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   BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14   

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https://dejure.org/2015,14896
BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14 (https://dejure.org/2015,14896)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2015 - 5 C 2.14 (https://dejure.org/2015,14896)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2015 - 5 C 2.14 (https://dejure.org/2015,14896)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BRRG § 127 Nr. 2; BeamtStG § ... 63 Abs. 3 Satz 2; LBG RP § 66 Abs. 1 und 5; BVO RP § 8 Abs. 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 24 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, §§ 25, 26 Abs. 1 und 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 31 Nr. 1; BPflV § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 22; KHEntgG § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 10 Abs. 9, § 17 Abs. 1 bis 3, § 18 Abs. 1 Satz 1; GoÄ § 6a Abs. 1 Satz 2; StGB § 323c
    Allgemeine Krankenhausleistungen; ärztliche Leistungen; Basisfallwert; Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Beihilfefähigkeit in privaten Krankenhäusern; Belegabteilung; Belegarzt; Belegarztmodell; belegärztliche Leistungen; Fallpauschale; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BRRG § 127 Nr. 2
    Allgemeine Krankenhausleistungen; Basisfallwert; Beihilfe; Beihilfeausschluss; Beihilfefähigkeit; Beihilfefähigkeit in privaten Krankenhäusern; Beihilferecht; Belegabteilung; Belegarzt; Belegarztmodell; Fallpauschale; Fallpauschalen-Katalog; Fürsorgegpflicht des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 BhV RP 2011, § 8 Abs 2 BhV RP 2011, § 8 Abs 3 S 1 Nr 1 BhV RP 2011, § 11 Abs 1 S 1 Nr 1 BhV RP 2011, § 24 Abs 2 Nr 2 BhV RP 2011
    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in privaten Krankenhäusern nach rheinland-pfälzischem Landesrecht; Erstattungsfähigkeit belegärztlicher Leistungen nicht ausgeschlossen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 BhV RP 2011, § 8 Abs 2 BhV RP 2011, § 8 Abs 3 S 1 Nr 1 BhV RP 2011, § 11 Abs 1 S 1 Nr 1 BhV RP 2011, § 24 Abs 2 Nr 2 BhV RP 2011
    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in privaten Krankenhäusern nach rheinland-pfälzischem Landesrecht; Erstattungsfähigkeit belegärztlicher Leistungen nicht ausgeschlossen

  • Wolters Kluwer

    Bestimmen der Beihilfefähigkeit belegärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung in privaten Krankenhäusern nach den allgemeinen Regelungen über ärztliche Leistungen; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen i.R.e. stationären Behandlung eines Ruhestandsbeamten in ...

  • rewis.io

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen in privaten Krankenhäusern nach rheinland-pfälzischem Landesrecht; Erstattungsfähigkeit belegärztlicher Leistungen nicht ausgeschlossen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmen der Beihilfefähigkeit belegärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Behandlung in privaten Krankenhäusern nach den allgemeinen Regelungen über ärztliche Leistungen; Beihilfefähigkeit von Aufwendungen i.R.e. stationären Behandlung eines Ruhestandsbeamten in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 103 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Stationäre Behandlung | BVerwG: Beihilfefähigkeit gesondert in Rechnung gestellter ärztlicher Leistungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 748
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.2014 - III ZR 85/14

    Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14
    Die Vorschrift bezieht sich ausweislich ihrer Überschrift allein auf Krankenhausleistungen (in Krankenhäusern ohne Zulassung) bzw. - wie in § 26 Abs. 1 BVO RP herausgestellt wird - auf die Beihilfefähigkeit der "Leistungen von Krankenhäusern" der beschriebenen Art. Unter den Oberbegriff der Krankenhausleistungen fallen lediglich allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - III ZR 85/14 - BGHZ 202, 365 Rn. 16), nicht aber belegärztliche Leistungen.

    Hiernach erstreckt sich eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen auf alle an der Behandlung des Patienten beteiligten angestellten oder beamteten Ärzte des Krankenhauses, soweit diese zur gesonderten Berechnung ihrer Leistungen im Rahmen der vollstationären und teilstationären Behandlung berechtigt sind, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - III ZR 85/14 - BGHZ 202, 365 Rn. 16).

  • BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12

    Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14
    Dieser Grundsatz gilt auch für das Beihilferecht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 5 C 1.12 - BVerwGE 143, 363 Rn. 12 f. m.w.N.).

    Ansonsten könnte die Exekutive das durch die Besoldungs- und Versorgungsgesetze festgelegte Alimentationsniveau durch Streichungen und Kürzungen von Beihilfeleistungen eigenmächtig absenken (BVerwG, Urteile vom 19. Juli 2012 - 5 C 1.12 - BVerwGE 143, 363 Rn. 13 und vom 10. Oktober 2013 - 5 C 29.12 - BVerwGE 148, 116 Rn. 14).

  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 29.12

    Bundeswehr; Einsatzfähigkeit; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14
    Ansonsten könnte die Exekutive das durch die Besoldungs- und Versorgungsgesetze festgelegte Alimentationsniveau durch Streichungen und Kürzungen von Beihilfeleistungen eigenmächtig absenken (BVerwG, Urteile vom 19. Juli 2012 - 5 C 1.12 - BVerwGE 143, 363 Rn. 13 und vom 10. Oktober 2013 - 5 C 29.12 - BVerwGE 148, 116 Rn. 14).

    Das gilt insbesondere, wenn es sich um gewichtige Reduzierungen des bislang gewährten Beihilfeniveaus bzw. um Beschränkungen handelt, die im bisherigen Beihilferecht nicht angelegt waren (vgl. zum Übergangsrecht BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 5 C 29.12 - BVerwGE 148, 116 Rn. 26 und 28).

  • BVerwG, 17.04.2014 - 5 C 40.13

    Aufwendungen, beihilfefähige -; Beihilfe, Leistungseinschränkungen -; Basistarif;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14
    Vielmehr kann dieser Gesichtspunkt - soweit er in der Formulierung der "im Beihilfesystem angelegten Sachgesetzlichkeit" seinen Ausdruck findet - lediglich bei der Prüfung eine Rolle spielen, ob eine (beihilferechtliche) Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 , Beschluss vom 1. September 2011 - 2 B 57.10 - ZBR 2012, 196 und Urteil vom 17. April 2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279 Rn. 11).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14
    Vielmehr kann dieser Gesichtspunkt - soweit er in der Formulierung der "im Beihilfesystem angelegten Sachgesetzlichkeit" seinen Ausdruck findet - lediglich bei der Prüfung eine Rolle spielen, ob eine (beihilferechtliche) Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 , Beschluss vom 1. September 2011 - 2 B 57.10 - ZBR 2012, 196 und Urteil vom 17. April 2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279 Rn. 11).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 2 B 57.10

    Beihilfefähigkeit von Kosten für die Beförderung zum Behandlungsort bei einer

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14
    Vielmehr kann dieser Gesichtspunkt - soweit er in der Formulierung der "im Beihilfesystem angelegten Sachgesetzlichkeit" seinen Ausdruck findet - lediglich bei der Prüfung eine Rolle spielen, ob eine (beihilferechtliche) Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 , Beschluss vom 1. September 2011 - 2 B 57.10 - ZBR 2012, 196 und Urteil vom 17. April 2014 - 5 C 40.13 - BVerwGE 149, 279 Rn. 11).
  • BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10

    Beihilfe; Grenznähe; Auslandsbehandlung; Krankenhauskosten; Kostenbeschränkung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14
    Eine Notfallbehandlung im Sinne einer Ersten Hilfe nach § 31 Nr. 1 BVO RP setzt - wie schon der allgemeine Sprachsinn dieses Begriffes nahelegt - jedenfalls eine Situation voraus, wie sie typischerweise bei Unfällen, sonstigen Unglücksfällen oder bei plötzlich eintretenden akuten gesundheitlichen Störungen vorliegt, welche die Einleitung sofortiger Hilfe durch medizinische Maßnahmen erforderlich machen, weil andernfalls eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2011 - 2 C 14.10 - BVerwGE 141, 69 Rn. 15).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14
    Diese Fassung der BVO RP ist anwendbar, weil für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die Beihilfen verlangt werden, maßgeblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - Buchholz 270.1 § 25 BBhV Nr. 1 Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg:

    Maßgeblich für die Prüfung der Sach- und Rechtslage ist im Beihilferecht der Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen, für die eine Beihilfe verlangt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2015 - 5 C 2.14 - juris Rn. 10).
  • BFH, 23.01.2019 - XI R 15/16

    Steuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik mit Belegärzten

    Dementsprechend sind belegärztliche Leistungen weder beihilferechtlich (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 23. April 2015  5 C 2/14, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report 2015, 748, Rz 18 ff.) noch hinsichtlich der geltenden Liquidationsberechtigung (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2014 III ZR 85/14, BGHZ 202, 365, Rz 28 ff.) mit denen eines Wahlarztes gleichzusetzen.
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 14 B 15.1407

    Beihilfefähigkeit von Auslagen eines Belegarztes im Rahmen einer stationären

    Mangels eines ausdrücklichen Ausschlusses der Beihilfefähigkeit von Leistungen eines Belegarztes richtet sich die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen auch für geltend gemachte Auslagen (hier: Materialkosten) nach den allgemeinen Regelungen des § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8 Satz 1 Nr. 1 BayBhV (in Fortführung BVerwG, U. v. 23.4.2015 - 5 C 2.14 - ZBR 2015, 384).

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2015 - 5 C 2.14 - (ZBR 2015, 384) stehe fest, dass sich die Beihilfefähigkeit von belegärztlichen Leistungen bei Operationen in privaten Krankenhäusern nach den allgemeinen Regelungen über ärztliche Leistungen bestimme.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2015 - 5 C 2.14 - (ZBR 2015, 384) stehe dem nicht entgegen.

    Abgesehen davon, dass die Vorschrift schon nicht den erforderlichen ausdrücklichen Ausschluss für belegärztliche Leistungen bzw. Auslagen enthält, stellt sie auch keine spezielle Regelung über die Beihilfefähigkeit von Krankenhausleistungen in nicht zugelassenen Krankenhäusern dar, die den Rückgriff auf die Regelungen über die Beihilfefähigkeit von ärztlichen Leistungen bzw. Auslagen sperren würde (vgl. BVerwG, U. v. 23.4.2015 - 5 C 2.14 - ZBR 2015, 384 Rn. 34 für die im Wesentlichen gleich lautenden Regelungen in der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 2011).

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