Rechtsprechung
   BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 25.88   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 194
  • FamRZ 1993, 541
  • DÖV 1994, 175



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 41.02  

    Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen; Anrechnungszeitraum bei einmaligem

    Wird als Zweckbestimmung der Eigenheimzulage die Vermögensbildung unterstellt, wäre dies gerade nicht Zweck der Sozialhilfe (vgl. auch BVerwGE 41, 22 ; 48, 182 ; 106, 105 ; Urteil des Senats vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 25.88 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 20).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01  

    Sterbegeldversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

    Aus dieser Sicht ist eine Übernahme von Beiträgen für eine Sterbegeldversicherung daher nur dann gerechtfertigt, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass zur Deckung der Bestattungskosten überhaupt Sozialhilfe benötigt werden wird (vgl. auch die Rechtsprechung des Senats zur Übernahme von Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung einer Pflegeperson im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG F. 1976 , insbesondere BVerwGE 85, 102 sowie Urteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 25.88 - Buchholz 436.0 § 69 Nr. 20, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Saarland, 23.02.2010 - 3 A 345/09  

    Zum Begriff der "angemessenen Alterssicherung" im Sinne von §

    u.a. Urteile vom 22.3.1990 - 5 C 40/86 -, BVerwGE 85, 102, und vom 10.9.1992 - 5 C 25/88 -, FEVS 43, 313,.

    so ausdrücklich zu § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG a.F. BVerwG, u.a. Urteile vom 22.3.1990 - 5 C 40/86 -, a.a.O., und vom 10.9.1992 - 5 C 25/88 -, a.a.O.

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