Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.04.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.11.1993 - 5 C 24.91   

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https://dejure.org/1993,13161
BVerwG, 02.11.1993 - 5 C 24.91 (https://dejure.org/1993,13161)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1993 - 5 C 24.91 (https://dejure.org/1993,13161)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1993 - 5 C 24.91 (https://dejure.org/1993,13161)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriegsopferfürsorgerecht - Hilfe zur Pflege - Anrechnung der Pflegezulage - Heranziehung einer besonderen Pflegekraft

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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 02.11.1993 - 5 C 25.91

    Anrechnung einer lastenausgleichsrechtlichen Pflegezulage auf eine begehrte Hilfe

    Die Pflegezulage nach § 267 Abs. 1, § 269 LAG ist nicht auf Leistungen der Hilfe zur Pflege (Kosten der Heranziehung einer besonderen Pflegekraft) nach § 27 d BVG F. 1982 i.V.m. § 69 Abs. 2 Satz 3 BSHG anzurechnen (wie Urteil vom 2. November 1993 - BVerwG 5 C 24.91 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 24.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,13562
BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 24.91 (https://dejure.org/1992,13562)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1992 - 5 C 24.91 (https://dejure.org/1992,13562)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1992 - 5 C 24.91 (https://dejure.org/1992,13562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Unmöglichkeit zur Aufbringung der für einen Rechtsanwalt erforderlichen Mittel innerhalb der gesetzten Frist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 24.91
    Das ergibt sich eindeutig aus der Zulassungsbegründung, die im Streitfall als von grundsätzlicher Bedeutung allein die Frage der Anrechnung anderer Leistungen auf Leistungen der Hilfe zur Pflege bezeichnet (zur Beschränkung der Revisionszulassung bei mehreren selbständigen prozessualen Ansprüchen vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - ; BGH, Urteil vom 16. März 1988 - VIII ZR 184/87 - <NJW 1988, 1778>; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - IV b ZR 19/89 - <NJW 1990, 1795 = MDR 1990, 607 [BGH 13.12.1989 - IVb ZR 19/89]>).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 19/89

    Einwand der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils bei einer Werklohnklage

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 24.91
    Das ergibt sich eindeutig aus der Zulassungsbegründung, die im Streitfall als von grundsätzlicher Bedeutung allein die Frage der Anrechnung anderer Leistungen auf Leistungen der Hilfe zur Pflege bezeichnet (zur Beschränkung der Revisionszulassung bei mehreren selbständigen prozessualen Ansprüchen vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - ; BGH, Urteil vom 16. März 1988 - VIII ZR 184/87 - <NJW 1988, 1778>; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - IV b ZR 19/89 - <NJW 1990, 1795 = MDR 1990, 607 [BGH 13.12.1989 - IVb ZR 19/89]>).
  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 24.91
    Das ergibt sich eindeutig aus der Zulassungsbegründung, die im Streitfall als von grundsätzlicher Bedeutung allein die Frage der Anrechnung anderer Leistungen auf Leistungen der Hilfe zur Pflege bezeichnet (zur Beschränkung der Revisionszulassung bei mehreren selbständigen prozessualen Ansprüchen vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - ; BGH, Urteil vom 16. März 1988 - VIII ZR 184/87 - <NJW 1988, 1778>; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - IV b ZR 19/89 - <NJW 1990, 1795 = MDR 1990, 607 [BGH 13.12.1989 - IVb ZR 19/89]>).
  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 24.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats zur Nichtzulassungsbeschwerde (s. Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 -) muß dem Verfahrensbeteiligten, der Prozeßkostenhilfe beantragt und deshalb sowohl die Frist für die Einlegung als auch die Frist für die Begründung der von ihm beabsichtigten Nichtzulassungsbeschwerde versäumt hat, nach der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eine Begründungsfrist von einem Monat verbleiben, deren Lauf mit der Zustellung des Beschlusses beginnt, mit dem dem Rechtsmittelführer wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt worden ist.
  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) soll allerdings einem Rechtsmittelführer, der PKH beantragt und deshalb die Frist für die Einlegung des von ihm beabsichtigten Rechtsmittels versäumt hat, dann, wenn ihm nach der Bewilligung von PKH wegen dieser Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung stehen (BVerwG-Beschluss vom 18. März 1992 5 B 29.92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2307, unter Verweis auf Bundessozialgericht --BSG-- und Bundesarbeitsgericht --BAG--; BVerwG-Beschluss vom 2. April 1992 5 C 24.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 139 Nr. 84, m.w.N.; ebenso BAG, Beschluss vom 19. September 1983 5 AZN 446/83, BAGE 43, 297).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 7 S 1819/98

    Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit der unterschiedlichen Fristen für die

    - 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 3 mit Hinweis auf die Rechtsprechung  des  BSG und des BAG sowie Beschluß vom 2.4.1992 - 5 C 24.91 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84).
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