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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 28.79   

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BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 28.79 (https://dejure.org/1981,1697)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1981 - 5 C 28.79 (https://dejure.org/1981,1697)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1981 - 5 C 28.79 (https://dejure.org/1981,1697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fachrichtungswechsel - Maßgeblicher Zeitpunkt - Beginn der anderen Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 919
  • DÖV 1982, 332
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76

    Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student -

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 28.79
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Leistung von Ausbildungsförderung davon abhängig ist, "daß die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betrieben wird", kommt diesem Kriterium allein für die Beurteilung Bedeutung zu, ob der Auszubildende in einem bestimmten Zeitraum seine Ausbildung durchgeführt oder aber unterbrochen hat und deswegen nach § 20 Abs. 2 BAföG zur Zurückzahlung geleisteter Förderungsbeträge verpflichtet ist (vgl. BVerwGE 55, 288 [290]).
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 39.97

    Ausbildungsförderung bei Eignungsnachweis nach § 48 BAföG; Eignungsbescheinigung,

    Für die Zuordnung einer Ausbildung zu einer bestimmten Fachrichtung ist allein maßgebend, in welcher Fachrichtung der Auszubildende an der Hochschule eingeschrieben ist (BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 - ).
  • BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 64.82

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit eines Fachrichtungswechsels aus einem

    Bei einem fachlichen Wechsel der Einschreibung vor Abschluß der Ausbildung ist deshalb ein Fachrichtungswechsel im Sinne von § 7 Abs. 3 BAföG anzunehmen (Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 - ).
  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 58.88

    Ausbildungsförderung - Förderung einer weiteren Ausbildung - Fachrichtungswechsel

    Dabei ist bei einem Hochschulstudenten grundsätzlich darauf abzustellen, in welcher Fachrichtung er an der Hochschule eingeschrieben ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 - , vom 7. Juni 1983 - BVerwG 5 C 5.81 - und vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 64.82 - ).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 4 PA 144/07

    Anforderung an die Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung bei

    Für die Zuordnung einer Ausbildung zu einer bestimmten Fachrichtung ist allein maßgebend, in welcher Fachrichtung der Auszubildende an der Hochschule eingeschrieben ist (BVerwG, Urteile vom 26.11.1998 - 5 C 39/97 -, BVerwGE 108, 40, und vom 30.4.1981 - 5 C 28/79 -, FamRZ 1981, 919).
  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 121.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbetreiben einer

    Förderungsrechtlich kommt der Exmatrikulation die maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG-Urteile vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 - und vom 12. Januar 1984 - BVerwG 5 C 1.82 - ).
  • BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 1.82

    Abbruch des Studiums - Exmatrikulation - Ausnahmefall - Zwischenprüfung -

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht für den Fall eines Fachrichtungswechsels, der immer auch mit einem Abbruch der bisherigen Ausbildung verbunden ist, im Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 - (Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 4 = FamRZ 1981, 919) entschieden.
  • BVerwG, 04.06.1987 - 5 B 134.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Vor der Aufnahme des Informatikstudiums war der Kläger in keinem anderen Studiengang, auch nicht im Studiengang Zahnmedizin, an einer Hochschule eingeschrieben (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 -).
  • BVerwG, 13.11.1987 - 5 B 99.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Immatrikulation als

    Bei begründeten Zweifeln an der Eignung des Auszubildenden (§ 9 BAföG) - nicht etwa für ein Hochschulstudium schlechthin, sondern - für die gewählte Fachrichtung, kann das Amt für Ausbildungsförderung eine gutachtliche Stellungnahme der Hochschule einholen (§ 48 Abs. 3 BAföG, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 - ).
  • BVerwG, 07.06.1983 - 5 C 5.81

    Abgrenzung des immatrikulationsrechtlichen Begriffs des Fachrichtungswechsels vom

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Klägerin ihre im Wintersemester 1976/77 begonnene Ausbildung fortgesetzt oder aber zu Beginn des hier streitigen Bewilligungszeitraums eine andere Ausbildung aufgenommen hat, für die nach § 7 Abs. 3 BAföG Ausbildungsförderung nur geleistet wird, wenn sie die Fachrichtung aus wichtigem Grund gewechselt hat, ist grundsätzlich darauf abzustellen, in welcher Fachrichtung sie an der Hochschule eingeschrieben gewesen ist (vgl. Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 28.79 - [Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 4 = FamRZ 1981, 919]).
  • BVerwG, 17.10.1988 - 5 B 91.88

    Auslegung des § 7 Abs. 2 S. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) -

    Ob das Berufungsgericht mit seiner These, ein Fachrichtungswechsel im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG könne dann nicht vorliegen, wenn das bisher betriebene Studium lediglich unterbrochen und nicht abgebrochen worden sei, von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, etwa dem Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 63.79 - (Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 6 = FamRZ 1981, 919) abweicht, könnte offenbleiben.
  • BVerwG, 28.07.1982 - 5 B 113.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 30.06.1982 - 5 B 48.81

    Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung - Darlegung eines wichtigen

  • BVerwG, 20.09.1982 - 5 B 39.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.05.1981 - 5 B 120.80

    Begriff der "Unterbrechung der Ausbildung" - Teilnahme an Lehrveranstaltungen der

  • VG Augsburg, 16.07.2015 - Au 3 K 15.385

    Prozesskostenhilfe

  • VG Köln, 26.02.2004 - 26 K 80/02

    Festsetzung der Förderungshöchstdauer für Leistungen nach dem

  • VG Augsburg, 17.12.2012 - Au 3 K 12.574

    Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Beginn des 4. Fachsemesters

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