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   BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97   

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BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97 (https://dejure.org/1998,382)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1998 - 5 C 2.97 (https://dejure.org/1998,382)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 5 C 2.97 (https://dejure.org/1998,382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wert des Gegenstands von anwaltlicher Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung - Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Judicialis

    VwGo § 68; ; BSHG § 120 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 68; BSHG § 120 Abs. 2 S. 4
    Sozialhilferecht - Sozialhilfe, Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung; Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 34
  • DVBl 1998, 1135
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97
    Da mit Dauerwirkung nur über die - teilweise - Versagung einer Sozialhilfeleistung, nicht aber über ihre Bewilligung entschieden worden ist, steht negativen Grundentscheidungen jedenfalls nicht der Gesichtspunkt entgegen, daß Leistungen der Sozialhilfe keine rentengleichen Dauerleistungen, sondern Hilfen in einer bestimmten Notsituation sind (BVerwGE 89, 81 = Buchholz 435.11 § 43 SGB I Nr. 3).

    Denn daß der Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich nur im zeitlichen Umfang bis zur letzten behördlichen Entscheidung, in der Regel dem Widerspruchsbescheid, in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 92, 220 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 22), gilt nur dann, wenn die Behörde den Hilfefall nur für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum geregelt hat, nicht aber, wenn sie statt dessen mit ihrer Regelung einen längeren Zeitraum erfassen wollte (vgl. BVerwGE 89, 81 = Buchholz 435.11 § 43 SGB I Nr. 3; BVerwGE 99, 149 = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 19 sowie Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - , vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - und vom 8. Juni 1995 - BVerwG 5 C 30.93 - ).

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97
    Denn daß der Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich nur im zeitlichen Umfang bis zur letzten behördlichen Entscheidung, in der Regel dem Widerspruchsbescheid, in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 92, 220 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 22), gilt nur dann, wenn die Behörde den Hilfefall nur für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum geregelt hat, nicht aber, wenn sie statt dessen mit ihrer Regelung einen längeren Zeitraum erfassen wollte (vgl. BVerwGE 89, 81 = Buchholz 435.11 § 43 SGB I Nr. 3; BVerwGE 99, 149 = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 19 sowie Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - , vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - und vom 8. Juni 1995 - BVerwG 5 C 30.93 - ).
  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85

    Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97
    Der Senat hat weiter Bescheide als zulässig anerkannt, mit denen der Sozialhilfeträger eine Kostenersatzpflicht nach § 92 a BSHG dem Grunde nach festgestellt hatte (vgl. BVerwGE 67, 163 = Buchholz 436.0 § 92 a BSHG Nr. 5; BVerwGE 75, 343 = Buchholz 436.0 § 3 BSHG Nr. 6).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97
    Ob ein Hilfebedürftiger das Überreichen einer Auszahlungsanordnung, die sich als Willenserklärung an den Schalterbediensteten richtet, bzw. die von diesem vorgenommene Auszahlung von Geld als konkludente Erklärung einer Sozialhilfebewilligung in entsprechender Höhe verstehen muß (vgl. zu sog. Schalterverwaltungsakten P. und U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 5. Aufl. 1998, § 35 Rn. 50 sowie BSG, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 4/92 - ) oder nicht nur als die Einleitung und Durchführung eines Zahlungsvorgangs, bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97
    Denn daß der Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich nur im zeitlichen Umfang bis zur letzten behördlichen Entscheidung, in der Regel dem Widerspruchsbescheid, in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 92, 220 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 22), gilt nur dann, wenn die Behörde den Hilfefall nur für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum geregelt hat, nicht aber, wenn sie statt dessen mit ihrer Regelung einen längeren Zeitraum erfassen wollte (vgl. BVerwGE 89, 81 = Buchholz 435.11 § 43 SGB I Nr. 3; BVerwGE 99, 149 = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 19 sowie Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - , vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - und vom 8. Juni 1995 - BVerwG 5 C 30.93 - ).
  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97
    Der Senat hat weiter Bescheide als zulässig anerkannt, mit denen der Sozialhilfeträger eine Kostenersatzpflicht nach § 92 a BSHG dem Grunde nach festgestellt hatte (vgl. BVerwGE 67, 163 = Buchholz 436.0 § 92 a BSHG Nr. 5; BVerwGE 75, 343 = Buchholz 436.0 § 3 BSHG Nr. 6).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97
    Denn daß der Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich nur im zeitlichen Umfang bis zur letzten behördlichen Entscheidung, in der Regel dem Widerspruchsbescheid, in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 92, 220 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 22), gilt nur dann, wenn die Behörde den Hilfefall nur für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum geregelt hat, nicht aber, wenn sie statt dessen mit ihrer Regelung einen längeren Zeitraum erfassen wollte (vgl. BVerwGE 89, 81 = Buchholz 435.11 § 43 SGB I Nr. 3; BVerwGE 99, 149 = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 19 sowie Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - , vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - und vom 8. Juni 1995 - BVerwG 5 C 30.93 - ).
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97
    Er hat darüber hinaus darauf hingewiesen, daß es verfahrensökonomischem Vorgehen entspreche, wenn der Träger der Sozialhilfe bei invariablem Sachverhalt und Streit der Beteiligten über eine einzelne Frage der Sozialhilfe lediglich diese Frage in einem Bescheid (Widerspruchsbescheid) entscheide, um eine gerichtliche Beilegung des Streits für die Zukunft zu ermöglichen (BVerwGE 38, 299 - Buchholz 436.0 § 114 BSHG Nr. 4).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97
    Denn daß der Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich nur im zeitlichen Umfang bis zur letzten behördlichen Entscheidung, in der Regel dem Widerspruchsbescheid, in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 92, 220 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 22), gilt nur dann, wenn die Behörde den Hilfefall nur für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum geregelt hat, nicht aber, wenn sie statt dessen mit ihrer Regelung einen längeren Zeitraum erfassen wollte (vgl. BVerwGE 89, 81 = Buchholz 435.11 § 43 SGB I Nr. 3; BVerwGE 99, 149 = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 19 sowie Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - , vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - und vom 8. Juni 1995 - BVerwG 5 C 30.93 - ).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97
    Denn daß der Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich nur im zeitlichen Umfang bis zur letzten behördlichen Entscheidung, in der Regel dem Widerspruchsbescheid, in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 92, 220 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 22), gilt nur dann, wenn die Behörde den Hilfefall nur für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum geregelt hat, nicht aber, wenn sie statt dessen mit ihrer Regelung einen längeren Zeitraum erfassen wollte (vgl. BVerwGE 89, 81 = Buchholz 435.11 § 43 SGB I Nr. 3; BVerwGE 99, 149 = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 19 sowie Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - , vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - und vom 8. Juni 1995 - BVerwG 5 C 30.93 - ).
  • BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder

    b) Der maßgebliche Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage verschiebt sich im konkreten Fall ausnahmsweise auch nicht deshalb über den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides hinaus, weil die Behörde den Hilfefall für einen darüber hinausgehenden Zeitraum geregelt hat; in einem solchen Fall erfasst die gerichtliche Überprüfung nach der sozialhilferechtlichen Rechtsprechung des Senats den gesamten Regelungszeitraum (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 5 C 2.97 - Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 17 S. 9).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 5 C 9.16

    Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz

    Hat die Behörde über einen Leistungsanspruch bis zu einem in die Zukunft hineinreichenden Zeitpunkt entscheiden wollen, unterliegt der gesamte Zeitraum, den die Behörde mit ihrer Entscheidung erfassen wollte, der gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 5 C 2.97 - Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 17 S. 9).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Diese Aussage enthält praktisch eine hoheitliche Vorabentscheidung über den Rahmen für die ab 1. Januar 2005 laufend zu gewährenden Leistungen (Grundleistungen/"Analogleistungen"), also über eine grundlegende Frage des Sozialrechtsverhältnisses zwischen dem Beklagten und den Klägern (vgl zur Grundentscheidung über ein wesentliches Tatbestandsmerkmal der Hilfeleitung als Dauerverwaltungsakt: BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 5 C 2/97 - , DVBl 1998, 1135).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.1997 - 5 PKH 13.97, 5 C 2.97   

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BVerwG, 19.06.1997 - 5 PKH 13.97, 5 C 2.97 (https://dejure.org/1997,34610)
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BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 5 PKH 13.97, 5 C 2.97 (https://dejure.org/1997,34610)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren

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