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   BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93   

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BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93 (https://dejure.org/1995,135)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1995 - 5 C 20.93 (https://dejure.org/1995,135)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 5 C 20.93 (https://dejure.org/1995,135)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 203
  • NJW 1995, 3200
  • NVwZ 1996, 181 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 106
  • DVBl 1995, 1186
  • DÖV 1995, 867
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 115.81

    Sozialhilfe - Arbeitsbegriff - Verweigerungsgrund - Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient § 25 Abs. 1 BSHG dazu, Maßnahmen der in §§ 18 ff. BSHG geregelten Hilfe zur Arbeit zu unterstützen (vgl. BVerwGE 67, 1 [5 f.]; 68, 91 [93 ff.]).

    Im Rahmen dieser Gestaltungsfreiheit kann z.B. - mindestens zeitweise - die Kürzung der Hilfe (bis auf das Unerläßliche) als ein Mittel in Betracht kommen, den Hilfesuchenden zur Arbeit anzuhalten, um ihn so letzten Endes auf den Weg zur Selbsthilfe zu führen (vgl. BVerwGE 67, 1 [6]; 68, 91 [94] jeweils m.w.N.).

    Auf der Grundlage dieses Normverständnisses sind die (sozialhilferechtlichen) Anforderungen an die Zumutbarkeit einer Arbeit anhand der in § 18 Abs. 3 BSHG genannten Kriterien zu bestimmen, die den in § 18 Abs. 1 BSHG normierten Grundsatz, nach dem jeder Hilfesuchende seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen einzusetzen hat, einschränken (vgl. BVerwGE 67, 1 [6]; 68, 97 [99]; 92, 163 [165 f.]).

    Auch die Ablehnung einer nach § 19 BSHG für den Hilfesuchenden geschaffenen Arbeitsgelegenheit fällt unter § 25 Abs. 1 BSHG (BVerwGE 67, 1 [4 ff.]; 68, 91 [93 f.]; vgl. nunmehr auch § 25 Abs. 1 BSHG in der Fassung von Art. 7 Nr. 11 Buchst. a des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993, BGBl I S. 944).

  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient § 25 Abs. 1 BSHG dazu, Maßnahmen der in §§ 18 ff. BSHG geregelten Hilfe zur Arbeit zu unterstützen (vgl. BVerwGE 67, 1 [5 f.]; 68, 91 [93 ff.]).

    Im Rahmen dieser Gestaltungsfreiheit kann z.B. - mindestens zeitweise - die Kürzung der Hilfe (bis auf das Unerläßliche) als ein Mittel in Betracht kommen, den Hilfesuchenden zur Arbeit anzuhalten, um ihn so letzten Endes auf den Weg zur Selbsthilfe zu führen (vgl. BVerwGE 67, 1 [6]; 68, 91 [94] jeweils m.w.N.).

    Auch die Ablehnung einer nach § 19 BSHG für den Hilfesuchenden geschaffenen Arbeitsgelegenheit fällt unter § 25 Abs. 1 BSHG (BVerwGE 67, 1 [4 ff.]; 68, 91 [93 f.]; vgl. nunmehr auch § 25 Abs. 1 BSHG in der Fassung von Art. 7 Nr. 11 Buchst. a des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993, BGBl I S. 944).

  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 133.81

    Mitwirkung - Leistungsberechtigter - Versagungsgrund - Sozialleistung -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93
    § 66 Abs. 1 SGB I regelt einen eigenständigen Grund der Leistungsversagung bei Nichterfüllung von Verfahrenspflichten (wie BVerwGE 71, 8 ) und findet auf die sozialhilferechtliche Pflicht zur Selbsthilfe durch Arbeit (§ 18 BSHG ) keine Anwendung.

    § 66 Abs. 1 SGB I regelt damit einen eigenständigen Versagungsgrund bei Nichterfüllung von Verfahrenspflichten (vgl. BVerwGE 71, 8 [9 f.]).

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93
    Denn die Revision legt nicht dar, daß das Berufungsgericht bei der Würdigung der Bewerbungsschreiben allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen habe (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]; 61, 176 [188]; 81, 74 [76]).
  • BVerwG, 04.03.1993 - 5 C 13.89

    Sozialhilfe - Wichtiger Grund - Arbeit - Pflicht zur Beschaffung des

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93
    Auf der Grundlage dieses Normverständnisses sind die (sozialhilferechtlichen) Anforderungen an die Zumutbarkeit einer Arbeit anhand der in § 18 Abs. 3 BSHG genannten Kriterien zu bestimmen, die den in § 18 Abs. 1 BSHG normierten Grundsatz, nach dem jeder Hilfesuchende seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen einzusetzen hat, einschränken (vgl. BVerwGE 67, 1 [6]; 68, 97 [99]; 92, 163 [165 f.]).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93
    Denn die Revision legt nicht dar, daß das Berufungsgericht bei der Würdigung der Bewerbungsschreiben allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen habe (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]; 61, 176 [188]; 81, 74 [76]).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93
    Denn die Revision legt nicht dar, daß das Berufungsgericht bei der Würdigung der Bewerbungsschreiben allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen habe (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]; 61, 176 [188]; 81, 74 [76]).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93
    Auf der Grundlage dieses Normverständnisses sind die (sozialhilferechtlichen) Anforderungen an die Zumutbarkeit einer Arbeit anhand der in § 18 Abs. 3 BSHG genannten Kriterien zu bestimmen, die den in § 18 Abs. 1 BSHG normierten Grundsatz, nach dem jeder Hilfesuchende seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen einzusetzen hat, einschränken (vgl. BVerwGE 67, 1 [6]; 68, 97 [99]; 92, 163 [165 f.]).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Fehlende eigene Bemühungen um Arbeit rechtfertigten nur dann Absenkungen, wenn solche Bemühungen persönlich und finanziell zumutbar waren und nach der (örtlichen oder regionalen) Arbeitsmarktlage auch konkrete Erfolgsaussichten gehabt hätten (vgl. BVerwGE 98, 203 ).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Vielmehr ist nach der aufgezeigten Regelungsintention des Gesetzgebers jeweils im Einzelfall zu beurteilen, welche Eigenbemühungen von dem Arbeitsuchenden mit Blick auf die individuellen Fähigkeiten und gesundheitliche Situation einerseits (vgl etwa Müller in Hauck/Noftz, SGB II, § 15 RdNr 49, Stand Einzelkommentierung Juli 2012; Berlit in LPK-SGB II, 5. Aufl 2013, § 15 RdNr 26; Kador in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 15 RdNr 43; Sonnhoff in jurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 15 RdNr 88 ff; zur Rechtslage nach dem BSHG auch BVerwG Urteil vom 17.5.1995 - 5 C 20/93 - BVerwGE 98, 203, Juris RdNr 17) und die Arbeitsmarktlage andererseits zumutbar verlangt werden können.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts;

    Sie ist vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze zählen (vgl. Urteile vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 = Buchholz 232 § 7 BBG Nr. 3 S. 29 f., vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 = BVerwGE 61, 176 = Buchholz 237.1 Art. 9 BayBG Nr. 2 S. 39, vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - BVerwGE 81, 74 und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 5 C 20.93 - BVerwGE 98, 203 ).
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