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   BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 19.92   

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https://dejure.org/1992,7401
BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 19.92 (https://dejure.org/1992,7401)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1992 - 5 C 19.92 (https://dejure.org/1992,7401)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1992 - 5 C 19.92 (https://dejure.org/1992,7401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine einmalige Sozialhilfeleistung zur Anschaffung eines gebrauchten Kinderfahrrades - Kinderfahrrad als ein persönliches Bedürfnis des täglichen Lebens und somit Bestandteil des notwendigen Lebensunterhalts eines Kindes - Zugehörigkeit von Spielzeug für ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 19.92
    Insoweit scheiden einmalige Leistungen grundsätzlich aus (Bestätigung von BVerwGE 87, 212 ff.).

    Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 87, 212) halte einer experimentellen Überprüfung nicht stand.

    Insoweit scheiden einmalige Leistungen grundsätzlich aus; denn das Regelsatzsystem ist ein geschlossenes System (s. BVerwGE 87, 212).

    So ist der Einschulungsbedarf ein einmaliger Bedarf und kein Regelbedarf (BVerwGE 87, 212 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88] : Regelbedarf als der ... "nicht nur einmalige Bedarf").

    Nach der Definition des Senats (BVerwGE 87, 212 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88] ) bildet der Regelbedarf den ohne Besonderheiten des Einzelfalles bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehenden, nicht nur einmaligen Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen.

    Aus dem Sinnzusammenhang der Entscheidung (BVerwGE 87, 212 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88] ) ergibt sich, daß das "uneingeschränkt" den gegenständlichen Umfang der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens in Abgrenzung zu der nur eingeschränkten Aufnahme von Kleidung und Hausrat in der Bedarfsgruppe nach § 1 Regelsatzverordnung bezeichnen soll.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2001 - 7 S 1662/99

    Sozialhilfe: Kinderfahrrad für Vorschulkind

    Dazu gehören bei Kindern, auf deren besonderen Bedarf nach § 12 Abs. 2 BSHG Rücksicht zu nehmen ist, auch Spielzeuge und Sportgeräte (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.11.1992 - 5 C 19.92 -, BayVBl 1993, 378).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat den Besitz eines Fahrrades für die Verkehrserziehung eines Vorschulkindes nicht für erforderlich gehalten (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.11.1992 - 5 C 19.92 -, BayVBl 1993, 378).

  • BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 6.93

    Zugehörigkeit von Spielzeug zum Regelbedarf gemäß § 22 Bundessozialhilfegesetz

    Insoweit scheiden einmalige Leistungen grundsätzlich aus (wie Urteil vom 5. November 1992 - BVerwG 5 C 19.92 -).

    Die Gründe dafür hat er bereits in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 5. November 1992 - BVerwG 5 C 19.92 - ausgeführt; sie gelten unverändert auch im vorliegenden Verfahren.

  • BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 54.92

    Kinderfahrrad als Sportgerät oder Teil des Regelbedarfs - Spielzeug als Teil der

    Insoweit scheiden einmalige Leistungen grundsätzlich aus (wie Urteil vom 5. November 1992 - BVerwG 5 C 19.92 -).

    Die Gründe dafür hat er bereits in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 5. November 1992 - BVerwG 5 C 19.92 - ausgeführt; sie gelten unverändert auch im vorliegenden Verfahren:.

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 1963/00

    Einmalige Leistungen für die Anschaffung von Kinderfahrradhelmen; Abgeltung durch

    Die genannten Entscheidungen aus dem Jahr 1992 wurden zwar vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben ( BVerwG, Urteile vom 5. November 1992 - 5 C 19/92 - BayVBl. 1993, 378, und vom 27. April 1993 - 5 C 6/93 und 5 C 54/92- V.n.b.), was in der Folgezeit auch zu einer entsprechenden Änderung der Rechtsprechung des Senats führte (vgl. Senat, Urteil vom 10. Mai 1995 - 4 L 601/94 - V.n.b.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2004 - 12 A 3652/02

    Anspruch auf Bewilligung einer einmaligen Beihilfe zur Anschaffung von zwei

    So schon BVerwG, Urteil vom 5. November 1992 - 5 C 19.92 -, Bayerische Verwaltungsblätter 1993, S. 378, und OVG NRW, Urteil vom 28. April 1993 - 24 A 3022/91 -, jeweils in Bezug auf ein Kinderfahrrad.
  • VGH Hessen, 04.12.2002 - 1 UE 1323/01

    Einmalige Beihilfe für Kinderfahrrad

    Die Benutzung eines Kinderfahrrades entspricht einem persönlichen Bedürfnis des täglichen Lebens, und zwar unabhängig davon, ob es als Spielzeug, Transportmittel oder Sportgerät eingesetzt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. November 1992 - 5 C 19.92 - BayVBl. 1993, 378 und vom 18. Dezember 1997 - 5 C 7.95 - BVerwGE 106, 99 = FEVS 48, 337).
  • VG Münster, 08.01.2001 - 5 K 2886/98

    Bewilligung einer Beihilfe für den Erwerb eines Kinderfahrrades ; Hilfe zum

    Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört es auch, ein Kinderfahrrad zu benutzen, und zwar unabhängig davon, ob das Fahrrad als Spielzeug, als Sportgerät oder als Transportmittel eingesetzt wird (BVerwG, Urteil vom 5. November 1992 - 5 C 19.92 - und Urteil vom 18. Dezember 1997 - 5 C 7.95 -, BVerwGE 106, 99 = FEVS 48, 337 = NJW 1998, 1963 = NDV RD 1998, 72 = ZfSH/SGB 1998, 425 = info also 1998, 77).
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