Rechtsprechung
   AG Geilenkirchen, 11.04.2003 - 5 C 199/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,34610
AG Geilenkirchen, 11.04.2003 - 5 C 199/02 (https://dejure.org/2003,34610)
AG Geilenkirchen, Entscheidung vom 11.04.2003 - 5 C 199/02 (https://dejure.org/2003,34610)
AG Geilenkirchen, Entscheidung vom 11. April 2003 - 5 C 199/02 (https://dejure.org/2003,34610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,34610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Köln, 19.05.2004 - 13 S 15/04

    Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei der Ersatzbeschaffung von älteren

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 5.12.2003 - 19 U 85/03), der die Kammer folgt, ist bei der abstrakten Schadensberechnung nach den fiktiven Kosten der Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs im Bruttowiederbeschaffungswert in der Regel nur ein nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F. nicht zu ersetzender Mehrwertsteueranteil von ca. 2 % (Differenzbesteuerung gemäß § 25 a UStG) enthalten (ebenso AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 5.8.2003, 61 C 122/03; AG Erkelenz, Urteil vom 27.6.2003, 15 C 226/03; AG Holzminden, Urteil vom 20.12.2002, 10 C 384/02; AG Homburg, Urteil vom 17.4.2003; AG Kaiserslautern, Urteil vom 20.6.2003, 8 C 558/03; AG Papenburg, Urteil vom 19.6.2003, 2 C 162/03; a.A. AG Amberg, Urteil vom 8.5.2003, 2 C 1520/02; AG Berlin-Mitte, Urteil vom 28.2.2003, 101 C 3391/02; AG Bochum, Urteil vom 12.12.2002, 42 C 535/02; AG Geilenkirchen, Urteil vom 11.4.2003, 5 C 199/02; AG Gladbeck, Urteil vom 9.12.2002, 12 C 327/02; AG Göttingen, Urteil vom 3.6.2003, 22 C 179/03), weil der Geschädigte sich nicht darauf verweisen lassen muss, ein vergleichbares Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler, das dieser nicht von einem Privatmann erworben hat und für das demnach die volle Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % anfällt, zu erwerben, sondern auch ein nur der Differenzbesteuerung in Höhe von ca. 2 % unterliegendes Fahrzeug erwerben kann, das ein Gebrauchtwagenhändler von einem Privatmann erworben hat.
  • LG Aachen, 16.10.2003 - 6 S 69/03

    Unfallschadensregulierung - Keine USt-Kappung bei privater Ersatzbeschaffung nach

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 11.04.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen 5 C 199/02 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht