Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 28.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1562
BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 28.95 (https://dejure.org/1995,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1995 - 5 C 28.95 (https://dejure.org/1995,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - 5 C 28.95 (https://dejure.org/1995,1562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingliederungshilfe für ein Studium an einer Hochschule - Hilfe in besonderen Lebenslagen - Abgrenzung zur Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrag des Klägers auf Erstattung der Fahrtkosten für die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung - Ablehnung des Antrags wegen fehlender Anordnung zum persönlichen Erscheinen des Klägers in der mündlichen Verhandlung - Fahrtkostenerstattung wegen des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingliederungshilfe - Anderweitige Leistungen - Sozialhilfe - Behinderte - Mehrbedarf - Lebensunterhalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 509
  • FamRZ 1996, 936 (Ls.)
  • DVBl 1996, 860
  • DÖV 1996, 841
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 12/17 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Zwar ermöglicht erst das Wohnen in einer behindertengerechten Wohnung die Aufnahme und Durchführung des Studiums (vgl BVerwG vom 19.10.1995 - 5 C 28/95 - NVwZ-RR 1996, 509) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 497/11

    Streit über die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII

    Solche Leistungen, die behinderungsbedingten Besonderheiten Rechnung tragen sollen, sind von den Leistungen der Eingliederungshilfe umfasst (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 19.10.1995 - 5 C 28.95 -, juris Rn. 10 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2012 - L 9 SO 427/10

    Sozialhilfe

    Allgemeine Ausbildungskosten, die in ihrer Höhe keine behinderungsbedingten Besonderheiten aufweisen, können demgegenüber nicht über Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII gedeckt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1995 - 5 C 28.95 -, juris Rn. 12 f.; LSG NRW, Beschl. v. 13.08.2010 - L 20 SO 289/10 B ER -, juris Rn. 49 f.; Bieritz-Harder, in: LPK-SGB XII, 9. Aufl. 2012, § 54 Rn. 61).

    Eine Übernahme von Semesterbeiträgen und Studiengebühren im Wege der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XII kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil das einschlägige Hochschulrecht bzw. die an der X-Universität N geltenden Regelungen behinderungsbedingten Besonderheiten ausreichend Rechnung tragen und auch im Falle des Klägers effektive Möglichkeiten bereit gehalten hätten, der Zahlungspflicht zumindest weitgehend zu entgehen und dennoch die Exmatrikulation zu vermeiden und damit die Chancen für einen erfolgreichen Studienabschluss offen zu halten (vgl. insoweit auch BVerwG, Urt. v. 19.10.1995 - 5 C 28.95 -, juris Rn. 11 f.).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2000 - 4 M 3502/99

    Ausbildung; Ausbildungskosten; Behinderter; Eingliederungshilfe; Kosten

    Es entspricht der Trennung zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen im Bundessozialhilfegesetz, dass der Lebensunterhalt grundsätzlich der Hilfe zum Lebensunterhalt zugeordnet ist (wie BVerwG, Urt. v. 19.10.1995 - BVerwG 5 C 28.95 -).

    Die Gewährung von Eingliederungshilfe zur Deckung des Lebensunterhalts kommt jedoch ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die dem Behinderten in gleicher Art wie Nichtbehinderten zustehenden Leistungen - hier: Ausbildungsförderung für den Besuch einer Fachschule - nicht zur Deckung des Lebensunterhalts und der Kosten der Ausbildung ausreichen (in BVerwG, Urt. v. 19.10.1995 - BVerwG 5 C 28.95 - offen gelassen).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18. Oktober 1995 - BVerwG 5 C 28.95 - (Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 15 = NVwZ-RR 1996, 509 = DVBl. 1996, 860 = FEVS Bd. 46, 366) hervorgehoben hat, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Eingliederungshilfe nach §§ 39, 40 Abs. 1 Nr. 4 BSHG, den zur Durchführung eines Studiums an einer Hochschule erforderlichen Lebensunterhalt sicher zu stellen.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2011 - L 2 SO 379/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungen zum Besuch einer Hochschule -

    Die Aufgabe der Eingliederungshilfe, den finanziell bedürftigen Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern und ihm (vor allem) die Ausübung eines angemessenen Berufs zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 28/95 über juris) ist damit von Seiten des Sozialhilfeträgers durch die Ermöglichung des Hochschulstudiums bis zum Abschluss erreicht worden.

    Von daher ist ihre bisherige Ausbildung nicht mit den in der Literatur und der Rechtsprechung herangezogenen Fällen, in denen es immer um die Höherqualifizierung bis einschließlich zum Hochschulstudium ging (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2010 - L 20 SO 289/10 B; BVerwG, Urteil vom 19.10.1995 - 5 C 28/95), vergleichbar.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - L 9 SO 279/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei

    Solche auf die Ausbildung selbst bezogene Hilfen erfassen jedoch gerade nicht den Lebensunterhalt (es sei denn, diese Hilfe wird in Einrichtungen [§ 13 Abs. 2 SGB XII] erbracht [§ 27b SGB XII]), wenn das Studium an einer Hochschule betrieben wird (s. BVerwG, Urt. v. 19.10.1995 - 5 C 28/95 -, juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 LB 153/04

    Gewährung eines pauschalierten Mehrbedarfs für behinderte Menschen zur Deckung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1995 (- BVerwG 5 C 28.95 -, FEVS 46, 366) die Frage offen gelassen, ob in den Fällen, in denen der Bedarf an Eingliederungshilfe zum Studium darin besteht, dass der Behinderte nur mit diesem Studium den für ihn allein angemessenen Beruf ausüben kann, Lebensunterhalt und Ausbildungskosten für das Studium im Weg der Eingliederungshilfe übernommen werden können.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.02.2014 - L 8 SO 30/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen

    Entscheiden sich Menschen ohne Behinderung, gleichgültig ob sie ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt haben, in der sie wesentliche Arbeiten für eine Promotion durchführen, für Fahrten zwischen ihrer Wohnung und dem Ort, an dem sie ihrer Forschungsarbeit nachgehen, entstehen für diese Fahrten ebenfalls Kosten (vgl. zu behinderungsbedingt aufgedrängten Kosten unter Geltung des § 40 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Bundessozialhilfegesetz (BSHG): Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 28/95 - juris, Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 332/02

    Beihilfe zur Anschaffung einer fabrikneuen Waschmaschine; Erleichterung des

    Diese behinderungsbedingte Besonderheit des gegenständlichen Bedarfs des Klägers hat schließlich zur Folge, dass die Eingliederungs-Vorschriften hier auch den allgemeinen Bestimmungen über die Hilfe zum Lebensunterhalt vorgehen (vgl. zu diesem Konkurrenzverhältnis allgemein: BVerwG, Urt. v. 19.10.1995 - BVerwG 5 C 28.95 -, Buchholz 436.0, Nr. 15 zu § 39 BSHG; Urt. v. 15.8.1996 - BVerwG 5 B 70.96 -, Buchholz 436.0. Nr. 6 zu § 27 BSHG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2007 - L 20 B 133/06

    Sozialhilfe

    Eingliederungshilfe zur Ausbildung an einer Hochschule soll vielmehr allein behinderungsbedingte Hindernisse und Erschwernisse ausräumen, die der Aufnahme und der Durchführung des Studiums entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1995, 5 C 28/95, zu den Vorgängernormen der §§ 40, 41 Bundessozialhilfegesetz [BSHG] OVG NRW, Urteil vom 24.11.1992, FEVS 43, 341).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2014 - L 9 SO 12/11
  • SG Augsburg, 01.07.2010 - S 15 SO 143/09

    Zuständigkeitsklärungsverfahren - örtlich zuständiger Leistungsträger -

  • SG Osnabrück, 18.01.2006 - S 16 SO 1/05
  • SG Karlsruhe, 29.09.2014 - S 1 SO 3101/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen

  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2012 - L 7 SO 4969/11
  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 SO 1423/11
  • OVG Niedersachsen, 14.08.1998 - 4 M 2240/94

    Mehrbedarfszuschlag für Behinderte während des

  • VG München, 09.06.2011 - M 15 K 10.2344

    Ausbildungsförderung

  • VG Münster, 04.02.2003 - 5 K 1845/99

    Keine Eingliederungshilfe für Fernstudium bzw Erwerb der dafür erforderlichen

  • VG Lüneburg, 11.01.2001 - 4 B 145/00

    Hilfe zum Lebensunterhalt; unzumutbare Härte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht