Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.01.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01   

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BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01 (https://dejure.org/2002,2539)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.2002 - 5 C 28.01 (https://dejure.org/2002,2539)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 2002 - 5 C 28.01 (https://dejure.org/2002,2539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BVFG (F. 1993) § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; BVFG (F. 2001) § 6 Abs. 2, § 15 Abs. 1 und Abs. 2, § 100 a
    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit; deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit; deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestäti- gungsmerkmal für -; -, rückwirkende Gesetzesänderung in Bezug ...

  • Wolters Kluwer

    Revision - Bestätigungsmerkmal - Deutsche Volkszugehörigkeit - Deutsche Sprache - Rückwirkende Gesetzesänderung - Spätaussiedlerbescheinigung - Aufnahmeverfahren - Bescheinigungsverfahren - Einreise in das Bundesgebiet - Gesetzliche Vermutung

  • Judicialis

    BVFG (F. 1993) § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; BVFG (F. 2001) § 6 Abs. 2; ; BVFG (F. 2001) § 15 Abs. 1; ; BVFG (F. 2001) § 15 Abs. 2; ; BVFG (F. 2001) § 100 a

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 83 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
    Zwar bedarf es stets einer besonderen Rechtfertigung, wenn eine nachträgliche belastende Änderung der bereits eingetretenen Rechtsfolgen eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens ausnahmsweise zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 72, 200 ).

    Als eine solche Rechtfertigung verfassungsgerichtlich anerkannt ist jedoch ein fehlendes schutzbedürftiges Vertrauen in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage (vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 88, 384 ; 95, 64 ).

  • BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99

    Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
    Die bisherige Rechtslage war bis zum Ergehen der Senatsurteile vom 19. Oktober 2000 - u.a. BVerwG 5 C 44.99 - (BVerwGE 112, 112) dahin verstanden worden, dass maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Bestätigungsmerkmale des § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG der Zeitpunkt der Aussiedlung sei.

    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass insoweit stattdessen der Zeitpunkt des Selbständigwerdens maßgeblich sei, insbesondere also Deutsch nicht auch noch im Erwachsenenalter als die dem Betreffenden entsprechend der Herkunft und dem Bildungsstand eigentümliche Sprache umfassend beherrscht werden muss, wie dies das Bundesverwaltungsgericht unter der Geltung früheren Rechts verlangt hatte (vgl. dazu die genanten Urteile vom 19. Oktober 2000, a.a.O. S. 119 f.), konnte sich deshalb vor dem 19. Oktober 2000 nicht bilden.

  • BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 30.00

    Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
    Da die Rechte des Ehegatten wie die der Abkömmlinge vom Spätaussiedlerstatus der Bezugsperson rechtlich abhängig sind (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehen -), wirkt die Neufassung des § 6 Abs. 2 BVFG auch auf die Bescheidung von Anträgen nach § 15 Abs. 2 BVFG, ohne dass dies in § 100 a BVFG n.F. ausdrücklich gesagt werden musste.

    Bewertungen im Aufnahmeverfahren einerseits und im Bescheinigungsverfahren andererseits hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen der Spätaussiedlereigenschaft im konkreten Fall können darum unterschiedlich ausfallen (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 30.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
    Diese haben die notwendigen Feststellungen eigenständig und auf Behördenebene letztverantwortlich zu treffen, so dass die im Aufnahmeverfahren erfolgte Prüfung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit nur eine vorläufige sein kann (vgl. BVerwGE 95, 311 und Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - ).
  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
    Ob dasselbe für die Streichung der weiteren Bestätigungsmerkmale "Erziehung, Kultur" angenommen werden kann, weil eine Vermittlung dieser Bestätigungsmerkmale ohne die gleichzeitige Vermittlung der deutschen Sprache zwar nicht rechtlich, wohl aber praktisch ausgeschlossen war (vgl. BVerwGE 102, 214 ), kann im vorliegenden Fall unentschieden bleiben, weil die Kläger im Revisionsverfahren das Vorliegen dieser Bestätigungsmerkmale nicht mehr für sich in Anspruch genommen haben.
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
    Diese haben die notwendigen Feststellungen eigenständig und auf Behördenebene letztverantwortlich zu treffen, so dass die im Aufnahmeverfahren erfolgte Prüfung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit nur eine vorläufige sein kann (vgl. BVerwGE 95, 311 und Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - ).
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92

    Rettungswesen: Regelung im Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
    Zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen sind für das Revisionsgericht demgemäß in dem Umfang beachtlich, in dem sie das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte (BVerwGE 1, 291 ; 89, 14 ; 89, 296 ; 96, 86 ; 97, 79 ; Urteile vom 20. Februar 1999 - BVerwG 1 C 30.86 - , vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 41.94 - und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - ).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 41.94

    Pflanzenschutzrecht: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zur Begasung von

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
    Zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen sind für das Revisionsgericht demgemäß in dem Umfang beachtlich, in dem sie das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte (BVerwGE 1, 291 ; 89, 14 ; 89, 296 ; 96, 86 ; 97, 79 ; Urteile vom 20. Februar 1999 - BVerwG 1 C 30.86 - , vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 41.94 - und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - ).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
    Zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderungen sind für das Revisionsgericht demgemäß in dem Umfang beachtlich, in dem sie das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte (BVerwGE 1, 291 ; 89, 14 ; 89, 296 ; 96, 86 ; 97, 79 ; Urteile vom 20. Februar 1999 - BVerwG 1 C 30.86 - , vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 41.94 - und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - ).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01
    Als eine solche Rechtfertigung verfassungsgerichtlich anerkannt ist jedoch ein fehlendes schutzbedürftiges Vertrauen in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage (vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 88, 384 ; 95, 64 ).
  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine

    Zur Frage, ob § 6 Abs. 2 BVFG hier in seiner zur Zeit der ständigen Aufenthaltnahme der Klägerin 1998 geltenden Fassung oder in seiner seit dem 7. September 2001 geltenden Fassung anzuwenden ist, hat das Berufungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass der erkennende Senat die Übergangsregelung des § 100a BVFG F. 2001, wonach auch Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG nach dem Recht zu bescheiden sind, das nach dem 7. September 2001 gilt, dahin ausgelegt hat, dass die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG F. 2001 auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG Geltung beanspruchen, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor Inkrafttreten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG in das Bundesgebiet eingereist sind (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 zum Spracherfordernis).

    Denn die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG begründet die Spätaussiedlereigenschaft nicht erst, sondern dient ihrem Nachweis, setzt sie also voraus und hat lediglich feststellende Wirkung (Urteile vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 = juris Rn. 9 sowie - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 LB 1023/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Spätaussiedlereigenschaft; Spätaussiedler;

    Die Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkt wird auch in den von der Beklagten vorgelegten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2002 - 5 C 2.01 und 5 C 28.01 - verkannt, wenn dort im Hinblick auf die Frage, wer Spätaussiedler i.S. von § 15 BVFG ist, nicht entscheidend auf § 4 BVFG abgestellt wird, wo allein diese Frage geregelt ist, sondern nur auf den Teilaspekt der deutschen Volkszugehörigkeit (§ 6 BVFG), der lediglich Merkmal des abgeschlossenen Tatbestandes "Spätaussiedlung" ist.

    Dementsprechend folgt der Senat der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in den von der Beklagten vorgelegten Urteilen vom 12. März 2001 (5 C 2.01 und 5 C 28.01), wonach (Leitsatz) "die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG (F. 2001) ... Geltung (beanspruchten) auch für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG, selbst wenn die Antragsteller bereits Jahre vor In-Kraft-treten des neuen Rechts im Aufnahmeverfahren ... eingereist sind", ebensowenig wie der weiteren (Leitsatz-)Aussage, "auch bei diesem Personenkreis ... (sei) die von § 100 a BVFG angeordnete Rückwirkung unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse verfassungsrechtlich unbedenklich".

    Insoweit wird in den Urteilen 5 C 2.01 und 5 C 28.01 zu Unrecht angenommen, die Anwendung von § 6 Abs. 2 BVFG 2001 auf Fälle, in denen eine Aussiedlung bereits vorliegt, bedeute nicht eine unzulässige echte Rückwirkung, weil danach die "Anforderungen an das Sprachvermögen in aller Regel ... günstiger sein" dürften.

  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der

    Nach der Rechtslage in diesem Zeitpunkt entscheidet sich, ob jemand Spätaussiedler geworden ist (zu der Besonderheit in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "deutscher Volkszugehöriger" durch § 100 a BVFG in der Fassung des Spätaussiedlerstatusgesetzes - SpStatG - vom 30. August 2001 vgl. Senatsurteile vom heutigen Tag - BVerwG 5 C 2.01 und 5 C 28.01).
  • BVerwG, 19.06.2002 - 5 B 29.02

    Zulässigkeit der Rückwirkung auf Personen, die mit Aufnahmebescheid des

    Dass § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetzes - SpStatG) vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) nach § 100 a BVFG (F. 2001) auch auf Personen anwendbar ist, "die mit Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamts vor dem In-Kraft-Treten der Neuregelung eingereist sind und bereits vorher ihre Bescheinigung nach § 15 BFG beantragt haben", und hierin keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt, ist nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 und 5 C 28.01 - [Urteilsabdruck S. 5 ff.]).

    Dies gilt umso mehr, als sie auch die Kläger im Verfahren BVerwG 5 C 28.01 vertreten haben und in diesem Verfahren mit Berichterstatterschreiben vom 4. Oktober 2001 aufgefordert worden sind, zur Anwendbarkeit des neuen Rechts Stellung zu nehmen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2014 - 11 A 532/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 28.01 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98, S. 26 f., unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 28.01 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 97, S. 22 ff., = juris, Rn. 8.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 28.01 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98, S. 23 = juris, Rn. 8.

  • BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vermittlung

    Die Beschwerde verweist lediglich auf einen in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - und - BVerwG 5 C 28.01 - vermeintlich klargestellten weiteren Aufklärungsbedarf "zur Klärung des Bedeutungsinhalts der Fiktionsnormen ... sowohl hinsichtlich der Vermittlung der Bestätigungsmerkmale als auch der Problematik der Unmöglichkeit des Bekenntnisses".
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 40.02

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Dabei hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass die durch § 100 a BVFG angeordnete Geltung der Neufassung des § 6 Abs. 2 BVFG wegen der Abhängigkeit der Rechte des Ehegatten wie der der Abkömmlinge vom Spätaussiedlerstatus der Bezugsperson auch die Bescheidung von Anträgen nach § 15 Abs. 2 BVFG erfasst (Senatsurteil vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 28.01 - ).
  • BVerwG, 16.07.2002 - 5 B 44.02

    Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf die Revisionszulassung im nachmaligen Verfahren BVerwG 5 C 45.01 die Rechtsfrage für grundsätzlich bedeutsam hält, "ob das Spätaussiedlerstatusgesetz ... oder das Recht in der vorher geltenden Fassung anzuwenden ist", besteht kein grundsätzlicher Klärungsbedarf mehr, nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 und BVerwG 5 C 28.01 - (ersteres zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) die Frage, ob für noch nicht abgeschlossene Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG die Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Spätaussiedlerstatusgesetzes oder nach der früheren Rechtslage zu beurteilen sind, dahin entschieden hat, dass § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Spätaussiedlerstatusgesetzes Geltung beansprucht.
  • VGH Bayern, 11.03.2008 - 11 B 07.1891

    Unzureichende familiäre Vermittlung der deutschen Sprache

    Was die Frage anbetrifft, ob ihm die deutsche Sprache familiär in einer Weise vermittelt wurde, die ihn befähigte, im Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag "auf Grund dieser Vermittlung" ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 BVFG i. d. F. der Bekanntmachung vom 10.8.2007, der sich von § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 BVFG i. d. F. des Spätaussiedlerstatusgesetzes nur insoweit unterscheidet, als seinerzeit statt auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Aufnahmeantrag auf den Zeitpunkt der Aussiedlung abgestellt wurde), so ist bereits durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 2002 (Az. 5 C 2.01 [BVerwGE 116, 114] und Az. 5 C 28.01 [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98]) geklärt, dass die Anwendung der durch das Spätaussiedlerstatusgesetz geänderten Anforderungen an das Sprachvermögen keine unzulässige Rückwirkung bedeutet, da die endgültige Prüfung ausreichender Sprachkenntnisse damals erst im Bescheinigungsverfahren erfolgte, und die Betroffenen wegen der restriktiveren Verwaltungspraxis des Bundes und der Länder nicht auf den Fortbestand der für sie günstigeren Rechtsauslegung durch das Bundesverwaltungsgericht vertrauen durften (vgl. dazu nunmehr auch BVerwG vom 13.9.2007, a.a.O., RdNr. 17 im Juris-Ausdruck).
  • BVerwG, 08.07.2002 - 5 B 213.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage

    Dass § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetzes - SpStatG) vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) in Ermangelung einer gesetzlichen Überleitungsvorschrift auch für noch nicht abgeschlossene Aufnahmeverfahren wie das der Kläger gilt und hierin keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt, ist nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 7. März 2002 - BVerwG 5 B 60.01 - Beschlussabdruck S. 3 f. unter Hinweis auf BVerwGE 99, 133 ; 114, 116 sowie Urteile des erkennenden Senats vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 und 5 C 28.01 - ).
  • VG Köln, 09.08.2002 - 19 K 3637/01

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung eines

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BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 5 PKH 40.01, 5 C 28.01 (https://dejure.org/2002,30383)
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