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   BVerwG, 12.02.1987 - 5 C 24.85   

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https://dejure.org/1987,3390
BVerwG, 12.02.1987 - 5 C 24.85 (https://dejure.org/1987,3390)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1987 - 5 C 24.85 (https://dejure.org/1987,3390)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1987 - 5 C 24.85 (https://dejure.org/1987,3390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Einkommen - Berlinförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 890 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1987 - 5 C 24.85
    Die einem Arbeitnehmer nach § 28 des Berlinförderungsgesetzes gewährten Zulagen und Zuschläge sind Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG und als solches bei der Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen (Fortführung der Rspr. in BVerwGE 69, 177).

    Zu dieser Voraussetzung hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 12. April 1984 (BVerwGE 69, 177 = FEVS 33, 353 = NDV 1985, 133 = ZfS 1984, 272 = ZfSH/SGB 1985, 34) ausgeführt: Bei der Anwendung des § 77 Abs. 1 BSHG ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Zweck der Leistung ausdrücklich genannt ist.

  • VG Saarlouis, 12.05.2017 - 3 K 369/16

    Erlass des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege;

    Andernfalls ist sie zu berücksichtigen.(BVerwG, U. v. 12.02.1987, FEVS 37, 45 m. w. N. (noch zu § 77 BSHG); vgl. auch die weite Auslegung in BVerwG v. 12.04.1984 - 5 C 3/83 - BVerwGE 69, 177; BSG v. 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R; OVG Lüneburg, U. v. 27.10.1989 - 4 A 144/88 -, juris; Schmidt in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 83 SGB XII, Rn. 8.).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 41.02

    Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen; Anrechnungszeitraum bei einmaligem

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 69, 177; siehe auch Beschluss vom 12. Februar 1987 - BVerwG 5 C 24.85 -, Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 16) ist bei der Anwendung des § 77 Abs. 1 BSHG in einem ersten Schritt zu prüfen, ob in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Zweck der Leistung ausdrücklich genannt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2016 - 12 A 1894/14

    Pflegezulage als zweckgleiche Leistung i.R.d. Gewährung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1993 - 3 C 18.90 -, juris Rn. 31; siehe auch Urteil vom 12. Februar 1987 - 5 C 24.85 -, juris Rn. 9.
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 128/02

    Eigenheimzulage ist sozialhilferechtlich anzurechnendes Einkommen

    Die andere Leistung wird dann nicht zu einem ausdrücklich genannten Zweck im Sinne des § 77 BSHG gewährt, wenn die Verwendung einer generell-abstrakten Leistung im Belieben des Empfängers steht und die Leistung nicht individuell-konkret gezielt der Deckung eines bestimmten Bedarfs dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1987 - 5 C 24.85 - FEVS 37, 45 = NDV 1987, 294 = Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 16; wohl zu eng: OVG Münster, Urt. v. 08.07.1975 - VIII A 964/74 - OVGE 31, 158 = FEVS 24, 77, wonach eine Zweckbestimmung i. S. d. § 77 BSHG nur anzunehmen sei, wenn die andere Leistung nicht zur freien Verfügung des Empfängers stehe; die einschlägigen Vorschriften verlangen von Empfängern von Wohngeld-, Unterhaltssicherungs- oder Ausbildungsförderungsleistungen nicht den Nachweis einer zweckentsprechenden Verwendung; s. aber die Regelung in § 30 Abs. 2 WoGG über den Wegfall des Anspruchs auf Wohngeld, wenn es nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet wird).

    Eine Zweckbestimmung i. S. d. § 77 Abs. 1 BSHG ist auch den Gesetzesmaterialien (vgl. Vorlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 11.08.1995 und Stellungnahme des Bundesrates vom 22.09.1995, jeweils BR-Drs. 498/95) - i. V. m. den Regelungen des EigZulG - nicht zu entnehmen (vgl. zum Rückgriff auf die Gesetzesmaterialien zur Feststellung einer Zweckbestimmung: bejahend Brühl in LPK, § 77 RdNr. 4, m.w.N.; das BVerwG, Urt. v. 12.02.1987, a.a.O., hält dies lediglich dann für zulässig, wenn die Vorschriften, aufgrund derer die andere Leistung gewährt wird, auslegungsbedürftig sind).

  • BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 8.94

    Geldleistungen der Krankenkasse als Einkommen - Anrechnung von Geldleistungen auf

    Zur Bestimmung der Zweckidentität ist dem Zweck der Krankenkassenleistung im Sinne des § 57 Abs. 1 SGB V der Zweck der konkret in Frage stehenden Sozialhilfeleistung gegenüberzustellen (s. BVerwGE 69, 177 [181]; Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 5 C 24.85 - [Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 16, S. 2]).
  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 12 BV 12.2351

    Nach § 1 Abs. 8 Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit §§ 45, 46

    Zur Bestimmung dieser Zweckidentität ist dem Zweck der jeweiligen Leistung der Jugendhilfe der Zweck der konkret in Frage stehenden Sozialleistung gegenüber zu stellen (vgl. BVerwG, U. v. 12.4.1984 - 5 C 3.83 -, BVerwGE 69, 177 [181]; U. v. 12.2.1987 - 5 C 24.85 -, NDV 1987, 294 [295]).
  • BVerwG, 14.10.1988 - 5 C 48.85

    Jugendwohlfahrt - Häusliche Ersparnis - Erstattungsanspruch - Elterneinkommen -

    Daß nach § 28 des Berlinförderungsgesetzes gewährte Berlinzulagen im Gegensatz zu der Beurteilung der Kläger Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG sind, hat der erkennende Senat inzwischen in seinem Urteil vom 12. Februar 1987 - BVerwG 5 C 24.85 - (Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 16 = FEVS 37, 45) klargestellt; das angefochtene Urteil stimmt mit dieser Auffassung überein.
  • SG Schleswig, 12.01.2006 - S 7 AR 37/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflegegeld nach

    Die Zweckrichtungen sind durch Gegenüberstellung der zur beurteilenden Leistung und der Leistungen des SGB II zu ermitteln (vgl. BVerwG 12.2.1987, FEVS 37, 45).
  • OVG Hamburg, 23.04.1999 - Bf IV 3/97

    Sozialhilferecht: Anrechnung von Kindergeldes bei der Einkommensermittlung

    Bei der Anwendung dieser Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 12.2.1987, NDV 1987 S. 294, 295) in einem ersten Schritt zu prüfen, ob in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Zweck der Leistung ausdrücklich genannt ist.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.10.1989 - 4 A 144/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 12. Februar 1987, FEVS 37, 45 m.w.N.) ist bei der Anwendung des § 77 Abs. 1 BSHG in einem ersten Schritt zu prüfen, ob in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Zweck der Leistung ausdrücklich genannt ist.
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 21.09.1987 - 206 Z - 6/87
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