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BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Hilfe - Erziehung in Vollzeitpflege - Herkunftsfamilie - Voraussetzungen - Anspruch des Vormundes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 11.06.1993 - 3 A 223/92
- OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 4 L 3986/93
- OVG Niedersachsen, 15.11.1993 - 4 L 3986/93
- BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94
Papierfundstellen
- BVerwGE 100, 178
- NJW 1996, 2385
- NVwZ 1996, 1026 (Ls.)
- FamRZ 1996, 936 (Ls.)
- DVBl 1996, 864
- DÖV 1996, 840
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 25.08.1992 - 4 M 3647/92
Erziehung in Vollzeitpflege; Herkunftsfamilie; Rückkehr; Unabhängigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94
Die Berufung der Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht unter Bezug auf die Gründe im Urteil des Verwaltungsgerichts und die dort in Bezug genommene Begründung in dem im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangenen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts vom 25. August 1992 (FEVS 43, 157) mit - zusammengefaßt - folgenden Gründen zurückgewiesen:.
- BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege
Deckt ein Verwandter im Einvernehmen mit dem Personensorgeberechtigten den erzieherischen Bedarf des Kindes bzw. Jugendlichen unentgeltlich, scheitert ein Anspruch des Personensorgeberechtigten auf öffentliche Jugendhilfe am fehlenden Bedarf; Hilfe zur Erziehung ist nicht "notwendig" i.S. von § 27 Abs. 1 SGB VIII (wie BVerwGE 100, 178 (181)).Die für diese Rechtsprechung maßgeblichen Erwägungen beanspruchen auch Geltung für das neue Jugendhilferecht (vgl. Urteil vom 8. Juni 1995 (a.a.O.) sowie BVerwGE 100, 178 (182)).
Der erkennende Senat hat bereits ausdrücklich entschieden (BVerwGE 100, 178 (182 f.)): "Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung ist der Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen außerhalb des Elternhauses (§ 39 Abs. 1 SGB VIII ) auch dann sicherzustellen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher von nahen Verwandten oder anderen Personen, die keiner Pflegeerlaubnis bedürfen ..., betreut wird (vgl. BTDrucks 11/5948 S. 75)." Dazu gehören auch die Großeltern (§ 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB VIII ; vgl. auch die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Vollzeitpflege/Verwandtenpflege, NDV 1992, 181 (182)).
Die Großeltern gehören auch nicht zur "Herkunftsfamilie" (§ 33 Satz 1 SGB VIII ), aus der das Kind J. ursprünglich herkam (vgl. BVerwGE 100, 178 (179)).
Denn die erforderliche Betreuung und Erziehung minderjähriger Kinder kann - worauf der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. Dezember 1995 (BVerwGE 100, 178 ) hingewiesen hat - auch ohne öffentliche Jugendhilfe z.B. durch einen Vormund oder einen Verwandten geleistet werden.
Deckt ein Verwandter im Einvernehmen mit dem Personensorgeberechtigten den erzieherischen Bedarf des Kindes bzw. Jugendlichen unentgeltlich, scheitert ein Anspruch des Personensorgeberechtigten auf öffentliche Jugendhilfe am fehlenden Bedarf; Hilfe zur Erziehung ist nicht "notwendig" i.S. von § 27 Abs. 1 SGB VIII (vgl. BVerwGE 100, 178 (181)).
Der Jugendhilfeträger hat - dies werden Großeltern und Eltern in solchen Fällen ernsthaft in Betracht ziehen müssen - bei der Entscheidung über einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege auch zu prüfen, ob nicht die Unterbringung in einer anderen - nicht verwandten - Pflegefamilie dem Wohl des Kindes besser entspräche und für seine Entwicklung besser geeignet wäre als die Gewährung der Hilfe in einer Verwandtenpflegestelle (vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 1995 (a.a.O.)).
- BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 12.11
Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Elternhaus; …
Das ist die aus den Eltern und gegebenenfalls Geschwistern bestehende sogenannte Kernfamilie (vgl. Urteile vom 12. September 1996 - BVerwG 5 C 31.95 - Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 3 S. 10 und vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 2.94 - BVerwGE 100, 178 ).Seit sie mit ihrem Antrag vom 19. April 2006 erklärt haben, nicht mehr zur weiteren Erziehung des Kindes ohne staatliche Unterstützung bereit zu sein, ist der Bedarf jedoch nicht mehr von dritter Seite gedeckt gewesen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995 a.a.O. ).
Vor Inkrafttreten des § 36a Abs. 3 SGB VIII waren die Jugendhilfeträger im Falle zulässiger Selbstbeschaffung nach der Rechtsprechung verpflichtet, die begehrte Hilfe durch einen Hilfebescheid rückwirkend zu bewilligen und auf dieser Grundlage die entsprechenden Kosten zu übernehmen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995 a.a.O. ).
- BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 11.96
Großeltern als Vormund und Pflegepersonen ihrer Enkelkinder.
Ein Großelternteil, welches zugleich Vormund seiner Enkelkinder ist, ist befugt, den Anspruch auf Leistungen nach § 39 SGB VIII für eine im Haushalt der Großeltern erfolgende Pflege der Enkelkinder geltend zu machen; der Anspruch besteht jedoch nur, wenn die Großeltern die Betreuung ihrer Enkelkinder nicht in Erfüllung ihrer Unerhaltspflicht leisten und zur unentgeltlichen Pflege nicht bereit sind (Fortführung von BVerwGE 100, 178; wie Urteil vom 12. September 1996 - BVerwG 5 C 31.95 - Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 3).Die vom Senat in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 2.94 - (BVerwGE 100, 178 = Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 1) betreffend Ansprüche eines Vormunds für die Betreuung seiner Mündel und vom 12. September 1996 - BVerwG 5 C 31.95 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 3) betreffend Ansprüche des Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege durch die Großeltern entwickelten Rechtsgrundsätze gelten auch für die vorliegende Sachverhaltsgestaltung, bei welcher der Großvater und zugleich Vormund Leistungen nach § 39 SGB VIII für die Pflege seiner Enkelkinder in seinem Haushalt beansprucht.
Nach dem Urteil vom 15. Dezember 1995 (a.a.O.) kann auch einem Vormund, der sein Mündel in seiner Familie betreut, Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege zustehen.
Nach den eingangs genannten Entscheidungen des Senats ist im Rahmen der Hilfe zur Erziehung der Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen außerhalb des Elternhauses (§ 39 Abs. 1 SGB VIII) auch dann sicherzustellen; wenn ein Kind oder ein Jugendlicher von nahen Verwandten oder anderen Personen, die keiner Pflegeerlaubnis bedürfen, betreut wird; dazu gehören auch die Großeltern bzw. der Vormund (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995, BVerwGE 100, 178 = Buchholz a.a.O. S. 5;… Urteil vom 12. September 1996, a.a.O. S. 10).
Der erzieherische Bedarf kann auch bei einer vom Vormund bzw. den Großeltern tatsächlich geleisteten Betreuung nicht als gedeckt angesehen werden, wenn der Vormund bzw. die Großeltern durch einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung deutlich gemacht haben, daß sie zur unentgeltlichen Pflege nicht (mehr) bereit sind, und sie auch nicht zur unentgeltlichen Betreuung bzw. zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet sind (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995, a.a.O. S. 178 bzw. S. 3 f.;… Urteil vom 12. September 1996, a.a.O. S. 11).
Aus der Eigenschaft des Klägers als Vormund ergibt sich für ihn nicht die Verpflichtung, im Rahmen der Personensorge die tatsächliche Betreuung und Erziehung seiner Enkelkinder bzw. die dafür erforderlichen Kosten selbst zu übernehmen (vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 1995, a.a.O. S. 178 bzw. S. 4); auch in seiner Eigenschaft als Großvater ist er nicht verpflichtet, seine Enkelkinder unentgeltlich in seiner Familie zu betreuen.
- BVerwG, 27.04.2017 - 5 C 12.16
Angelegenheit; Ausübung; Berechtigung; Eltern; Elternteil; Entziehung; Entzug; …
Diesen ist allein zu entnehmen, dass die Rechtsstellung der Pflegeperson im Verhältnis sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber den personensorgeberechtigten Eltern mit dem Ziel der Verbesserung der Stellung des Kindes gestärkt werden sollte (BT-Drs. 8/2788 S. 47; ferner BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1995 - 5 C 2.94 - BVerwGE 100, 178 ). - OVG Bremen, 16.11.2005 - 2 A 111/05
Hilfe zur Erziehung; erzieherischer Bedarf; Vormund; Vollzeitpflege
Nimmt ein Vormund sein Mündel in die eigene Familie auf, kann ihm Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege zustehen (wie BVerwG, U. v. 15.12.1995 - 5 C 2/94 - = BVerwGE 100, 178 ff.).Es muss ein ungedeckter erzieherischer Bedarf bestehen (§ 27 Abs. 2 S. 2 SGB VIII; vgl. auch BVerwG, U. v. 15.12.1995 - 5 C 2/94 - = BVerwGE 100, 178 ff.).
Die erforderliche Betreuung eines minderjährigen Waisen kann auch ohne öffentliche Jugendhilfe z. B. durch einen Vormund oder Pfleger (vgl. § 44 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB VIII) oder einen Verwandten oder Verschwägerten (vgl. § 44 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB VIII) geleistet werden (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1995, a. a. O.).
Nimmt er den Mündel in seine Familie auf, kann auch dem Vormund Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege zustehen (vgl. BVerwG, U. v. 15.12.1995, a. a. O.).
Ein erzieherischer Bedarf kann jedoch auch allein daraus entstehen, dass - wie hier - die alleinerziehende Mutter eines Kindes verstorben ist und niemand vorhanden ist, der an ihrer Stelle aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung oder freiwilliger Bereitschaft die für die Erziehung des Kindes erforderlichen Leistungen (unentgeltlich) erbringt (vgl. auch OVG Lüneburg, B. v. 25.08.1992 - 4 M 3647/92 - = FEVS 43, 157; das Urteil des BVerwG v. 15.12.1995, a. a. O., betrifft einen Fall, in dem ein Vormund verwaiste Geschwister in seine Familie aufgenommen hatte; auch dort wird für die Hilfe in Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII kein "Erziehungsdefizit" in der Pflegefamilie verlangt).
- LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 2449/13
Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie - …
Das BVerwG hatte weiter entschieden, im Rahmen der Hilfe zur Erziehung sei der Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen außerhalb des Elternhauses (§ 39 Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch VIII) auch dann sicherzustellen, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher von nahen Verwandten oder anderen Personen, die keiner Pflegeerlaubnis bedürften (wie z. B. der Vormund gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII), betreut werde (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1995 - 5 C 2/94 - BVerwGE 100, 178 - juris). - OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05
Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter …
Ob hier die Voraussetzungen des § 1835a Abs. 3 BGB im übrigen erfüllt sind, Leistungen nach § 39 SGB VIII einer Aufwandsentschädigung entgegenstehen (ablehnend BVerwG NJW 1996, 2385; BayObLG FamRZ 2002, 1222) und ob den Beteiligten 1 und 2 jeweils für jedes Kind die volle Aufwandsentschädigung zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 479; NJW-RR 2002, 942; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2004, AZ: 9 W 527/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002, AZ: 25 Wx 82/02; OLG Frankfurt OLGR 2002, 139; abweichend OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651; LG Kempten, Rpfleger 2001, 348;… Palandt-Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1835a RN 1), muss hier dahingestellt bleiben. - OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13
Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; Auslandshilfe; Brüssel-IIa-Verordnung; …
Steht die Personensorge keinem Elternteil zu, ist ausnahmsweise der Vormund leistungsberechtigt (Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 2.94 - BVerwGE 100, 178 = Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 1). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2008 - 12 A 439/08
Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich eines Antrags auf Zulassung der …
vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 31.95 -, FEVS 47, 433; Urteil vom 15. Dezember 1995 - 5 C 2.94 -, FEVS 47, 13; OVG NRW, Urteil vom 13. September 2006 - 12 A 3888/05 - Urteil vom 6. September 2004 - 12 A 3625/03 -, FEVS 56, 248.- 5 C 2.94 -, a.a.O.
vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1995 - 5 C 2.94 -, a.a.O.; Urteil vom 12. September 1996 - 5 C 31.95 -, a.a.O.
- 5 C 2.94 -, a.a.O.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 12 A 924/99
Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in …
vgl. BVerwG, Urteile vom 12. September 1996 - 5 C 31.95 -, FEVS 47, 433 und vom 4. September 1997 - 5 C 11.96 -, FEVS 48, 289, 290 sowie Beschluss vom 26. März 1999 - 5 B 129.98 -, FEVS 51, 10, 11; siehe auch Urteile vom 12. September 1996 - 5 C 37.95 -, BVerwGE 102, 57 und vom 15. Dezember 1995 - 5 C 2.94 -, FEVS 47, 13; OVG NRW, Urteil vom 29. April 1999 - 16 A 1224/97 -, FamRZ 2000, 293, 295 und Beschluss vom 25. April 1997 - 16 A 523/97 - Niedersächs. - BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10
Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Rückerstattung; Kostenerstattung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2004 - 12 A 3625/03
Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2013 - 7 A 10040/13
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege - zur Verpflichtung des Trägers der …
- OVG Sachsen, 11.01.2023 - 5 D 32/22
Elternteil; Vormund; analog
- BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Förderung von Kindern in Tagespflege, …
- OVG Sachsen, 28.05.2009 - 1 A 54/08
Verwandtenpflege; Großeltern; Herkunftsfamilie; erzieherisches Defizit; Hilfe zur …
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 12 S 470/19
Geltendmachung von Beiträgen zur Pflegeversicherung durch Pflegeperson
- OVG Saarland, 26.11.2009 - 3 B 433/09
Sicherstellung des notwendigen Unterhalts einer körperlich und geistig …
- VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15
Kostenerstattung zwischen zwei Jugendhilfeträgern bei unterschiedlichen Orten der …
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 9 S 575/03
Örtliche Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers bei verschiedenem gewöhnlichen …
- BayObLG, 07.01.2002 - 1Z BR 36/01
Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Vormunds bei Bezug von Pflegegeld
- OVG Niedersachsen, 28.10.1998 - 4 L 3289/98
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege; Unentgeltliche Pflege durch Angehörige
- VG Saarlouis, 22.08.2008 - 11 K 90/07
Jugendhilferecht; Auslandshilfeleistung; Pflegegeld; Zuständigkeit …
- BVerwG, 22.12.2009 - 5 B 54.09
Anspruch auf Hilfe zur Erziehung einer unterhaltspflichtigen Person
- BVerwG, 26.03.1999 - 5 B 129.98
Zulassung einer Revision nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache der …
- VG Halle, 10.11.2021 - 5 A 363/21
Zur Bereitschaft und Geeignetheit von Großeltern zur Vollzeitpflege sowie zum …
- VG Saarlouis, 31.07.2009 - 11 L 519/09
Erziehungshilfe; Leistungen bei Vollzeitpflege; ergänzende Leistungen der …
- VGH Bayern, 26.07.2004 - 12 B 00.9
Gewährung von Jugendhilfeleistungen in Form von Pflegegeld; Anspruch auf Hilfe …
- VGH Bayern, 12.09.2011 - 12 ZB 11.1517
Anspruch auf Bewilligung eines Erziehungsbeitrages (Sonderpflegebeitrages) bei …
- BVerwG, 12.07.1996 - 5 B 55.96
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Betreuung minderjähriger Waisen
- VGH Bayern, 24.11.2005 - 12 B 04.2024
Kinder- und Jugendhilferecht, Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege, Begriff des …
- VG Lüneburg, 27.02.2001 - 4 A 167/98
Großelternpflege; Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfe; Kostenerstattung
- VG Augsburg, 04.08.2020 - Au 3 K 19.411
Hilfe zur Erziehung nach Übertragung der elterlichen Sorge auf die aufnehmende …
- VG Düsseldorf, 16.08.2004 - 19 K 2286/03
Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialträgers auf Erstattung für die an eine …
- VG München, 21.04.2010 - M 18 K 08.5104
Mangelnde Eignung der Pflegeperson wegen Überforderung bei der Betreuung von …
- VG Düsseldorf, 04.02.2005 - 19 K 591/04
Verwaltungsprozessrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen einer …
- OVG Niedersachsen, 18.05.2004 - 12 PA 89/04
Großeltern; Hilfe zur Erziehung; Kosten der Erziehung; Pflegegeld; unentgeltliche …
- VG Würzburg, 17.07.2012 - W 3 E 12.570
Einstweilige Anordnung; Kinder- und Jugendhilfe; Hilfe für junge Volljährige; …
- VG Düsseldorf, 15.06.2005 - 19 K 3405/03
Sozialrechtliche Ausgestaltung der örtlichen Zuständigkeit für die …
- VG Aachen, 17.02.2004 - 2 L 2405/03
Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege und wirtschaftlicher …
- VG Gießen, 06.06.2001 - 6 E 7/97
Nichtehelicher Vater als "Elternteil" im Sinne des § 91 Abs. 2 S. 2 des 8. …
- VG Düsseldorf, 04.02.2005 - 19 K 597/04
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von jugendhilferechtlichem …
- VG Hamburg, 19.11.2002 - 13 VG 2523/02
Voraussetzungen für einen Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur …
- VG Lüneburg, 19.04.2001 - 4 A 78/98
Großeltern; Vollzeitpflege