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   BVerwG, 27.01.1994 - 5 C 29.91   

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BVerwG, 27.01.1994 - 5 C 29.91 (https://dejure.org/1994,2851)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 5 C 29.91 (https://dejure.org/1994,2851)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 5 C 29.91 (https://dejure.org/1994,2851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Reichsbund der Kriegsopfer - Mitgliedsbeitrag des Rentners - Absetzen von Sozialhilfe - Notwendige Ausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 103
  • NVwZ 1995, 278 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 662
  • NZS 1994, 479
  • DÖV 1994, 830
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 46.80

    Sozialhilferechtlicher Einkommensbegriff - Absetzbarkeit des

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1994 - 5 C 29.91
    In seinem Urteil vom 4. Juni 1981 (BVerwGE 62, 275) hat der Senat einen Gewerkschaftsbeitrag als eine mit der Erzielung von Renteneinkommen verbundene notwendige Ausgabe anerkannt und dazu ausgeführt, dem stehe nicht entgegen, daß Renten zu den "anderen Einkünften" im Sinne von § 8 der Verordnung zur Durchführung des § 76 des Bundessozialhilfegesetzes gehörten und § 8 der Verordnung - anders als deren § 3 - keine Regelung gerade über die mit der Erzielung der Einkünfte verbundenen Ausgaben, notwendige Beiträge für Berufsverbände umfassend, enthalte.

    Denn die Anerkennung dieses Beitrags als vom Renteneinkommen absetzbar beruht - wie im Fall des Gewerkschaftsbeitrags - nicht auf einer direkten oder entsprechenden Anwendung des die Absetzbarkeit von Beiträgen für Berufsverbände regelnden § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 der Durchführungsverordnung zu § 76 BSHG, sondern unmittelbar auf § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG (vgl. BVerwGE 62, 275, wo am Beispiel der notwendigen Beiträge für Berufsverbände im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 der Durchführungsverordnung zu § 76 BSHG die Auslegung des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG erläutert worden ist).

  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 63/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Von seinem Wortlaut her ist § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II zwar auf jedes Einkommen anwendbar und nicht auf Erwerbseinkommen beschränkt (vgl für die Vorgängervorschrift des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG etwa BVerwGE 95, 103 ff und BVerwGE 62, 275, 278 sowie für § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III bzw § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz; BSGE 45, 60 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSGE 63, 237 = SozR 4100 § 138 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 26 und 27).
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 61/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und

    Von seinem Wortlaut her ist § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II zwar auf jedes Einkommen anwendbar und nicht auf Erwerbseinkommen beschränkt (vgl für die Vorgängervorschrift des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG etwa BVerwGE 95, 103 ff und BVerwGE 62, 275, 278 sowie für § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III bzw § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz; BSGE 45, 60 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSGE 63, 237 = SozR 4100 § 138 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 26 und 27).
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 62/07 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Absetzung von Schulgeld und

    Von seinem Wortlaut her ist § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 SGB II zwar auf jedes Einkommen anwendbar und nicht auf Erwerbseinkommen beschränkt (vgl für die Vorgängervorschrift des § 76 Abs. 2 Nr. 4 BSHG etwa BVerwGE 95, 103 ff und BVerwGE 62, 275, 278 sowie für § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III bzw § 138 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Arbeitsförderungsgesetz; BSGE 45, 60 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSGE 63, 237 = SozR 4100 § 138 Nr. 19; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 26 und 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 7 SO 619/21

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Ebenfalls ist der Beitrag für die Mitgliedschaft beim S vom Einkommen abzusetzen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 - 5 C 29/91 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen L 8 SO 343/11 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2015 - L 19 AS 1394/12

    Einkommen aus Steuererstattung - Ausgaben für Steuerberatungskosten -

    Es genüge, wenn die Ausgabe einen "Nutzen" für die Einkommenserzielung aufweise (Bezugnahme auf BVerwGE 62, 275, 278; 95, 103).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2017 - L 3 AS 4825/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Bereits diese Aufzählung macht deutlich, dass die Zielsetzung des VdK gerade nicht in der Wahrnehmung beispielsweise beruflicher Interessen eines Berufsstandes liegt, sondern der VdK den Interessen eines breit gefächerten, inhomogenen Personenkreises im Sinne eines Sozialverbands zu dienen bestimmt ist (im Ergebnis ebenso Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 27.01.1994, 5 C 29/91, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2011 - L 7 SO 3958/09
    Weiter in Abzug zu bringen sind allerdings die Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft ver.di (dritteljährlich 18, 00 Euro = monatlich 6, 00 Euro); denn insoweit liegt die erforderliche enge Verbundenheit mit der Erzielung von Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit selbst bei Rentenbeziehern vor (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) BVerwGE 62, 275; ferner BVerwGE 95, 103).

    Erforderlich ist freilich, dass die Aufwendungen mit der Erzielung des Einkommens so in Zusammenhang stehen, dass sie, wie etwa die Beiträge zu einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband, von ihrer Zielrichtung her einen "Nutzen" für das Einkommen erwarten lassen (vgl. nochmals BVerwGE 62, 275; 95, 103; Schmidt in jurisPK-SGB XII, § 82 SGB XII Rdnr. 62 (Stand: 29.08.2011)).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 4 AS 633/16

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - selbst

    Indes reicht es für den Begriff der Notwendigkeit aus, wenn eine Ausgabe einen Nutzen für die Einkommenserzielung hat (so bereits zu § 76 Abs. 2 Nr. 4 Bundessozialhilfegesetz: BVerwGE 62, 275 [278; 95, 103 ff.]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2006 - L 19 B 30/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Selbst wenn man aber den Beitrag für sämtliche angemessenen Versicherungen hier berücksichtigt - nicht anzuerkennen sind insoweit die Sterbeversicherungen als angemessen im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II (vgl. Brühl in LPK-BSHG Rdnr. 69 zu § 76) - bzw. eine doppelte Pauschale von 60,- EUR in Abzug bringt, überschreitet das anrechenbare Einkommen deutlich den Bedarf, weil von diesem zusätzlich lediglich noch die Gewerkschaftsbeiträge in Höhe von monatlich 18, 68 EUR (zu deren Angemessenheit vgl. BVerwGE 95, 103, 104) sowie die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung in Höhe von 15, 93 EUR abgesetzt werden können.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 4 AS 495/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf -

    Indes reicht es für den Begriff der Notwendigkeit aus, wenn eine Ausgabe einen Nutzen für die Einkommenserzielung hat (so bereits zu § 76 Abs. 2 Nr. 4 Bundessozialhilfegesetz: BVerwGE 62, 275 [278; 95, 103 ff.]).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 4 AS 224/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 4 AS 494/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbedarf -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2015 - L 8 SO 343/11
  • OVG Bremen, 28.05.1997 - 2 BA 12/95

    Absetzbarkeit der Vergütung für Gebrechlichkeitspflegschaft; Abführung von

  • VG Hannover, 28.05.2002 - 7 A 1329/02

    Behinderter; Mitgliedsbeiträge; notwendiger Lebensunterhalt; Sozialverband

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    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Revisionsverfahren

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