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   BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 26.85   

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https://dejure.org/1986,2538
BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 26.85 (https://dejure.org/1986,2538)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1986 - 5 C 26.85 (https://dejure.org/1986,2538)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1986 - 5 C 26.85 (https://dejure.org/1986,2538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verkehrsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Erzieherische Hilfe - Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1221
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 48.01

    Jugendhilfe in Mutter-und-Kind-Einrichtungen des Strafvollzuges;

    Bei einer Unterbringung eines Minderjährigen in einer Familie, einem Heim oder sonstigen Einrichtung außerhalb des Elternhauses setzt das Vorliegen einer Hilfe zur Erziehung voraus, dass das Jugendamt an der Unterbringung nicht nur mitgewirkt oder sich daran durch späteres Eingreifen beteiligt hat, sondern im Anschluss daran die weitere Erziehung und Entwicklung des Kindes unter Kontrolle hält; eine solche Kontrolle muss in hinreichendem Maße sicherstellen, dass das Jugendamt notfalls korrigierend auf die weitere Erziehung und Entwicklung des Minderjährigen Einfluss nehmen und zu diesem Zweck insbesondere die Pflegepersonen beraten und bei ihrer Tätigkeit unterstützen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1986 - 5 C 26.85 - , zu den Voraussetzungen, unter denen bei Fremdunterbringung eines Kindes unter der Geltung des Jugendwohlfahrtgesetzes eine im Wege öffentlicher Jugendhilfe gewährte erzieherischen Hilfe als Voraussetzung der Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe angenommen werden konnte; Entsprechendes gilt auch bei erzieherischen Hilfen außerhalb des Elternhauses unter Geltung des Achten Buches Sozialgesetzbuch, vgl. Münder u.a., FK-SGB VIII, 4. Aufl. 2003, § 39 Rn. 2 f.).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86

    Erziehungsanspruch - Jugendwohlfahrt - Darlehn - Jugendamt - Jugendhilfeträger -

    Er erstreckt sich vielmehr auch auf diejenigen Aufwendungen, die speziell auf die nach § 6 Abs. 1 JWG gewährte Hilfe zur Erziehung entfallen (zur Unterscheidung zwischen erzieherischer Hilfe einerseits und wirtschaftlicher Hilfe andererseits s. etwa Senatsurteil vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 26.85 - sowie - gerade mit Blick auf den Kostenaspekt - Münder, RsDE Heft 5/1989, 1 ).
  • BVerwG, 14.10.1988 - 5 C 48.85

    Jugendwohlfahrt - Häusliche Ersparnis - Erstattungsanspruch - Elterneinkommen -

    Es bestehen unter diesen Umständen keine Bedenken, auch die Unterbringung des G. in einer Privatwohnung und seine Betreuung während dieser Unterbringung bis zum 1. April 1982 als Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe anzusehen (s. auch Senatsurteil vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 26.85 - ).
  • BVerwG, 25.08.1987 - 5 B 50.87

    Jugendwohlfahrt - Jugendhilfe - Kostenübernahme - Psychotherapie

    In seiner Rechtsprechung ist der beschließende Senat stets davon ausgegangen, daß das Jugendamt mit öffentlicher erzieherischer Hilfe eintritt, um den Anspruch des Kindes auf Erziehung zu erfüllen, daß dem Kind ein Anspruch auf Einsetzen der öffentlichen Jugendhilfe zukommt (vgl. BVerwGE 67, 256 sowie 52, 214 ; 74, 206 und Urteil vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 26.85 - ).
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 27.88

    Jugendhilfeträger - Erziehungshilfe - Wirtschaftliche Hilfe - Unterbringung eines

    Voraussetzung für die Gewährung wirtschaftlicher Hilfe ist also - abgesehen vom Bestehen eines wirtschaftlichen Bedarfs -, daß die Unterbringung des Minderjährigen in einer Familie außerhalb des Elternhauses, in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung eine Maßnahme im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung ist (BVerwG, Urteil vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 26.85 - mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 28. Januar 1988 - BVerwG 5 ER 203.88 - ).
  • VG Saarlouis, 23.11.2005 - 10 K 71/05

    Wandlung eines Pflegeverhältnisses zur Adoptionspflege

    So bereits das BVerwG im Urteil vom 31.3.1977 (V C 22.76), BVerwGE 52, 214 = FEVS 25, 265; ferner Urteile vom 9.6.1983 (5 C 12.82), BVerwGE 67, 256 = FEVS 32, 353 und vom 27.11.1986 (5 C 26.85), FEVS 36, 89, alle zitiert nach juris; vgl. ferner die Urteile des VG des Saarlandes vom 10.4.1992 (4 K 188/90) und vom 13.8.1993 (4 K 78/92).
  • BVerwG, 13.03.2001 - 5 B 83.00

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Nachrangigkeit

    Der "in der Einrichtung gewährten Lebensunterhalt einschließlich der einmaligen Leistungen nach Abschnitt 2" ist darum vom Gesetz - ähnlich wie Leistungen nach § 39 Abs. 1 SGB VIII, die nur im Rahmen einer der dort genannten Hauptleistungen als unselbständige Ergänzung von der Jugendhilfe erbracht werden ("Annex-Charakter" der wirtschaftlichen Jugendhilfe; vgl. zu § 6 Abs. 2 JWG z.B. Urteil des Senats vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 26.85 - ) - als Bestandteil der Eingliederungshilfe nicht isoliert von der Hauptleistung vorgesehen.
  • BVerwG, 22.06.1988 - 5 ER 204.88

    Unbegründeter Prozesskostenhilfeantrag - Beschränkte Nachprüfungsmöglichkeit der

    Was die vom Kläger angenommene Divergenz angeht, beschränkt sich sein Vortrag auf die Behauptung, im materiellen Recht (§§ 4 bis 6 JWG) liege eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 26.85 - (NDV 1987, 199) vor.
  • VG Minden, 25.02.1997 - 6 K 4474/95

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 35a Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Achtes

    vgl. BVerwG, Urteil v. 27.11.1986 - 5 C 26.85 -, FEVS 36, 89 (92).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1990 - 6 S 1429/89

    Hilfe zur Weiterführung der Haushalt-Betreuung eines Kleinkindes bei Abwesenheit

    Wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kommt entscheidend hinzu, daß wirtschaftliche Jugendhilfe nach §§ 5, 6 JWG nur zu gewähren ist, wenn das dazu berufene Jugendamt tatsächlich Hilfe zur Erziehung leistet, weil die Eltern zur Erziehung ihres Kindes nicht in der Lage sind, das Kind also von den Eltern nicht sachgemäß betreut wird und daher Erziehungsmängel aufweist (st.Rspr. des BVerwG, z. B. Urt. v. 27.11.1986, FEVS 36, 89 m.w.N. und des Senats, z. B. Urt. v. 19.09.1984 -- 6 S 1085/84 --).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1997 - 16 A 4523/96
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1990 - 6 S 661/89

    Zur Frage der Kostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe bei Unterbringung

  • VG Lüneburg, 27.02.2001 - 4 A 167/98

    Großelternpflege; Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfe; Kostenerstattung

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