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   BVerwG, 07.10.1999 - 5 C 21.98   

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BVerwG, 07.10.1999 - 5 C 21.98 (https://dejure.org/1999,3020)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1999 - 5 C 21.98 (https://dejure.org/1999,3020)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 5 C 21.98 (https://dejure.org/1999,3020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe - Anspruch auf Kostenerstattung bei einem Umzug - Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts durch Spätaussiedler in einem Übergangswohnheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.05.1967 - 4 RJ 201/66

    Gewöhnlicher Auslandsaufenthalt - Vorübergehender Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1999 - 5 C 21.98
    Dies entspreche der Rechtsprechung auch des Bundessozialgerichts (BSGE 26, 277 und Urteil vom 28. Juli 1977 - 4 RJ 201/66 -).
  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 11.98

    Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1999 - 5 C 21.98
    Die entgegengesetzte Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - NDV-RD 1999, 73 = DVBl 1999, 1126) negiere die freie Willensentscheidung des Spätaussiedlers, sich an einem Ort seines Willens aufzuhalten, führe auch zu einer überproportionalen Belastung des verpflichteten Landkreises, welcher ein Übergangswohnheim zu betreiben hat, und lasse unberücksichtigt, daß § 107 BSHG nach Sinn, Zweck und Entstehungsgeschichte ausschließen solle, daß Sozialhilfekosten durch Abschieben von Hilfeempfängern auf eine andere Gemeinde abgewälzt werden.
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 190/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

    Anders als noch nach § 107 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), der (auch für den Fall einer Aufnahme in einem Frauenhaus) eine Kostenerstattungspflicht an einen "Umzug" und damit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts knüpfte (dazu BVerwG Urteil vom 18.3.1999 - 5 C 11.98 - Buchholz 436.0 § 107 BSHG Nr. 1; BVerwG Urteil vom 7.10.1999 - 5 C 21.98 - FEVS 51, 385/387) , soll nach § 36a SGB II nicht entscheidend sein, ob durch die Aufnahme im Frauenhaus gewöhnlicher Aufenthalt begründet wird oder nicht (vgl BT-Drucks 16/1410 S 27) .
  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern nach

    Ein Verziehen ist nämlich immer dann zu bejahen, wenn eine Person von einem Ort in einen anderen in der Absicht wechselt, an einen bisherigen Aufenthaltsort (vorerst) nicht zurückzukehren, wenn also der Lebensmittelpunkt unter Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts am bisherigen Aufenthaltsort durch Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts am Zuzugsort wechselt (BVerwGE 119, 96, 98; BVerwG, Urteil vom 7.10.1999 - 5 C 21/98 -, FEVS 51, 385 f) .

    Ebenso wenig ist es erforderlich, dass der Asylbewerber bei Bezug der Unterkunft in der Aufnahmeeinrichtung erklärt, auch nach deren Verlassen weiter im Ort der Aufnahmeeinrichtung bleiben zu wollen (zum gewöhnlichen Aufenthalt von Spätaussiedlern in einem Übergangswohnheim vgl BVerwG, Urteil vom 7.10.1999 - 5 C 21/98 -, FEVS 51, 385 ff) .

  • OVG Saarland, 14.07.2003 - 3 R 12/01

    Sozialhilfe, Kostenerstattung, Aufenthalt, Gewöhnlicher, Asylbewerber,

    Der Einwand des Beklagten, die in der Zentralen Aufnahmestelle bestehenden beengten Wohnverhältnisse würden nicht dafür sprechen, diese zum Mittelpunkt der Lebensbeziehungen machen zu wollen, greife nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht durch - u.a. Urteile vom 7.10.1999 - 5 C 21.98 -, FEVS 51, 385 und vom 18.3.1999 - 5 C 11.98 -, FEVS 49, 434.

    Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in späteren Entscheidungen so vom 7.10.1999 - 5 C 21/98 -, FEVS 51, 385 ff und vom 23.10.2001 - 5 C 3/0 -, FEVS 53, 2001 = NVwZ-RR 2002, 284 (für Übergangswohnheime von Spätaussiedlern) sowie vom 24.1.2000 - 5 B 211/99 - (betreffend ein Wohnheim für jüdische Emigranten) bestätigt.

    Nicht hingegen setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem Übergangswohnheim - positiv - voraus, daß der Spätaussiedler bei Bezug der Unterkunft in dem Übergangswohnheim erklärt hat, auch nach Verlassen des Übergangswohnheims weiter am Zuweisungsort zu verbleiben," so BVerwG vom 7.10.1999, a.a.O..

  • OVG Thüringen, 04.03.2004 - 3 KO 1149/03

    Zur zeitlichen Geltung der Bagatellgrenze des § 111 Abs. 2 S. 2 BSHG;

    Die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem Übergangswohnheim setzt nicht - positiv - voraus, dass der Spätaussiedler bei Bezug der Unterkunft erklärt hat, auch nach Verlassen des Übergangswohnheimes am Zuweisungsort bleiben zu wollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1999 - 5 C 21/98 - FEVS 51, 385).

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1999 - 5 C 21/98 - a.a.O. sowie Beschluss vom 24. Januar 2000 - 5 B 211/99 - Buchholz 436.0 § 107 BSHG Nr. 3 = FEVS 51, 389; ferner BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2001 - 5 C 3/00 - NVwZ-RR 2002, 284 = FEVS 53, 200) das objektive Moment des über einige Monate andauernden Aufenthalts im Gebiet des Beklagten herangezogen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 22 A 3164/99

    Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung einer Asylbewerberin;

    vgl. zum gewöhnlichen Aufenthalt (gA) von Asylbewerbern die Spruchpraxis der Zentralen Spruchstelle, Schiedsspruch vom 23. März 1995 - B 2/94 -, ZfF 1995, 132 (133); Mergler/Zink, Bundessozialhilfegesetz, Stand: Juli 1998 Rdnr. 37 zu § 103; Fichtner (Hrsg.), Bundessozialhilfegesetz 1999, § 97 Rn. 22; sowie zum möglichen gA in Übergangswohnheimen: BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2000, - 5 B 211.99 -, FEVS 51, 389 und Urteil vom 7. Oktober 1999 - 5 C 21.98 - FEVS 51, 385.

    vgl. Bonk, in: Stelkens/Bonk, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Auflage, § 3 Rdnr. 22 sowie zum gA nach §§ 97, 103, 107 BSHG: BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1999 - 5 C 21.98 - a.a.O. S. 386; Mergler/Zink, Bundessozialhilfegesetz, Stand: Juli 1998 Rdnr. 35 zu § 103; Oestreicher/ Schelter/Kunz/ Decker, Bundessozialhilfegesetz, 5. Auflage 2000, Rdnrn. 9 und 18 zu § 103;.

  • VG Düsseldorf, 22.01.2002 - 22 K 7270/00

    Voraussetzungen für eine Kostenerstattungspflicht bei Verziehen des

    Zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes ist es dabei nicht erforderlich, dass es sich um einen dauerhaften oder längeren Aufenthalt handelt, vielmehr genügt es, wenn der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet "?bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat, BVerwG, Urteil vom 18. März 1999 - 5 C 11/98 -, NVwZ-RR 1999, 583, und Urteil vom 7. Oktober 1999 - 5 C 21/98 -, FEVS 51, 385 ff.

    Ein Umzug ist dann anzunehmen, wenn der Umziehende die bisherige Unterkunft und den gewöhnlichen Aufenthalt aufgibt und einen Aufenthaltswechsel in der Absicht vornimmt, an den bisherigen Aufenthaltsort (vorerst) nicht mehr zurückzukehren, BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1999 - 5 C 21/98 -, a.a.O.

    Zunächst setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthaltes nicht positiv voraus, dass der Betreffende den Willen hat, an dem Ort seines tatsächlichen Aufenthaltes auch seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen, BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1999 - 5 C 21/98 -, a.a.O.

  • BVerwG, 02.10.2003 - 5 C 4.03

    Asylbewerber, Kostenerstattung zwischen örtlichen Leistungsträgern bei

    Eine Person "verzieht" dann im Sinne des § 10 b Abs. 3 AsylbLG von einem Ort in einen anderen, wenn sie den gewöhnlichen Aufenthalt in der Absicht wechselt, an den bisherigen Aufenthaltsort (vorerst) nicht mehr zurückzukehren; der Begriff bezeichnet eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen und setzt neben der Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts am bisherigen Aufenthaltsort die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts am Zuzugsort voraus (so BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1999 - BVerwG 5 C 21.98 -, FEVS 51, 385 ).
  • BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 34.02

    Klinik, Aufenthalt in einer - als Unterbrechung eines "Umzugs"; Kostenerstattung,

    An den Begriff "Umzug" in der Normüberschrift anknüpfend ist unter einem "Verziehen" die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen und begrifflich dementsprechend neben der Aufgabe des gewöhnlichen Aufenthalts am bisherigen Aufenthaltsort die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts am Zuzugsort zu verstehen (s. Urteile des Senats vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - und vom 7. Oktober 1999 - BVerwG 5 C 21.98 - ).
  • BVerwG, 26.02.2004 - 5 C 39.02

    Einrichtung, Wegzug aus einer - und Kostenerstattung; Kostenerstattung, kein

    Der Begriff des "Umzugs" bzw. "Verziehens" i.S. des § 107 Abs. 1 BSHG bezeichnet eine mit einem Ortswechsel verbundene Verlagerung des Lebensmittelpunktes und setzt voraus, dass der Umziehende die bisherige Unterkunft und den gewöhnlichen Aufenthalt am bisherigen Aufenthaltsort aufgibt und am Zuzugsort einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt begründet in der Absicht, an den bisherigen Aufenthaltsort (vorerst) nicht zurückzukehren (vgl. Urteile des Senats vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98 - , vom 7. Oktober 1999 - BVerwG 5 C 21.98 - und vom 6. Februar 2003 - BVerwG 5 C 34.02 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 4408/99

    Übernahme der Aufwendungen für die stationäre Behandlung eines türkischen

    vgl. zum gewöhnlichen Aufenthalt (gA) von Asylbewerbern die Spruchpraxis der Zentralen Spruchstelle, Schiedsspruch vom 23. März 1995 - B 2/94 -, ZfF 1995, 132 (133); Mergler/Zink, Bundessozialhilfegesetz, Stand: Juli 1998 Rdnr. 37 zu § 103; Fichtner (Hrsg.), Bundessozialhilfegesetz 1999, § 97 Rn. 22; sowie zum möglichen gA in Übergangswohnheimen: BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2000, - 5 B 211.99 -, FEVS 51, 389 und Urteil vom 7. Oktober 1999 - 5 C 21.98 - FEVS 51, 385.

    vgl. Bonk, in: Stelkens/Bonk, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Auflage, § 3 Rdnr. 22 sowie zum gA nach §§ 97, 103, 107 BSHG: BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1999 - 5 C 21.98 - a.a.O. S. 386; Mergler/Zink, Bundessozialhilfegesetz, Stand: Juli 1998 Rdnr. 35 zu § 103; Oestreicher/Schelter/Kunz/ Decker, Bundessozialhilfegesetz, 5. Auflage 2000, Rdnrn. 9 und 18 zu § 103; Fichtner (Hrsg.), Bundessozialhilfegesetz 1999, Rdnrn. 15 ff. (17) zu § 97.

  • VG Düsseldorf, 17.07.2001 - 22 K 11145/98

    Übernahme der ungedeckten Aufwendungen für eine stationäre Behandlung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 22 A 895/97

    Ausländerrechtliche und sozialrechtliche Ausgestaltung der Übernahme von

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2003 - 12 LB 538/02

    Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts im Rahmen eines Erstattungsverlangens

  • VG Braunschweig, 22.01.2004 - 3 A 295/03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Kostenerstattung; Umzug

  • OVG Saarland, 03.09.2007 - 3 Q 133/06

    Fortbestehen der örtlichen Zuständigkeit des Trägers für Jugendhilfeleistung bei

  • VG Arnsberg, 15.01.2001 - 14 K 4759/99

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung weiterer

  • VGH Bayern, 25.09.2003 - 12 B 99.3489

    Erstattungspflicht des Trägers der Sozialhilfe des bisherigen Aufenthaltsortes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2006 - 16 A 947/02

    Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern wegen Umzugs des Hilfebedürftigen;

  • VG Münster, 15.12.2005 - 11 K 420/04
  • VG Aachen, 10.02.2006 - 6 K 2280/02

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Kostenerstattungsanspruchs für eine

  • VG Düsseldorf, 18.07.2006 - 22 K 4148/04

    Bestimmung der zuständigen Gemeinde für die Kostentragungslast von Sozialhilfe;

  • VG Düsseldorf, 13.07.2005 - 13 K 8734/03

    Anspruch eines örtlichen Sozialhilfeträgers auf Erstattung von erbrachter

  • VG Düsseldorf, 22.09.2004 - 13 K 9204/02

    Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeleistungen bei Umzug; Anforderungen an den

  • VG Gelsenkirchen, 05.06.2003 - 17 K 2821/00

    Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern hinsichtlich erbrachter

  • LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 - L 1 AS 2216/08
  • VG Münster, 11.11.2003 - 5 K 3854/00

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Sozialhilfeträgers auf Erstattung der

  • VG Münster, 03.06.2003 - 5 K 2956/99

    Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern betreffend erbrachte

  • VG Braunschweig, 22.02.2001 - 4 A 444/99

    Erstattung von geleisteter Sozialhilfe; Gewährung von Sozialleistungen wegen

  • VG Stuttgart, 31.07.2002 - 8 K 5655/00

    Rückfahrten an wenigen Wochenenden stehen einer Begründung des dauerhaften

  • VG Lüneburg, 08.03.2005 - 4 A 418/03

    Betreuung; Einrichtung; Einrichtungsort; gewöhnlicher Aufenthalt;

  • VG Göttingen, 14.11.2001 - 2 A 2286/00

    Fortdauernde Vollzeitpflege; geschützte Einrichtung; gewöhnlicher Aufenthalt;

  • VG Gelsenkirchen, 28.09.2001 - 19 K 2480/00

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Erstattungsanspruchs gegenüber einem anderen

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