oder postgradualen Diplomstudiengang nach § 18 Abs. 1 S. 1 bis 3 HRG -, der an einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang anknüpft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.2006 - 5 B 78.06 - und Urt. v. 15.5.2008 - 5 C 18.07 -, beide zitiert nach juris; NdsOVG, Beschl. v. 3.9.2007, NVwZ-RR 2008, 401 sowie VG Gießen, Urt. v. 13.2.2008 - 3 E 526/07 - und VG Göttingen, Beschl. v. 7.5.2007 - 2 B 72/07 -, beide zitiert nach juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 17.11.2004, FamRZ 2006, 733).

    Es schließt sich vielmehr an einen traditionellen, nicht nach den Vorgaben des § 19 HRG aufgegliederten, (Diplom-)Studiengang an (vgl. Humborg, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand Mai 2008,§ 7, Rn. 18; VG Göttingen, Urt. v. 12.10.2006, - 2 A 231/05 -, a. a. O; VG Gießen, Urt. v. 13.2.2008, a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v. 15.5.2008, a. a. O.).

    Aus der Entscheidung des BVerwG lässt sich aber über diesen atypischen Einzelfall hinaus keine beliebige Analogiefähigkeit des § 7 Abs. 1a BAföG im Hinblick auf aufeinander folgende Abschlüsse entnehmen (vgl. in diesem Zusammenhang insbesondere BVerwG, Urt. v. 15.5.2008, a. a. O).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2014 - 12 S 274/14

    Ausbildungsförderung für Ergänzungsstudium mit Studienziel Erste Juristische

    Der Förderungsanspruch entfalle jedoch, wenn im Verlauf des gestuften Studiengangs ein höherwertiger Abschluss als der Bachelorgrad erworben werde oder wenn das Studium der Rechtswissenschaft als Zweitstudium betrieben werde (BVerwG, Urteil vom 15.05.2008 - 5 C 18.07 -).

    Die von dem Kläger gewählte Studienfolge erachtet der Senat nach allem als eine dem Bologna-Modell sehr nahekommende Studienkombination, welche allein wegen des Umstands, dass nach wie vor die Ausbildung zum "Volljuristen" nur mittels Ablegung des Ersten juristischen Staatsexamens erfolgreich durchgeführt werden kann, auf die Verleihung eines Master- bzw. Magistergrades verzichten muss (vgl. zu weiteren Studienkombinationen, bei denen eine entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1a BAföG in Frage stand: BVerwG, Urteil vom 15.05.2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.12.2012 - 4 LA 330/11 - NVwZ-RR 2013, 263; Sächs. OVG, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 A 7/12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2012 - 12 A 687/11 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.10.2011 - 2 LB 13/11 - NVwZ-RR 2012, 238; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.02.2011 - 12 A 2860/09 - FamRZ 2011, 1339; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2009 - 6 S 22.08 - NVwZ-RR 2009, 728; Sächs. OVG, Urteil vom 06.11.2008 - 1 B 188/07 - DÖV 2009, 215; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.09.2007 - 4 ME 594/07 - NVwZ-RR 2008, 401; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2007 - 4 A2168/05 - FamRZ 2007, 1594; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.12.2006 - 4 Bs 284/06 - NVwZ-RR 2007, 321).

  • BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14

    Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung; Ausbildung; Erstausbildung;

    Die subjektiven Vorstellungen des Auszubildenden sind für den berufsqualifizierenden Abschluss ohne Bedeutung (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 12 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 03.12.2020 - 3 A 424/19

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; nicht typenreiner

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, können danach lediglich ergänzende, also insbesondere Aufbau-, Vertiefungs- oder Zusatzstudiengänge, nicht aber in sich selbstständige Ausbildungen gefördert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 20 m. w. N.).

    Als besondere Umstände des Einzelfalls sind solche Umstände anzusehen, die nur den betreffenden Auszubildenden und nicht gleichzeitig eine Vielzahl von Auszubildenden in gleicher Weise betreffen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 3. Juni 1988 - 5 C 49.84 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51, und v. 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 12 S 1231/12

    Ausbildungsförderung für Zweitausbildung; Projektstudium "Filmmusik und

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 6.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.08.2011 - L 2 AS 405/10

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren bezüglich Leistungen der

  • BVerwG, 08.10.2012 - 5 B 25.12

    Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 7 A 11203/16

    Ausbildungsförderung für ein Medizinstudiums als Zweitausbildung; vorherige

  • VG Cottbus, 05.06.2009 - 5 K 1102/08

    Ausbildungsförderung: Altersgrenze bei Vorliegen eines berufsqualifizierenden

  • VG Regensburg, 27.04.2012 - RO 9 K 11.01419

    Förderung einer weiteren Ausbildung

  • VG Gelsenkirchen, 02.03.2020 - 15 K 2516/19

    Ausbildungsförderung kein Fachrichtungswechsel keine Unterbrechung Abbruch

  • BVerwG, 18.09.2013 - 5 B 49.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Streit über Gewährung von BAföG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - 12 A 687/11

    Ausbildungsförderungsfähigkeit eines Studiums der Rechtswissenschaften im

  • VG Würzburg, 23.07.2020 - W 3 K 20.337

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Aufnahme eines Lehramtsstudiums nach

  • AG Berlin-Schöneberg, 29.10.2008 - 12 C 90/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - 12 A 2860/09

    Anspruch auf Förderung eines Masterstudiengangs nach einer abgeschlossenen

  • OVG Bremen, 23.06.2010 - 2 B 144/10

    Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine einzige weitere Ausbildung bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 6 S 22.08

    Förderungsfähigkeit eines inländischen Masterstudiengangs ohne vorherigen

  • OVG Sachsen, 20.11.2012 - 1 A 7/12

    Bachelorstudiengang, Masterstudiengang, Berufsakademie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - 12 A 1880/13

    Abschluss eines Studiums mit dem Bachelor als berufsqualifizierender erster

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2013 - 12 A 512/12

    Anspruch auf Förderung des Medizinstudiums als weitere Ausbildung i.S.d. § 7 Abs.

  • VG München, 19.07.2012 - M 15 K 11.6020

    Ausbildungsförderung

  • VG Münster, 08.02.2011 - 6 K 2151/10

    Gewährung von Ausbildungsförderung i.R.e. Aufnahme eines rechtswissenschaftlichen

  • VG Hannover, 09.09.2010 - 6 A 1524/10

    ELPIS I; Europäische Rechtspraxis; Studiengang; Hochschulprüfung;

  • VG Gelsenkirchen, 22.10.2021 - 15 K 4670/20

    Weitere Ausbildung, Erstausbildung, berufsqualifizierend, Bachelorabschluss,

  • VG Augsburg, 05.11.2013 - Au 3 K 13.1221

    Abänderung eines Bewilligungsbescheids zuungunsten des Auszubildenden;

  • VG Hamburg, 23.01.2009 - 2 E 3329/08

    Ausbildungsförderung; Baccalaureus Juris als berufsqualifizierender Abschluss

  • VG Münster, 26.11.2019 - 6 K 449/18
  • VG Würzburg, 11.04.2018 - W 3 K 17.533

    Voraussetzungen der Förderung einer weiteren Ausbildung nach zwei bereits

  • VG München, 16.09.2010 - M 15 K 10.2412

    Ausbildungsförderung nach dem BAföG; Studium der Humanbiologie in Kanada; Honours

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2017 - 7 A 11582/16

    Analoge Anwendung, Analogie, Anspruch, Anwendung, Ausbildung,

  • VG Hamburg, 08.10.2009 - 2 K 340/08

    Ausbildungsförderung; Staatsexamen; Baccalaureus Juris

  • VG Magdeburg, 09.11.2010 - 4 A 220/09

    Ausbildungsförderung: weitere Ausbildung, die den angestrebten Beruf erst

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