Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.02.2005

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   BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 28.04   

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BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 28.04 (https://dejure.org/2005,476)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2005 - 5 C 28.04 (https://dejure.org/2005,476)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2005 - 5 C 28.04 (https://dejure.org/2005,476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GSiG § 2 Abs. 1 Satz 3, § 3 Abs. 2; BSHG §§ 76 ff.
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Anrechnung von Kindergeld bei der Grundsicherung; Kindergeld, Anrechnung von - bei der Grundsicherung; Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GSiG § 2 Abs. 1 Satz 3, § 3 Abs. 2
    Anrechnung von Kindergeld bei der Grundsicherung; Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Kindergeld, Anrechnung von - bei der Grundsicherung

  • Wolters Kluwer

    An die Eltern gezahltes Kindergeld als einzusetzendes Einkommen des volljährigen Kindes auf Grundlage des Grundsicherungsrechts; Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen des Kindes auf die Grundsicherungsleistung ; Verwendung des Kindergelds für einen anderen ...

  • Judicialis

    GSiG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; GSiG § 3 Abs. 2; ; BSHG §§ 76 ff.

  • lwl.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GSiG § 2 Abs. 1 Satz 3 § 3 Abs. 2; BSHG §§ 76 ff.
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Anrechnung von Kindergeld bei der Grundsicherung; Kindergeld als Einkommen dessen, an den es gezahlt wird

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2873
  • NVwZ 2005, 1447 (Ls.)
  • EuZW 2006, 78
  • FamRZ 2005, 1742 (Ls.)
  • DVBl 2005, 1329
  • DÖV 2006, 78
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 28.04
    Es werde durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 25.02 - ) bestätigt.

    Wie der Senat in dem den Beteiligten übersandten Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 25.02 - (Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38 = NJW 2004, 2541), bestätigt durch Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 30.03 - (NVwZ 2005, 341), entschieden hat, dass Kindergeld sozialhilferechtlich Einkommen dessen ist, an den es ausgezahlt wird, so ist nach § 3 Abs. 2 GSiG dementsprechend Kindergeld auch im Grundsicherungsrecht Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird.

    Soweit der Beklagte im vorliegenden Streitfall das Senatsurteil vom 17. Dezember 2003 (a.a.O.) dafür anführt, dass Eltern ihr Einkommen für die Bedarfsdeckung des Kindes einsetzen müssten, wenn es für eine eigene Bedarfsdeckung nicht benötigt werde und damit übrig bleibe, lässt er außer Acht, dass sich die Ausführungen in diesem Urteil unter Hinweis auf §§ 11, 28 BSHG auf minderjährige Kinder beziehen, die Klägerin des vorliegenden Rechtsstreits aber volljährig ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2004 - 12 B 1577/03

    Leistungen nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung und

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 28.04
    Anders als der Beklagte meint, hat das OVG Münster in seinem Beschluss vom 2. April 2004 - 12 B 1577/03 - (FEVS 56, 82 = NDV-RD 2005, 14) nicht die Auffassung vertreten, dass das Kindergeld als Einkommen des Kindes anzurechnen sei, sondern ausgeführt, dass "im Bereich des Grundsicherungsrechts eine Anrechnung von Kindergeld (als Einkommen) bei dem nicht bezugsberechtigten Kind regelmäßig ausscheidet".

    Dem Anspruch der Klägerin auf ungekürzte Grundsicherung kann nicht entgegengehalten werden, dass der Grundsicherungsbedarf der Klägerin im Umfang von 154 EUR durch tatsächliche Unterhaltsleistungen der Eltern gedeckt worden sei (in diese Richtung aber OVG Münster, Beschluss vom 2. April 2004 - 12 B 1577/03 - ).

  • BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 30.03

    Anrechnung von Kindergeld auf Jugendhilfeleistungen; Kindergeld, Anrechnung auf

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 28.04
    Wie der Senat in dem den Beteiligten übersandten Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 25.02 - (Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 38 = NJW 2004, 2541), bestätigt durch Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 5 C 30.03 - (NVwZ 2005, 341), entschieden hat, dass Kindergeld sozialhilferechtlich Einkommen dessen ist, an den es ausgezahlt wird, so ist nach § 3 Abs. 2 GSiG dementsprechend Kindergeld auch im Grundsicherungsrecht Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird.
  • BVerwG, 03.12.2004 - 5 B 57.04

    Gerichtskosten.

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 28.04
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Gerichtskostenfreiheit auf § 188 Satz 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 5 B 57.04 - ).
  • BSG, 08.12.2022 - B 8 SO 4/21 R

    Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung bei Mukoviszidoseerkrankung;

    Grundsicherungsleistungen sind im Ausgangspunkt - anders als die übrigen Sozialhilfeleistungen bis zum Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes (dazu später) - nicht generell nachrangig gegenüber der Unterhaltspflicht (vgl BGH vom 8.7.2015 - XII ZB 56/14 - BGHZ 206, 177 RdNr 11; Bundesverwaltungsgericht vom 28.4.2005 - 5 C 28.04 - RdNr 13 zu § 2 Abs. 1 Satz 3 GSiG).

    Leistungen der Grundsicherung gehen aber nur in den durch § 43 Abs. 3 SGB XII gezogenen Grenzen der Unterhaltspflicht vor (vgl BVerwG vom 28.4.2005 - 5 C 28.04 - RdNr 13) ; tatsächlich zufließender Unterhalt ist in § 43 Abs. 3 SGB XII ausdrücklich nicht privilegiert.

  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen

    Inwieweit der Regelung des § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII rückwirkend eine klarstellende Bedeutung, bezogen auf die Zuordnung des Kindergeldes als Einkommen des Kindes nach dem BSHG, zukommen könnte, kann hier dahinstehen (vgl dazu BVerwG, Urteil vom 28.4.2005 - 5 C 28/04 - DÖV 2006, 78, JURIS).
  • FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08

    Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld

    Bei minderjährigen und im Haushalt der Eltern lebenden Kindern war das Kindergeld unter der Geltung des BSHG (bis zum 31.12.2004) nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte zwar prinzipiell den Eltern als Einkommen zuzurechnen (Zuflussprinzip, vgl. etwa BVerwG, Urteile v. 17.12.2003, 5 C 25/02, NJW 2004, 2541; v. 28.04.2005, 5 C 28/04, NJW 2005, 2873; BSG, Urteil v. 08.02.2007, B 9b SO 6/06 R, HFR 2008, 74).

    Den Neuregelungen soll nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte im Hinblick auf die §§ 11, 28 BSHG möglicherweise sogar nur eine klarstellende Bedeutung zukommen (vgl. BSG, Urteil v. 08.02.2007, B 9b SO 6/06 R, HFR 2008, 74 unter Verweis auf BVerwG, Urteil v. 28.04.2005, 5 C 28/04, NJW 2005, 2873).

  • VG Aachen, 15.07.2005 - 6 K 2680/04

    Anrechnung von Kindergeld auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG);

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28.04 - , S. 4 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 10. Dezember 2004 - 5 B 47.04 - , juris; Urteil vom 21. Oktober 2004 - 5 C 30.03 - , Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 341; Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 C 25.02 - , Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2004, 2541.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28.04 - , S. 5 des amtlichen Umdrucks; siehe insoweit auch VG Minden, Urteil vom 20. Juli 2004 - 6 K 7419/03 - , NRWE-Datenbank; VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 22. Oktober 2004 - 13 K 8413/03 - , NRWE-Datenbank.

    vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28.04 - , S. 5 f. des amtlichen Umdrucks;.

  • SG Oldenburg, 19.06.2007 - S 2 SO 30/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 5 C 28/04 m. w. N.), der sich die Kammer anschließt, ist das Kindergeld sozialhilferechtlich Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird.

    Dementsprechend ist gem. § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII Kindergeld im Rahmen der Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird (so auch BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 5 C 28/04; Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2006 - L 8 SO 121/05).

    Deshalb kann in diesem Fall in erster Linie Betreuungsunterhalt in Form von elterlicher Zuwendung und Pflege geleistet werden, denn hierfür besteht - ähnlich wie bei minderjährigen Kindern - ein erheblicher Bedarf (so auch BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 5 C 28/04).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05

    Leistungsgewährung nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) gegenüber einem

    Kindergeld ist sozialhilferechtlich Einkommen dessen, an den es ausgezahlt wird (Anschluss an BVerwG, zuletzt Urteil vom 18. April 2005 - 5 C 28/04 - NJW 2005, 2873).
  • SG Oldenburg, 21.06.2007 - S 2 SO 247/06
    Nach der hierzu ergangenen verwaltungsge-richtlichen Rechtsprechung war es - vorbehaltlich einer besonderen rechtlichen Zuord-nung - als Einkommen dessen anzusehen, an den es ausgezahlt wird (BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2003 - 5 C 25/02 = NJW 2004, 2541 ff und vom 28. April 2005 - 5 C 28/04 = NJW 2005, 2873).

    Das Argument, § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII habe eine Zurechnung des Kindergeldes als Einkommen des Kindes allein bei Minderjährigen angeordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28/04) greift insoweit zu kurz.

  • SG Aachen, 13.09.2006 - S 19 SO 14/06

    Sozialhilfe

    Zur Begründung ihres hiergegen mit Schreiben vom 03.06.2005 eingelegten Widerspruches trug die Klägerin vor, dass nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.04.2005 (Az.: 5 C 28.04) Kindergeld grundsätzlich Einkommen desjenigen sei, dem es tatsächlich zufließe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 12 A 3301/05

    Anspruch auf rückwirkende Bewilligung von Grundsicherungsleistungen; Abgrenzung

    Dieser auf der Bedarfsorientierung statt auf der sozialhilferechtlichen Bedarfsabhängigkeit beruhende Vorrang der Grundsicherung nicht nur gegenüber der Sozialhilfe, sondern auch gegenüber der zivilrechtlichen Unterhaltspflicht führt im Übrigen dazu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Eltern bei Ausbleiben von Grundsicherungsleistungen in deren Umfang nur anstelle" dieser Grundsicherungsleistungen Unterhalt leisten, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28.04 -, FEVS 57, 499, und damit eine Situation gegeben ist, in der auch im Sozialhilferecht der Grundsatz Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" keine Geltung beansprucht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 12 A 3300/05
    Dieser auf der Bedarfsorientierung statt auf der sozialhilferechtlichen Bedarfsabhängigkeit beruhende Vorrang der Grundsicherung nicht nur gegenüber der Sozialhilfe, sondern auch gegenüber der zivilrechtlichen Unterhaltspflicht führt im Übrigen dazu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Eltern bei Ausbleiben von Grundsicherungsleistungen in deren Umfang nur "anstelle" dieser Grundsicherungsleistungen Unterhalt leisten, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 28.04 -, FEVS 57, 499, und damit eine Situation gegeben ist, in der auch im Sozialhilferecht der Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" keine Geltung beansprucht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 8 SO 283/11
  • VG Braunschweig, 10.11.2005 - 3 A 96/05

    Anspruch aus GSiG (BGBl. 2001, 1335) trotz Schulbesuchs

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   BVerwG, 23.02.2005 - 5 PKH 2.05 (5 C 28.04)   

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BVerwG, Entscheidung vom 23.02.2005 - 5 PKH 2.05 (5 C 28.04) (https://dejure.org/2005,36794)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 5 PKH 2.05 (5 C 28.04) (https://dejure.org/2005,36794)
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