Rechtsprechung
BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 27.01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BSHG § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2, Abs. 2
Einkommensfreibetrag für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte; Freibetrag vom Einkommen für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte; Leistungspauschalierung, Vorbehalt des Gesetzes für - in der Sozialhilfe; Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen; Sozialhilfe, ... - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Einkommensfreibetrag für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte
- Wolters Kluwer
Einkommensfreibetrag für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte; Pauschalierende Absetzung von Einkommensbestandteilen; Ermöglichung einer selbständigen Deckung sozialhilferechtlicher Bedarfe mit dem "Freibetrag zum selbständigen Wirtschaften"; Gewährung eines ...
- Judicialis
BSHG § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2; ; BSHG § 85 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG § 85 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 § 85 Abs. 2
Einkommensfreibetrag für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte; Freibetrag vom Einkommen für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte; Vorbehalt des Gesetzes für Leistungspauschalierung in der Sozialhilfe; Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen; Sozialhilfe, ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 06.06.2000 - 3 A 3013/99
- OVG Niedersachsen, 14.03.2001 - 4 L 3920/00
- BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 27.01
Papierfundstellen
- BVerwGE 117, 163
- NVwZ-RR 2003, 508
- DVBl 2003, 1000
- DÖV 2003, 505
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94
Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung
Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 27.01
Danach ist es aber weder im Rahmen der Angemessenheitsprüfung (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. April 1995 - BVerwG 5 C 5.93 - Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 14; Beschluss des Senats vom 7. April 1995 - BVerwG 5 B 36.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 13) noch des verbleibenden Ermessens gerechtfertigt, Einkommensteile in der Erwartung frei zu lassen, der Hilfeempfänger könne und werde damit eigenständig noch offene sozialhilferechtliche Bedarfe decken. - BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 5.93
Bewilligung der Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 27.01
Danach ist es aber weder im Rahmen der Angemessenheitsprüfung (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. April 1995 - BVerwG 5 C 5.93 - Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 14;… Beschluss des Senats vom 7. April 1995 - BVerwG 5 B 36.94 - Buchholz a.a.O. Nr. 13) noch des verbleibenden Ermessens gerechtfertigt, Einkommensteile in der Erwartung frei zu lassen, der Hilfeempfänger könne und werde damit eigenständig noch offene sozialhilferechtliche Bedarfe decken.
- BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 29.04
E: Einkommensfreibetrag bei Hilfe in einer Anstalt, einem Heim oder einer …
Im Rahmen der Prüfung nach § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 BSHG ist es nicht gerechtfertigt, Einkommensteile mit Rücksicht auf andere Sozialhilfebedarfe anrechnungsfrei zu lassen (Bestätigung von BVerwGE 117, 163).Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar in seinem Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 27.01 - (BVerwGE 117, 163 ) einen Anspruch auf einen solchen "Freibetrag zum selbstständigen Wirtschaften" auf der Grundlage des § 85 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 BSHG verneint, jedoch überzeuge die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts nicht:.
- VG Braunschweig, 22.05.2003 - 3 A 329/00
Angemessenheit; besondere Belastungen; Freibetrag; Verselbstständigung; …
Dies folgt bereits aus der systematischen Unterscheidung des Sozialhilferechts zwischen Bedarfsermittlung einerseits und Einkommensanrechnung andererseits (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2002 - 5 C 27.01 -).Die Konzeption der Einrichtung und das Ziel der Eingliederungshilfe in einem Übergangswohnheim, dem Hilfebedürftigen "einen wirtschaftlichen Freiraum einzuräumen, damit er sich durch eigenständige Entscheidungen im engeren Lebensbereich Schritt für Schritt auf ein selbständiges Leben außerhalb der Einrichtung vorbereiten kann, rechtfertigt - ausgehend von der systematischen Unterscheidung zwischen Bedarfs- und Einkommensseite - damit nicht die Freilassung weiteren Einkommens" (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2002 - 5 C 27.01 -, a.a.O.).
Für die Frage der Einkommensanrechnung nach § 85 Nr. 3 Satz 2 BSHG, der sowohl bei Arbeitseinkünften als auch bei sonstigen Einkünften anwendbar bleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2002, a.a.O.), ist es darum unerheblich, um welche Art von Einkommen es sich handelt und in welcher Höhe dieses erzielt wird.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 12 A 2002/06 vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 27.01 -, BVerwGE 117, 163; Urteil vom 20. Oktober 2005 - 5 C 29.04 -, NVwZ-RR 2006, 261.
- VG Düsseldorf, 24.03.2005 - 13 K 6289/03
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur …
Das BVerwG hat entschieden, dass ein solcher Freibetrag zum selbständigen Wirtschaften" neben dem Freibetrag gemäß § 85 Abs. 2 Satz 1 BSHG von Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 nicht gedeckt ist, vgl. Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 27/01 -, BVerwGE 117, 163, entgegen der vom OVG Lüneburg u.a. im Urteil vom 14. März 2001 - 4 L 3920/00 -, Juris, vertretenen Auffassung. - VG Göttingen, 12.05.2005 - 2 A 320/04
Angemessen; Aufenthalt; Barbetrag; Eingliederung; Eingliederungshilfe; Einkommen; …
Auch die - von dem Kläger sinngemäß geäußerte - Idee, es könne sich bei dem Zuzahlungsbetrag seinerseits um einen Sozialhilfebedarf handeln, ändert daran nichts, denn es ist streng zwischen Bedarfs- und Einkommensseite zu unterscheiden, was aus der Systematik des Gesetzes folgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 27.01 - DÖV 2003, S. 505).
Rechtsprechung
BVerwG, 26.10.2001 - 5 PKH 38.01, 5 C 27.01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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