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   BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11   

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https://dejure.org/2012,30136
BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11 (https://dejure.org/2012,30136)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2012 - 5 C 22.11 (https://dejure.org/2012,30136)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 5 C 22.11 (https://dejure.org/2012,30136)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BGB § 162 Abs. 2, § 242; EStG § 39b; SGB VIII § 92 Abs. 2, Abs. 3 Satz, 1 § 93 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 94 Abs. 5; SGB XII § 82 Abs. 1, § 3 Abs. 3 VO zu § 82 SGB XII
    Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen; Einkommen, bereinigtes -; Einkommensbegriff, jugendhilferechtlicher -; Einkommensberechnung, jugendhilferechtliche -; Einkommensberechnung, sozialhilferechtliche -; Informationspflicht, ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BGB § 162 Abs. 2, § 242
    Aufklärungspflicht; Durchschnittseinkommen; Einkommen, bereinigtes -; Einkommensbegriff, jugendhilferechtlicher -; Einkommensberechnung, jugendhilferechtliche -; Einkommensberechnung, sozialhilferechtliche -; Informationspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92 Abs 2 SGB 8, § 92 Abs 3 S 1 SGB 8, § 91 Abs 1 SGB 8, § 91 Abs 2 SGB 8, § 93 Abs 1 SGB 8
    Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag; Verringerung des Nettoeinkommens durch Steuerklassenwechsel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestehen der Aufklärungspflicht i.S.d. § 92 Abs. 3 S. 1 SGB VIII sowohl gegenüber bar- als auch gegenüber naturalunterhaltspflichtigen Elternteilen; Sinngemäße Anwendung der im Sozialhilferecht geltenden Berechnungsvorschriften bei der Berechnung des Einkommens des i.S.d. ...

  • rewis.io

    Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag; Verringerung des Nettoeinkommens durch Steuerklassenwechsel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen der Aufklärungspflicht i.S.d. § 92 Abs. 3 S. 1 SGB VIII sowohl gegenüber bar- als auch gegenüber naturalunterhaltspflichtigen Elternteilen; Sinngemäße Anwendung der im Sozialhilferecht geltenden Berechnungsvorschriften bei der Berechnung des Einkommens des i.S.d. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verringerung des Nettoeinkommens durch rechtsmissbräuchlichen Wechsel der Steuerklasse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verringerung des Nettoeinkommens durch rechtsmissbräuchlichen Wechsel der Steuerklasse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Dann gehe ich halt in die V

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Keine Tricks mit der Steuerklasse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmißbräuchlicher Steuerklassenwechsel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kostenbeitrag im Jugendhilferecht - und die Aufklärungspflicht des Jugendhilfeträgers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Beitragsbemessung - Wechsel der Steuerklasse kann rechtsmissbräuchlich sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verringerung des Nettoeinkommens durch rechtsmissbräuchlichen Wechsel der Steuerklasse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eltern wechseln die Steuerklasse um für den in einer Jugendhilfeeinrichtung betreuten Sohn weniger zahlen zu müssen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verringerung des Nettoeinkommens durch rechtsmissbräuchlichen Wechsel der Steuerklasse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsmissbräuchlicher Steuerklassenwechsel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsmissbräuchlicher Steuerklassenwechsel

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verringerung des Nettoeinkommens durch rechtsmissbräuchlichen Wechsel der Steuerklasse

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 144, 313
  • NJW 2013, 629
  • FamRZ 2013, 453
  • DÖV 2013, 243
 
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Wird zitiert von ... (120)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92

    Anspruch auf Ersatz beschädigter, durch Bankeinbruch abhanden gekommener

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
    Diese erfolgt durch Typisierung anhand von Fallgruppen (vgl. Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 1 C 21.92 - BVerwGE 94, 294 = Buchholz 451.64 BBankG Nr. 3; Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 16.08 - juris Rn. 7).

    Dabei ist für den Rechtsmissbrauch die Herbeiführung eines grob unbilligen Ergebnisses typisch (vgl. Urteil vom 23. November 1993 a.a.O. S. 299).

    Der Anwendungsfall, dass in einer manipulativen Schaffung von Anspruchsvoraussetzungen der Grund für die Annahme einer unzulässigen Rechtsausübung liegt, findet einen gesetzlichen Ausdruck in § 162 Abs. 2 BGB und ist in der Rechtsprechung anerkannt (Urteil vom 23. November 1993 a.a.O. S. 299 m.w.N.).

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 65/07

    Widerruf der Stundung der Verfahrenskosten wegen unterbliebener Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
    Hingegen hat die Beklagte mit Recht darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05 - WM 2005, 2324 und vom 3. Juli 2008 - IX ZB 65/07 - WM 2008, 1791) und das Bundesarbeitsgericht (Urteile vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - BB 1992, 353 und vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NJW 2008, 2606) auch in anderen Fällen einen Steuerklassenwechsel mit dem Ziel der Gläubigerbenachteiligung als missbräuchlich ansehen oder aus dem nahekommenden Erwägungen unberücksichtigt lassen.

    Dies gilt auch, wenn es um die Benachteiligung der Staatskasse geht (BGH vom 3. Juli 2008 a.a.O.).

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
    Hingegen hat die Beklagte mit Recht darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05 - WM 2005, 2324 und vom 3. Juli 2008 - IX ZB 65/07 - WM 2008, 1791) und das Bundesarbeitsgericht (Urteile vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - BB 1992, 353 und vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NJW 2008, 2606) auch in anderen Fällen einen Steuerklassenwechsel mit dem Ziel der Gläubigerbenachteiligung als missbräuchlich ansehen oder aus dem nahekommenden Erwägungen unberücksichtigt lassen.
  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 168/07

    Drittschuldnerklage - verschleiertes Arbeitseinkommen

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
    Hingegen hat die Beklagte mit Recht darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05 - WM 2005, 2324 und vom 3. Juli 2008 - IX ZB 65/07 - WM 2008, 1791) und das Bundesarbeitsgericht (Urteile vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - BB 1992, 353 und vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NJW 2008, 2606) auch in anderen Fällen einen Steuerklassenwechsel mit dem Ziel der Gläubigerbenachteiligung als missbräuchlich ansehen oder aus dem nahekommenden Erwägungen unberücksichtigt lassen.
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
    Hiervon ist jedoch ein Abschlag zu machen, wenn der Unterhaltsschuldner zumutbare Steuervorteile nicht nutzt oder - wie hier - durch Wahl einer wirtschaftlich ungünstigen Steuerklasse - unnötig hohe Steuerabzüge bewusst in Kauf nimmt (BGH, Urteile vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 530/80 - FamRZ 1980, 984 und vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - NJW 2004, 769).
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZR 69/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
    Hiervon ist jedoch ein Abschlag zu machen, wenn der Unterhaltsschuldner zumutbare Steuervorteile nicht nutzt oder - wie hier - durch Wahl einer wirtschaftlich ungünstigen Steuerklasse - unnötig hohe Steuerabzüge bewusst in Kauf nimmt (BGH, Urteile vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 530/80 - FamRZ 1980, 984 und vom 14. Januar 2004 - XII ZR 69/01 - NJW 2004, 769).
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 26/05

    Berechnung des pfändungsfreien Betrages bei Wechsel der Lohnsteuerklasse; Wahl

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
    Hingegen hat die Beklagte mit Recht darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05 - WM 2005, 2324 und vom 3. Juli 2008 - IX ZB 65/07 - WM 2008, 1791) und das Bundesarbeitsgericht (Urteile vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - BB 1992, 353 und vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NJW 2008, 2606) auch in anderen Fällen einen Steuerklassenwechsel mit dem Ziel der Gläubigerbenachteiligung als missbräuchlich ansehen oder aus dem nahekommenden Erwägungen unberücksichtigt lassen.
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel -

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
    Soweit sich das Oberverwaltungsgericht für seine gegenteilige Auffassung auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Juni 2009 - B 10 EG 3/08 R - (BSGE 103, 284) zur Zulässigkeit des Steuerklassenwechsels vor einer Elterngeldgewährung berufen hat, ist diese Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
    Nach diesen Maßstäben begegnet es keinen Bedenken, wenn das Berufungsgericht bei der Ermittlung des Einkommens im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII auf die zum Sozialhilferecht entwickelte Zuflusstheorie (vgl. Urteil vom 18. Februar 1999 - BVerwG 5 C 35.97 - BVerwGE 108, 296 ) zurückgegriffen und das vom Kläger bezogene Arbeitsentgelt in voller Höhe als Einkommen angesehen hat.
  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 68.03

    Arbeitslosenhilfe, Anrechnung als Einkommen; Bedarfszeitraum, Einkommenszufluss

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
    Ferner entspricht es der realen Einkommenssituation der Betroffenen und der Abrechnungspraxis der Leistungsträger, an das im jeweiligen Bedarfskalendermonat zur Verfügung stehende bereinigte Nettoeinkommen anzuknüpfen (vgl. Urteil vom 22. April 2004 - BVerwGE 5 C 68.03 - BVerwGE 120, 339 ).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 6 B 16.08

    Voraussetzungen der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf

  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - 7 A 10710/08

    Jugendhilferecht; Anrechnung von tatsächlich gezahlten Steuern; Kostenbeitrag

  • VG Aachen, 03.06.2008 - 2 K 599/07

    Heranziehung zur Kostenerstattung in Höhe des Kindergeldes für die

  • VG Cottbus, 03.02.2017 - 1 K 568/16

    Verhältnis von SGB 8 § 93 Abs 4 SGB 8 zu SGB 8 § 94 Abs 6 S 1; Anwendungsbereich

    Bereits zuvor hatte es aber auch im Fall eines angestellten Kostenbeitragspflichtigen entschieden, dass eine Verpflichtung zu einer streng an den jeweiligen Monatsbezügen ausgerichteten Einzelberechnung dem im Jugendhilferecht geltenden Grundsatz der einfachen und schnellen Einkommensberechnung widerspräche (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 22.11 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12

    Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot,

    Die Höhe des Kostenbeitrags orientiert sich bei Selbständigen am durchschnittlichen Monatseinkommen eines Jahres (Fortführung der im Urteil vom 11. Oktober 2012 - BVerwG 5 C 22.11 - NJW 2013, 629 begründeten Rechtsprechung).

    Diese Fragen lassen sich jedoch - wie der Senat im Urteil vom 11. Oktober 2012 - BVerwG 5 C 22.11 - (NJW 2013, 629 = juris Rn. 18 f.) ausgeführt hat - mit den herkömmlichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Berücksichtigung der Gesetzessystematik, und im Wege richterlicher Rechtsfortbildung beantworten.

    Jedoch können die im Sozialhilferecht geltenden Einkommensberechnungsregeln sinngemäß Anwendung finden, wenn sie dem gesetzgeberischen Ziel einer einfachen und schnellen Einkommensberechnung Rechnung tragen und wenn sie mit den sonstigen Besonderheiten des jugendhilferechtlichen Kostenbeitragsrechts im Einklang stehen (Urteil vom 11. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 18).

    Es begegnet keinen Bedenken, dass die Beklagte bei der Ermittlung des Einkommens im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII auf die zum Sozialhilferecht entwickelte Zuflusstheorie zurückgegriffen hat (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 19).

    Dies ergibt sich bereits aus der zu § 94 Abs. 5 SGB VIII erlassenen Kostenbeitragsverordnung, deren Anlage auf das bereinigte Monatseinkommen Bezug nimmt (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 19).

    Der Senat hat jedoch bereits im Fall eines angestellten Kostenbeitragspflichtigen entschieden, dass eine Verpflichtung zu einer streng an den jeweiligen Monatsbezügen ausgerichteten Einzelberechnung dem im Jugendhilferecht geltenden Grundsatz der einfachen und schnellen Einkommensberechnung widerspräche (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 20).

    Dies schließt es nicht aus, bei Beginn der Beitragserhebung als Prognosegrundlage für das zu erwartende monatliche Durchschnittseinkommen auf ein in der Vergangenheit erzieltes monatliches Durchschnittseinkommen zurückzugreifen (Urteil vom 11. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 21 f.).

    Unter den Begriff der auf das Einkommen gezahlten Steuern können nach dem Zweck des § 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII auch tatsächlich geleistete Einkommensteuervorauszahlungen fallen (Urteil vom 11. Oktober 2012 a.a.O. Rn. 23 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 12 S 594/16

    Kinder-und Jugendhilfe; Berechnung des maßgeblichen durchschnittlichen

    Daraus folgt, dass eine Mitteilung über die Gewährung der Leistung (§ 92 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SGB VIII), eine Aufklärung über die Folgen für die Unterhaltspflicht (§ 92 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB VIII) und ein Hinweis auf die mögliche Kostenbeitragspflicht erforderlich sind (BVerwG, Urteile vom 21.10.2015 - 5 C 21.14 - BVerwGE 153, 150 und vom 11.10.2012 - 5 C 22.11 - BVerwGE 144, 313).Die Art der konkreten Maßnahme war mit "Leistungen gemäß § 27 i.V.m. § 34 Heimerziehung, s. betr.

    Zu der Einkommensermittlung nach dieser Vorschrift hat das BVerwG mit Urteil vom 11.10.2012 (- 5 C 22.11 - BVerwGE 144, 313) ausgeführt:.

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