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   BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 3.06   

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BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 3.06 (https://dejure.org/2007,2174)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.2007 - 5 C 3.06 (https://dejure.org/2007,2174)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 5 C 3.06 (https://dejure.org/2007,2174)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    StAG §§ 8, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 12 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 3; Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit Art. 16
    Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit; Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit als Einbürgerungsvoraussetzung; Entlassungsverweigerung, regelmäßige; Entlassungsbedingungen, unzumutbare; Ermessenseinbürgerung; Folgenbeseitigungs- bzw. ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG §§ 8, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
    Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit; Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit als Einbürgerungsvoraussetzung; Entlassungsbedingungen, unzumutbare; Entlassungsverweigerung, regelmäßige; Ermessenseinbürgerung; Folgenbeseitigungs- bzw ...

  • Wolters Kluwer

    Einbürgerung eines albanischen Volkszugehörigen serbischer Staatsangehörigkeit aus dem Kosovo unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit - Voraussetzungen für ein Absehen von dem Einbürgerungserfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit - Rechtsfolgen der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1; StAG § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; StAG § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; StAG § 8
    D (A), Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Mehrstaatigkeit, Serbien, Kosovo, Albaner, Entlassungsantrag, Zumutbarkeit, Bestechung, Diskriminierung, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Wehrpflicht

  • Judicialis

    StAG § 8; ; StAG § ... 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; StAG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; StAG § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; StAG § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; StAG § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; StAG § 12 Abs. 3; ; Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit Art. 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit; Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit als Einbürgerungsvoraussetzung; Entlassungsverweigerung, regelmäßige; Entlassungsbedingungen, unzumutbare; Ermessenseinbürgerung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 20
  • NVwZ 2007, 1328
  • DVBl 2007, 1178
  • DÖV 2007, 931
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2008 - 13 S 1812/07

    Zur Einbürgerung eines serbischen Staatsangehörigen albanischer

    Auf die Revision des Klägers gegen das Urteil der 12. Senats hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3.5.2007 - 5 C 3.06 - die Sache mit folgender Begründung zurückverwiesen: Der ursprünglich geltend gemachte Ausnahmegrund nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG (Besitz eines Reiseausweises nach Art. 28 GFK) sei entfallen, nachdem die gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gerichtete Klage mittlerweile abgewiesen worden sei.

    Sie scheidet nicht bereits deshalb aus, weil es an der Einleitung eines Entlassungsverfahrens fehlt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - 5 C 3/06 -, BVerwGE 129, 20 = NVwZ 2007, 931; anders noch der 12. Senat des erkennenden Gerichtshofs, Urteil vom 24.11.2005 - 12 S 1695/05 -, InfAuslR 2006, 230).

    Insbesondere sind die grundsätzlichen Fragen, die sich in diesem Verfahren ursprünglich gestellt haben, mittlerweile durch die Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.5.2007, a.a.O.) geklärt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - 19 A 1221/04

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung,

    BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - 5 C 3.06 -, juris, Rdn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 22.9.1995 - 25 A 9/90 -, a.a.O., Hailbronner, a.a.O., § 9, Rdn. 13.

    BVerwG, Urteil vom 3.5.2007 - 5 C 3.06 -, BVerwGE 129, 20, juris, Rdn. 22.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.05.2007 - 5 C 3.06 - hänge die Unzumutbarkeit von Entlassungsbemühungen nicht von der Stellung eines Entlassungsantrags ab.

    Dies ergebe sich bereits aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.05.2007 - 5 C 3.06 -, in dem die Unzumutbarkeit aus einer durch den ausländischen Staat geübten Verwaltungspraxis ethnischer Diskriminierung gefolgert worden sei.

    Eine abstrakt-generelle Unzumutbarkeit liegt vielmehr auch vor, wenn eine generell geübte Verwaltungspraxis des Heimatstaates unzumutbare Entlassungsbedingungen begründet (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.05.2007 - 5 C 3.06 - BVerwGE 129, 20; Urt. v. 30.06.2010 - 5 C 9.10 - BVerwGE 137, 237; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.2008 - 13 S 1812/07 - NVwZ-RR 2009, 354; OVG NRW, Urt. v. 25.09.2008 - 19 A 1221/04 - juris).

  • VG Aachen, 13.01.2014 - 4 K 2605/12

    Einbürgerung; Hinnahme der Mehrstaatigkeit; ukrainische Staatsangehörigkeit;

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 3. Mai 2007 - 5 C 3.06 -, BVerwGE 129, 20 = juris, Rn. 22.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 5 C 3.06 -, BVerwGE 129, 20 = juris, Rn. 20 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - 19 A 626/04

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 5 C 3.06 -, BVerwGE 129, 20, juris, Rdn. 21; OVG NRW, Beschluss vom 22. September 1995 - 25 A 9/90 -, a.a.O., Rdn. 7; Hailbronner, a.a.O., § 9, Rdn. 13.

    BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 5 C 3.06 -, BVerwGE 129, 20, juris, Rdn. 22.

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 107/16

    Klärung der Identität als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer Einbürgerung

    Eine abstrakt-generelle Unzumutbarkeit liegt vielmehr auch vor, wenn eine generell geübte Verwaltungspraxis des Heimatstaates unzumutbare Entlassungsbedingungen begründet (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.5.2007 - BVerwG 5 C 3.06 -, BVerwGE 129, 20, 23 f. - juris Rn. 18 und 21).
  • VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09

    Identitätsermittlung zur Einbürgerung; Verpflichtungsklage eines Sudanesen bei

    Soweit der VGH Bad.-Württ. in einer vereinzelten Entscheidung (Urt. v. 24.11.2005 - 12 S 1695/05 -, , aufgehoben durch BVerwG, Urt. v. 03.05.2007 - 5 C 3/06 -, BVerwGE 129, 20, InfAuslR 2007, 389) die Auffassung vertrat, es sei unter Umständen berechtigt, dass eine Einbürgerungsbehörde durch vorläufiges Abwarten, ob ein Widerruf der Asylanerkennung bestandskräftig erfolge, um dafür Sorge zu tragen, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen möglichst dauerhaft erfüllt sind und nicht - möglicherweise kurz nach erfolgter Einbürgerung - wieder wegfallen, vermag dies das entsprechende Vorgehen der Behörden ebenfalls nicht zu rechtfertigen.
  • VG Stuttgart, 10.09.2007 - 11 K 2187/06

    Einbürgerung angolanischer Staatsangehöriger in den deutschen Staatsverband -

    Die 2. Alternative des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StAG 1999 setzt die Stellung eines Entlassungsantrages nicht voraus; sie erfasst vornehmlich die Fälle erkennbar aussichtsloser Anträge (vgl. BVerwG, Urt. vom 03.05.2007 - 5 C 3/06 - juris -).

    Dieses Verlangen setzt jedoch voraus, dass der Einbürgerungsbewerber eine realistische Chance hat, die ihm angesonnene Entlassungsvoraussetzung unter zumutbaren Bedingungen erfüllen zu können (vgl. BVerwG, Urt. vom 03.05.2007 aaO.).

    Sind längere, unter Umständen mehrjährige Verfahrenszeiten für die Ordnung der pass- oder personenstandsrechtlichen Angelegenheiten zu erwarten, so begründet dies für sich allein schon die Unzumutbarkeit (vgl. BVerwG, Urt. vom 03.05.2007 aaO.).

  • VG Augsburg, 07.04.2009 - Au 1 K 07.1768

    Die Einbürgerung eines serbischen Staatsangehörigen kosovarischer

    Über diese alle Staatsangehörigen betreffende Entlassungspraxis des serbischen Staates hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 3.5.2007 Az. 5 C 3.06, BVerwGE 129, 20 ) - gerade auch im Hinblick auf serbische Staatsangehörige kosovarischer Volkszugehörigkeit - folgendes ausgeführt: "Der Senat hält es (...) für erwägenswert, in Fällen, in denen eine große, nach staatsangehörigkeitsrechtlich an sich irrelevanten Kriterien wie der Volkszugehörigkeit bestimmte Personengruppe hinsichtlich der Entlassungspraxis rechtlich oder tatsächlich einem diskriminierenden Sonderregime unterworfen wird, für die Anwendung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StAG nicht auf die Gesamtheit aller Staatsangehöriger und die Entlassungspraxis in Bezug auf diese Gesamtgruppe, sondern auf die einer diskriminierenden Sonderbehandlung unterworfenen Teilgruppe abzustellen.".

    Hat nach der Erkenntnislage ein Angehöriger der Personengruppe, der durch eine nach ethnischen Kriterien diskriminierenden Entlassungspraxis betroffen ist, keine Möglichkeit, seine reguläre Entlassung aus der Staatsangehörigkeit auf legale Weise, insbesondere ohne Bestechung, und in zumutbarer Zeit zu erreichen, ist ihm auch kein Entlassungsantrag abzuverlangen" (BVerwG vom 3.5.2007 Az. 5 C 3.06, BVerwGE 129, 20 ).

    Der Kläger wäre demnach auch ohne die Stellung eines Entlassungsantrags unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern, wenn "auf Grund einer Praxis ethischer Diskriminierung der negative Ausgang des Verfahrens absehbar ist, bzw. nur durch Bestechung abgewandt werden kann" (BVerwG vom 3.5.2007 Az. 5 C 3.06, BVerwGE 129, 20 ).

  • VG Stuttgart, 21.09.2009 - 11 K 3612/09

    Einbürgerung türkischer Staatsangehöriger; Hinnahme von Mehrstaatigkeit

    Diese zweite Alternative des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StAG setzt die Stellung eines Entlassungsantrages nicht voraus; sie erfasst vornehmlich die Fälle erkennbar aussichtsloser Anträge (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 5 C 3/06 - BVerwGE 129, 20).

    Da bereits mehrjährige Verfahrenslaufzeiten für sich allein schon die Unzumutbarkeit begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 5 C 3/06 a.a.O.), ist der Klägerin nicht zumutbar zuzuwarten, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet hat.

  • VG Freiburg, 25.01.2012 - 2 K 1237/10

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; Stellung eines erfolgversprechenden

  • VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06

    Einbürgerung eines ausweisungsrechtlich erheblich straffällig gewordenen

  • VG Aachen, 18.05.2009 - 5 K 1815/08

    Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Mehrstaatigkeit,

  • VG Köln, 05.02.2014 - 10 K 2536/13

    Notwendigkeit der Aufgabe oder des Verlusts der alten Staatsangehörigkeit für die

  • OVG Hamburg, 08.12.2021 - 5 Bf 385/19

    Einbürgerung: Darlegungs- und Beweislast; Bedingung für die Entlassung aus der

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 5 C 14.2314

    Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 5 ZB 09.122

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (hier: Kosovarinnen - abgelehnt)

  • VG Hannover, 26.01.2015 - 10 A 5224/14

    Altersgemäße Sprachentwicklung; Einbürgerung; Einbürgerung Minderjähriger;

  • VG Minden, 16.08.2018 - 11 K 4423/16
  • VGH Bayern, 12.12.2011 - 5 ZB 10.2249

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit; Kosovare; Entlassung aus der

  • VG Stuttgart, 25.10.2010 - 11 K 2440/10

    Einbürgerung nach Entlassung aus der kosovarischen Staatsangehörigkeit

  • VG München, 02.05.2012 - M 25 K 11.3537

    Anspruchseinbürgerung; Mitwirkungspflichten im Einbürgerungsverfahren; Entlassung

  • VG Würzburg, 28.07.2015 - W 7 K 14.1148

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen unzureichender Erfogsaussichten einer

  • VG Augsburg, 02.08.2011 - Au 1 K 11.736

    Das Zuwarten bis zur Volljährigkeit stellt bei minderjährigen türkischen

  • VG Saarlouis, 22.09.2008 - 2 K 176/08

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer zunächst als

  • VGH Bayern, 07.12.2011 - 5 C 10.2688

    Prozesskostenhilfe; Einbürgerung; Sozialleistungsbezug; Entlassung aus der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.2006 - 5 C 3.06   

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BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2006 - 5 C 3.06 (https://dejure.org/2006,34515)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 5 C 3.06 (https://dejure.org/2006,34515)
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