Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.11.1997

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   BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97   

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BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97 (https://dejure.org/1998,917)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1998 - 5 C 21.97 (https://dejure.org/1998,917)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - 5 C 21.97 (https://dejure.org/1998,917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Sozialhilfe - Örtlicher Sozialhilfeträger - Auslandsreisen eines Hilfeempfängers - Urlaubsreise - Wohnungserhaltungsbedarf

  • Judicialis

    BSHG § 97 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 97 Abs. 1 S. 1
    Sozialhilferecht - Auslandsreise, Zuständigkeit der Sozialhilfe während -; Sozialhilfeträger, Zuständigkeit des örtlichen - bei Auslandsreisen eines Hilfeempfängers; Urlaubsreise, Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe während -; Wohnungserhaltungsbedarf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 572
  • DVBl 1999, 1119
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 13.92

    Übernahme der Kosten für eine Urlaubspflegekraft

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
    Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ).

    Bei einer Urlaubsreise ins Ausland kann eine Zuständigkeit des für den Inlandsaufenthaltsort zuständigen Trägers für einen mit dem Urlaub verbundenen besonderen Bedarf bestehen, wenn der geltend gemachte Bedarf bereits am Inlandsaufenthaltsort gegenwärtig war, was der Senat für den Fall einer bereits vor Reiseantritt fälligen Rechnung des Reiseunternehmens über vertraglich vereinbarte Kosten für eine besondere Pflegekraft während des Urlaubs bejaht hat (Urteil vom 17. November 1994, a.a.O. S. 103, 105 bzw. S. 3).

    Bei den vom Kläger geltend gemachten Ansprüchen handelt es sich nicht um einen speziellen Urlaubs- oder Erholungsbedarf im Sinne eines urlaubsbedingten zusätzlichen Bedarfs, wie er dem Urteil des Senats vom 17. November 1994 (a.a.O.) zugrunde lag.

    Dieser Kostenbedarf war - anders als in der dem Urteil vom 17. November 1994 (a.a.O.) zugrunde liegenden besonderen Fallgestaltung - nicht infolge einer fälligen, vor Reiseantritt zu begleichenden Rechnung bereits am inländischen Aufenthaltsort entstanden, sondern entstand erst während der Reise und somit nicht im Zuständigkeitsbereich der Beklagten.

  • BVerwG, 24.01.1994 - 5 C 47.91

    Sozialhilfe - Örtliche Zuständigkeit - Aufenthaltsort

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
    Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ).

    Eine einmal begründete örtliche Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers besteht danach trotz Ortswechsels des Hilfesuchenden fort, wenn die Bedarfslage in seinem Verantwortungsbereich nicht nur entstanden und ihm zur Kenntnis gelangt ist, sondern von ihm auch durch Erledigung des Hilfefalles hätte beseitigt werden können (vgl. Urteil vom 24. Januar 1994, a.a.O. S. 60, 63 bzw. S. 4, für den Fall eines durch einmalige Leistung zu deckenden Bedarfs - Sommerbekleidung).

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
    Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ).

    Bei kurzfristigen Ortswechseln kann statt kurzfristig wechselnder Zuständigkeiten unter dem Gesichtspunkt der Effektivität der Sozialhilfe eine fortdauernde Zuständigkeit eines örtlichen Trägers geboten sein (Urteil vom 23. Juni 1994, a.a.O. S. 152, 154 bzw. S. 3 - Internatsaufenthalt).

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
    Nach der bereits von der Vorinstanz angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Auslegung des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG maßgeblich darauf abzustellen, wo der geltend gemachte Bedarf entstanden ist; denn die Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (vgl. Urteil vom 4. Februar 1988 BVerwG 5 C 89.85 - ; Urteil vom 24. Januar 1994 BVerwG 5 C 47.91 - ; Urteil vom 23. Juni 1994 BVerwG 5 C 26.92 - ; Urteil vom 17. November 1994 BVerwG 5 C 13.92 - ).
  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 27.67
    Auszug aus BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 21.97
    Auch der sozialhilferechtliche Bedarf für das der Erhaltung der Pflegebereitschaft der Pflegeperson dienende (vgl. Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG V C 27.67 - ) Pflegegeld (§ 69 Abs. 3, 4 BSHG), welches der Kläger im Rahmen der Hilfe zur Pflege auch für die Zeit des Auslandsaufenthalts unverändert für sich beansprucht, ist nicht bereits vor der Abreise für die gesamte Dauer der Auslandsreise entstanden, sondern entstand am jeweiligen Aufenthaltsort.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - L 20 SO 194/14

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

    Dies bedeute zwar nicht, dass Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel des SGB XII keine Urlaubsreisen ins Ausland unternehmen dürften; während des Auslandsaufenthalts müssten sie ihren Bedarf allerdings selbst decken (BVerwG, Urteil vom 22.12.1998 - 5 C 21.97 zu § 97 Abs. 1 S. 1 BSHG).
  • BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00

    Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter

    Der erkennende Senat hat in dem vom Berufungsgericht angezogenen Urteil vom 22. Dezember 1998 als auslegungsleitenden Gesichtspunkt für die Fixierung der örtlichen Zuständigkeit die aus Sinn und Zweck des § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG folgende Erwägung herausgestellt, "ob der Grundsatz der Effektivität der Sozialhilfe ein Festhalten des Sozialhilfeträgers an seiner Zuständigkeit erfordert" (Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 10 S. 13 = NVwZ 2000, 572 = DVBl 1999, 1119 = FEVS 51, 145 = ZfSH/SGB 2000, 107 ).
  • SG Karlsruhe, 15.04.2013 - S 1 SO 1033/13

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - örtliche Zuständigkeit - tatsächlicher

    Dies gilt nicht für vor Antritt der Auslandsreise im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Sozialhilfeträgers bereits entstandene und während der Auslandreise im Inland fortbestehende Bedarfslagen (Anschluss an BVerwG, FEVS 51, 145 ff).

    Lediglich schon vor Antritt der Auslandsreise im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Sozialhilfeträgers entstandene und während der Auslandreise im Inland fortbestehende Bedarfslagen - hier: Kosten der Unterkunft - sind auch während des Abwesenheitszeitraums weiter zu decken (vgl. BVerwG, FEVS 51, 145 ff).

    Ob auch bei einem nur kurzfristigen Auslandsurlaub von nicht länger als einem Monat die örtliche Zuständigkeit des bisherigen Sozialhilfeträgers bestehen bleibt (so BVerwG, FEVS 51, 145 ff), kann vorliegend offen bleiben, da der Auslandsaufenthalt der Klägerin hier vom 11.06.2012 bis zum 06.09.2012, und damit deutlich länger, dauerte.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.1997 - 5 PKH 46.97, 5 C 21.97   

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https://dejure.org/1997,25048
BVerwG, 26.11.1997 - 5 PKH 46.97, 5 C 21.97 (https://dejure.org/1997,25048)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1997 - 5 PKH 46.97, 5 C 21.97 (https://dejure.org/1997,25048)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1997 - 5 PKH 46.97, 5 C 21.97 (https://dejure.org/1997,25048)
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