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   BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01   

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BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01 (https://dejure.org/2002,2252)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2002 - 5 C 23.01 (https://dejure.org/2002,2252)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2002 - 5 C 23.01 (https://dejure.org/2002,2252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SGB VIII § 74
    Fehlbedarfsfinanzierung zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe.

  • Wolters Kluwer

    Betriebskostenzuschuss für Kindergarten - Fehlbedarfsfinanzierung - Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe - Erforderlichkeit zur Bedarfsdeckung - Bemessung der Eigenleistungen - Fest- oder Anteilsbetrag

  • Judicialis

    SGB VIII § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 74
    Kinder- und Jugendhilferecht - Fehlbedarfsfinanzierung zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 124
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01
    Zu den Voraussetzungen für die begehrte Förderung dem Grunde nach, für die das Berufungsgericht auf seine Urteile vom 17. Mai 2000 - 4 L 869/00 und 4 L 870/00 - verwiesen hat, wird auf die unter den Beteiligten auch des vorliegenden Revisionsverfahrens ergangenen Urteile des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 17.01 und 5 C 18.01 - Bezug genommen.
  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01
    Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge erfasst auch das vorliegende Prozessrechtsverhältnis und bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001 - BVerwG 5 C 20.00 - NVwZ-RR 2001, 765).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2000 - 4 L 869/00

    Auswärtiges Kind; Deckungslücke; Förderung Kindergarten; Förderungsermessen;

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01
    Zu den Voraussetzungen für die begehrte Förderung dem Grunde nach, für die das Berufungsgericht auf seine Urteile vom 17. Mai 2000 - 4 L 869/00 und 4 L 870/00 - verwiesen hat, wird auf die unter den Beteiligten auch des vorliegenden Revisionsverfahrens ergangenen Urteile des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 17.01 und 5 C 18.01 - Bezug genommen.
  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01
    Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge erfasst auch das vorliegende Prozessrechtsverhältnis und bewirkt einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne der §§ 91, 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO darstellt und deshalb auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 44, 148 = Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 239 ZPO Nr. 1 S. 2; BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2001 - BVerwG 5 C 20.00 - NVwZ-RR 2001, 765).
  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 23.01
    Zu den Voraussetzungen für die begehrte Förderung dem Grunde nach, für die das Berufungsgericht auf seine Urteile vom 17. Mai 2000 - 4 L 869/00 und 4 L 870/00 - verwiesen hat, wird auf die unter den Beteiligten auch des vorliegenden Revisionsverfahrens ergangenen Urteile des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 17.01 und 5 C 18.01 - Bezug genommen.
  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 3025/04

    Kindergarten; Förderung; Jugendhilfe; Zuständigkeit; Haushaltsmittel; Ermessen;

    Hieraus folgt, dass die Förderung weiterer Kindergartenplätze abgelehnt werden kann, wenn die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Kindergartenplätze bereits vorhanden sind (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 232), also kein Überangebot finanziert werden muss (so bereits BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1967 - 2 BvF 3/62 u.a. -, BVerfGE 22, 180 [201] zu den Bestimmungen des - früheren - Jugendwohlfahrtsgesetzes).

    Bei Kindergärten sind zudem die in § 22 SGB VIII festgelegten Grundsätze zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 232).

    Dabei richtet sich allerdings der Anspruch auf einen Kindergartenplatz nicht auf eine bestimmte Grundrichtung der Erziehung (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 233), jedoch besteht gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Einrichtungen.

    So sollen bei der Ausübung des Förderungsermessens Kindergartenplätze so gefördert werden, dass Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können und Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 232).

    Dabei kann für den einen Kindergarten dessen günstige Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern sprechen, für den anderen dessen Ortsnähe (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 233), wobei allerdings dem Kriterium der Ortsnähe kein gegenüber anderen Abwägungskriterien grundsätzlich überwiegendes und diese zurückdrängendes Gewicht zukommt (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66/03 -, a.a.O.).

    Der Senat schließt sich auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass ein Anspruch auf Förderung dem Grunde nach besteht, wenn die fragliche Einrichtung in die Jugendhilfeplanung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einbezogen worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 231; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 M 1598/98 -, FEVS 49, 554).

    Andererseits steht weder eine fehlende Jugendhilfeplanung noch eine Nichteinbeziehung eines freien Trägers seiner Förderung nach § 74 SGB VIII grundsätzlich entgegen (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 230 unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 5 B 27.96 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 2).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat außerdem in seinem genannten Urteil vom 25. November 2004 (a.a.O.) die bereits in seinem Urteil vom 25. April 2002 (a.a.O.) vertretene Auffassung bekräftigt, es bedürfte besonderer Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung wie etwa der Waldorfpädagogik trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht gefördert werden.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, hindert eine fehlende Jugendhilfeplanung im Sinne von § 80 SGB VIII eine Förderung nach § 74 SGB VIII nicht (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 5 B 27.96 -, Buchholz 435.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 2).

    In Betracht kommen vielmehr verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere etwa eine Anteilsfinanzierung, bei der sich die Höhe der Zuwendung an einem bestimmten Anteil der zuwendungsfähigen Aufwendungen orientiert mit etwaiger nachträglicher Nachfinanzierung oder Rückzahlung, eine Fehlbedarfsfinanzierung, wobei der öffentliche Jugendhilfeträger nachrangig den durch anderweitige Mittel nicht gedeckten Fehlbedarf abdeckt, oder eine Festbetragsfinanzierung, die sich an einem festen Betrag für jede zuwendungsfähige Einheit (Kindergartenplatz oder dergl.) orientiert (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 23/01 -, NVwZ-RR 2003, 124; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juli 2003 - 16 A 2822/01 -, juris-Ausdruck; Wiesner u.a., a.a.O., § 74, Rdnr. 11 - 13).

    Für deren Anspruch auf einen Kindergartenplatz gem. § 24 Satz 1 SGB VIII ist der Beklagte nicht Anspruchsgegner, so dass nicht der Beklagte für die Förderung der auf diese Kinder entfallenden Kindergartenplätze zuständig wäre, sondern der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Bereich die Kinder wohnen (so BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 229f.).

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    § 74 Abs. 3 SGB VIII verknüpft Haushaltsrecht und materielles Recht indes nicht in einer Weise, dass Regelungen des Haushaltsrechts anspruchsvernichtende Wirkung zukommt (s. implizit Urteil vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 23/01 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 4).

    Anderes folgt auch nicht aus dem von dem Kläger herangezogenen Urteil des Senats vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 23.01 - (Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 4).

  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 1513/05

    Kindergarten; freier Träger, Förderungsanspruch; Zuständigkeit; Eigenleistung;

    Hieraus folgt, dass die Förderung weiterer Kindergartenplätze abgelehnt werden kann, wenn die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Kindergartenplätze bereits vorhanden sind (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 232), also kein Überangebot finanziert werden muss (so bereits BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1967 - 2 BvF 3/62 u.a. -, BVerfGE 22, 180 [201] zu den Bestimmungen des - früheren - Jugendwohlfahrtsgesetzes).

    Bei Kindergärten sind zudem die in § 22 SGB VIII festgelegten Grundsätze zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 232).

    Dabei richtet sich allerdings der Anspruch auf einen Kindergartenplatz nicht auf eine bestimmte Grundrichtung der Erziehung (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 233), jedoch besteht gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Einrichtungen.

    So sollen bei der Ausübung des Förderungsermessens Kindergartenplätze so gefördert werden, dass Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können und Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 232).

    Dabei kann für den einen Kindergarten dessen günstige Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern sprechen, für den anderen dessen Ortsnähe (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 233), wobei allerdings dem Kriterium der Ortsnähe kein gegenüber anderen Abwägungskriterien grundsätzlich überwiegendes und diese zurückdrängendes Gewicht zukommt (BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66/03 -, FEVS 56, 294 = DVBl. 2005, 772).

    Der Senat schließt sich auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass ein Anspruch auf Förderung dem Grunde nach besteht, wenn die fragliche Einrichtung in die Jugendhilfeplanung des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einbezogen worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 231; so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 M 1598/98 -, FEVS 49, 554).

    Andererseits steht weder eine fehlende Jugendhilfeplanung noch eine Nichteinbeziehung eines freien Trägers seiner Förderung nach § 74 SGB VIII grundsätzlich entgegen (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002, a.a.O., 230 unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 5 B 27.96 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 2).

    In Betracht kommen vielmehr verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere etwa eine Anteilsfinanzierung, bei der sich die Höhe der Zuwendung an einem bestimmten Anteil der zuwendungsfähigen Aufwendungen orientiert mit etwaiger nachträglicher Nachfinanzierung oder Rückzahlung, eine Fehlbedarfsfinanzierung, wobei der öffentliche Jugendhilfeträger nachrangig den durch anderweitige Mittel nicht gedeckten Fehlbedarf abdeckt, oder eine Festbetragsfinanzierung, die sich an einem festen Betrag für jede zuwendungsfähige Einheit (Kindergartenplatz oder dergl.) orientiert (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 23/01 -, NVwZ-RR 2003, 124; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Juli 2003 - 16 A 2822/01 -, juris-Ausdruck; Wiesner u.a., a.a.O., § 74, Rdnr. 11 - 13).

  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    Es handelt sich insofern um einen gesetzlichen Parteiwechsel auf Beigeladenenseite (§ 173 VwGO i.V.m. §§ 239 ff. ZPO; s. zum gesetzlichen Parteiwechsel infolge Zuständigkeitsänderung etwa BVerwG, U.v. 14.6.2001 - 5 C 21.00 - BVerwGE 114, 326 = juris Rn. 12; U.v. 25.4.2002 - 5 C 23.01 - NVwZ-RR 2003, 124 = juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 29.3.2007 - 1 ZB 05.1957 - juris Rn. 7; U.v. 6.4.2001 - 12 B 00.2019 - VGH n.F. 54, 100 = juris Rn. 64; VGH BW, U.v. 8.3.1995 - 8 S 3345.94 - RdL 1995, 279 = juris Rn. 16; Wöckel in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 91 Rn. 24).

    Besonderer Prozesserklärungen bedarf es hierzu nicht, sondern der Parteiwechsel war von Amts wegen zu berücksichtigen; es war lediglich das Rubrum zu ändern (BVerwG, U.v. 25.4.2002 - 5 C 23.01 - NVwZ-RR 2003, 124 = juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 29.3.2007 - 1 ZB 05.1957 - juris Rn. 7; VGH BW, U.v. 8.3.1995 - 8 S 3345.94 - RdL 1995, 279 = juris Rn. 16).

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01

    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte;

    Auch handelt er nicht außerhalb seiner Pflicht, wenn er Einrichtungen außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereichs finanziell fördert, um sie mit Kindern beschicken zu können, für die er örtlich zuständig ist (vgl. dazu Urteil des Senats vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 23.01 - in Bezug auf einen Kindergartenplatz).
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 27.08

    Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit

    § 74 Abs. 3 SGB VIII verknüpft Haushaltsrecht und materielles Recht indes nicht in einer Weise, dass Regelungen des Haushaltsrechts anspruchsvernichtende Wirkung zukommt (s. implizit Urteil vom 25. April 2002 BVerwG 5 C 23.01 Bucholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 4).

    Anderes folgt auch nicht aus dem von dem Kläger herangezogenen Urteil des Senats vom 25. April 2002 BVerwG 5 C 23.01 (Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 4).

  • OVG Bremen, 14.07.2021 - 2 LC 112/20

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

    Ebenso wenig findet sich eine Andeutung, die mit einer Förderung nach § 74 SGB VIII verbundene Erbringung einer (angemessenen) Eigenleistung sei mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz unvereinbar (OVG NW, Urt. v. 12.01.2021 - 21 A 3824/18, juris Rn. 59 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 18.01, juris Rn. 17; Urt. v. 25.11.2004 - 5 C 66.03, juris Rn. 12 ff.; sowie - nach Schaffung von § 74a SGB VIII - Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1.09, juris Rn. 16 ff.; so auch Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 23/01, juris Rn. 9; Bay. VGH , Urt. v. 23.10.2013 - 12 BV 13.650, juris).

    § 18 BremKTG ist nicht zu entnehmen, dass bei der Festlegung, welche Ausgaben sich noch im Bereich der Angemessenheit bewegen, auf das nach Ablauf des Förderzeitraums verbleibende tatsächliche Betriebskostendefizit der einzelnen Einrichtungen abzustellen ist und systematische Pauschalierungen unzulässig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.2001 - 5 C 23/01, juris Rn. 9 zu § 74 SGB VIII ; anders unter systematischer Auslegung des Landesrechts Thür. OVG, Urt. v. 10.07.2015 - 3 KO 565/13, juris Rn. 101 ff.).

  • VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19

    Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam

    Die gesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge bewirkt im vorliegenden Verfahren einen gesetzlichen Parteiwechsel (§ 173 VwGO i.V.m. den entsprechend anwendbaren §§ 239 ff. ZPO), der keine Klageänderung im Sinne von § 91 VwGO darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 23/01 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 16 A 2822/01

    Förderantrag freier Träger der Jugendhilfe

    Das BVerwG geht in derartigen Fällen ohne weiteres von der Zulässigkeit des auf Verpflichtung bzw. Neubescheidung gerichteten Begehrens aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.4.2002 - 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226, und - 5 C 23.01 -, FEVS 54, 97).

    Zu den nach § 74 SGB VIII anerkanntermaßen in Betracht kommenden Formen der finanziellen Förderung zählt neben der Festbetrags- und Anteilsförderung auch die Fehlbetragsfinanzierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.2002 - 5 C 23.01 -, FEVS 54, 97, 98; Wiesner, SGB VIII, 2. Aufl., 2000, § 74 Rn. 10 ff.; Steffan, in: LPK-SGB VIII, § 74 Rn. 3).

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 26.08

    Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit

    § 74 Abs. 3 SGB VIII verknüpft Haushaltsrecht und materielles Recht indes nicht in einer Weise, dass Regelungen des Haushaltsrechts anspruchsvernichtende Wirkung zukommt (s. implizit Urteil vom 25. April 2002 BVerwG 5 C 23.01 Bucholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 4).

    Anderes folgt auch nicht aus dem von dem Kläger herangezogenen Urteil des Senats vom 25. April 2002 BVerwG 5 C 23.01 (Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 4).

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 28.08

    Förderung freier Jugendhilfeträger für Maßnahmen der offenen Jugendarbeit

  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 77/06

    Anpassung; Auslastung; Bedarf; Bescheid; Eigenleistung; Einrichtung; Ermessen;

  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 80/06

    Anpassung; Auslastung; Bedarf; Bescheid; Eigenleistung; Einrichtung; Ermessen;

  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 79/06

    Anpassung; Auslastung; Bedarf; Bescheid; Eigenleistung; Einrichtung; Ermessen;

  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 3 A 78/06

    Eigenleistung; Ermessen; freier Träger; Förderung; Gruppenschließung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 12 A 217/05

    Verfahren zur Zuschussvergabe zu den Personalkosten für das Angebot

  • OVG Sachsen, 06.05.2008 - 1 B 301/06

    Anspruch auf Gewährung eines Personalkostenzuschusses und Sachkostenzuschusses

  • VG Bremen, 29.01.2020 - 3 K 2110/13

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

  • VG Sigmaringen, 23.10.2008 - 2 K 1228/06

    Bewilligung von Zuschüssen zugunsten eines eingetragenen Vereins bzgl. des

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