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   AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 250/16   

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https://dejure.org/2017,14217
AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 250/16 (https://dejure.org/2017,14217)
AG Bremervörde, Entscheidung vom 24.03.2017 - 5 C 250/16 (https://dejure.org/2017,14217)
AG Bremervörde, Entscheidung vom 24. März 2017 - 5 C 250/16 (https://dejure.org/2017,14217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Erstattungsfähige Anwaltskosten für Aufforderungsschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 250/16
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.9.2015 (NJW 2015, 3793ff) ergibt sich keine andere Darlegungs- und Beweislast.

    Denn der Geschädigte kann den seinem Anwalt erteilten Auftrag ohne Gebührennachteile nach Abschluss der Zweckmäßigkeitsberatung und Beratung über die Kosten ändern (BGH, Urteil vom 17.9.2015, NJW 2015, 3793ff).

    Auch hier muss sich der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Verfolgung aller Forderungen erteilen lassen und kann sich nicht mehrere Aufträge zur Verfolgung der einzelnen Forderungen erteilen lassen (BGH in NJW 2015, 3793ff).

  • AG Bremervörde, 16.12.2008 - 5 C 296/08

    Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten zusätzlich zu Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 250/16
    Denn bei einem für den Fall der Erfolglosigkeit außergerichtlicher Bemühungen erteilten Klageauftrag handelt es sich nicht um einen gemäß § 158 Abs. 1 BGB aufschiebend bedingten, sondern um einen für den Fall des Ausgleichs der begehrten Forderung auflösend bedingten und damit gem. § 158 Abs. 2 BGB wirksamen Klageauftrag bei dem eine Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG nicht entsteht (vgl. AG Bremervörde in NJW 2009, 1615).

    Ein Gläubiger, der seinem Rechtsanwalt zunächst nur einen Auftrag zur außergerichtlichen Geltendmachung einer Forderung und danach oder gleichzeitig einen zweiten Auftrag zur gerichtlichen Beitreibung derselben Forderung erteilt, wählt nicht die kostengünstigste Möglichkeit der Rechtsverfolgung, die in der Erteilung eines Klageauftrages bzw. Auftrages zur Beantragung eines Mahnbescheides liegt (vgl. auch AG Bremervörde in NJW 2009, 1615).

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 250/16
    Einem Rechtsanwalt ist es nicht gestattet, anstehende Verfahren des Auftraggebers nur im eigenen Gebühreninteresse zu vereinzeln, statt sie in ihrer objektiven Zusammengehörigkeit gebührenrechtlich als eine Angelegenheit zu behandeln, bei der die einzelnen Gegenstandswerte zusammenzurechnen sind (vgl. BGH in NJW 2004, 1043-1048).
  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 277/11

    Wohnraummiete: Anspruch eines gewerblichen Großvermieters auf Erstattung der

    Auszug aus AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 250/16
    Dieser hat entschieden, dass ein Vermieter, der über ausreichend kaufmännisch vorgebildetes Personal verfügt, die ihm nach Nr. 2300 VV RVG für außergerichtliche Rechtsanwaltstätigkeit entstandenen Kosten für die Geltendmachung des offenen Mietzinses trotz Eintritt des Verzuges nicht als Verzugsschaden ersetzt verlangen kann (vgl. BGH in WuM 2012, 262 f.).
  • OLG Hamm, 09.08.2011 - 25 W 194/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 250/16
    Eine vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VVRVG entsteht nur, wenn zunächst ein sich nur auf außergerichtliche Vertretung richtender Auftrag erteilt wird (vgl. OLG Hamm, Entscheidung vom 09.08.2011, 25 W 194/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2011; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 01.12.2011).
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 250/16
    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist zum einen, dass der Geschädigte im Innenverhältnis nach dem RVG zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und zum anderen, dass die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis nach § 249 ff. BGB aus der maßgebenden Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH in NJW 2011, 2509).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZB 53/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren

    Auszug aus AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 250/16
    Ein Geschädigter hat unter mehreren gleichartigen Möglichkeiten, eine Forderung geltend zu machen, die kostengünstigste auszuwählen (BGH in NJW 2006, 446ff).
  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Auszug aus AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 250/16
    Ein an den Schuldner gerichtetes Aufforderungsschreiben des Anwaltes, hier das Schreiben vom 24.06.2016, dient der Vorbereitung der Klage und gehört damit zum Rechtszug, so dass ein Gebührenanspruch nach Nr. 2300 VV RVG nicht entsteht (vgl. OLG Hamm in NJW-RR 2006, 242 ff.).
  • BGH, 12.07.2011 - VI ZR 214/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten bei getrennter Abmahnung

    Auszug aus AG Bremervörde, 24.03.2017 - 5 C 250/16
    Hierbei handelt es sich um eine echte, vom Geschädigten darzulegende und zu beweisende Anspruchsvoraussetzung und nicht lediglich um einen im Rahmen des § 254 BGB bedeutsamen, die Ersatzpflicht beschränkenden und damit in die Darlegungs- und Beweislast des Schädigers fallenden Umstand (BGH in NJW 2011, 3657).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2020 - 16 U 99/20

    RightNow darf vorgerichtliche Anwaltskosten in Rechnung stellen

    In der Rechtsprechung wird ein Fall der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung beispielsweise bejaht, wenn der Schuldner auf ein substantiiertes Aufforderungsschreiben eines vom Gläubiger zuvor beauftragten Inkassounternehmens die Leistung verweigert und ankündigt, auch bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes nicht zahlen zu wollen (siehe Feldmann, in: Staudinger, BGB Neubearbeitung 23019, § 286 Rn. 222 mit Hinweis auf AG Frankfurt, Urteil vom 28. Oktober 2014, Az.: 31 C 1805/14, AG Erding, Urteil vom 13. Mai 2015, Az.: 4 C 420/15; AG Hamburg, Urteil vom 9. Oktober 2014, Az.: 49 C 299/14; AG Bremervörde, Urteil vom 24. März 2017, Az.: 5 C 250/16).
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