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   BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 30.01   

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https://dejure.org/2002,1452
BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 30.01 (https://dejure.org/2002,1452)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 5 C 30.01 (https://dejure.org/2002,1452)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 5 C 30.01 (https://dejure.org/2002,1452)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BSHG §§ 97, 103 Abs. 3
    Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -; Zuständigkeit; örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe.

  • Wolters Kluwer

    Eingliederungshilfe - Wechsel - Örtliche Zuständigkeit - Stationäre Hilfe - Ambulante Hilfe - Bundessozialhilfe

  • Judicialis

    BSHG § 97; ; BSHG § 103 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG §§ 97 103 Abs. 3
    Sozialhilferecht - Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -; Zuständigkeit; örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 339
  • NVwZ-RR 2003, 123
  • FamRZ 2003, 373 (Ls.)
  • DVBl 2003, 156 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    Infolgedessen findet auch § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, wonach die Zuständigkeit des nach Satz 1 zuständigen örtlichen Trägers bis zur Beendigung der Leistung auch dann fortbesteht, wenn die Leistung außerhalb seines Bereiches erbracht wird, im Rahmen der nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründeten örtlichen Zuständigkeit keine Anwendung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.5.2005 - 2 LB 68/04 und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.1.2015 - L 9 SO 242/12 -, jeweils zu § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung, nunmehr § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII; so bereits BVerwG, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30/01 -, zu § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG, mit Hinweis darauf, dass sich die Formulierung "diese Zuständigkeit", allein auf die Zuständigkeit nach § 97 Absatz 1 Satz 1 BSHG bezieht).
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2006 - 12 LC 528/04

    Anspruch auf Erstattung von Sozialhilfeleistungen; Bestimmung des örtlichen

    Nach der engen Bestimmung des Begriffs der Einrichtung in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.2.2002 - BVerwG 5 C 30.01 -, BVerwGE 116, 339) setze die Annahme einer Einrichtung voraus, dass die Unterkunft des Hilfeempfängers der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet sei, dass sie als Teil des Einrichtungsganzen anzusehen sei.

    Denn wenn ein Sozialhilfeträger für eine stationäre Hilfe nach § 97 Abs. 2 BSHG zuständig geworden ist, endet eine zuvor bestehende Zuständigkeit nach § 97 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BSHG und kann deshalb nicht im Sinne von § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG "bestehen bleiben" (BVerwG, Urt. v. 27.6.2002 - BVerwG 5 C 30.01 -, BVerwGE 116, 339).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 9 SO 202/12

    Streit zweier Landschaftsverbände über die Erstattung der für eine

    Würde § 98 Abs. 5 Satz 2 SGB XII hier eingreifen, wäre der Kläger für die streitbefangenen Leistungen örtlich unzuständig, so dass der (Nicht-)Anwendung dieser Vorschrift hier streitentscheidende Bedeutung zukommt: Die Weitergeltung des BSHG hätte nämlich zur Folge, dass mit dem Wechsel der Hilfeempfängerin von der stationären in die ambulante Betreuung zum 20.03.2004 die örtliche Zuständigkeit des Klägers nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG (s.o.) geendet hätte und nach § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG neu zu bestimmen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2002 - 5 C 30/01 -, Ls. u. juris Rn. 11).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 35.01

    Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu

    Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01).
  • OVG Thüringen, 26.05.2004 - 3 KO 76/04

    Zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 S. 2 SGB X im Sozialhilferecht; Abtretung;

    Die §§ 103 ff. BSHG schließen die §§ 102 ff. SGB X deshalb nur insoweit aus, wie das spezielle Recht reicht; ein Verstoß der §§ 102 ff. SGB X gegen zwingende Strukturprinzipien der §§ 103 ff. BSHG ist, jedenfalls soweit die Anspruchsgrundlagen selbst in Frage stehen, nicht ersichtlich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. März 2000 - 12 A12373/99 - ZFSH/SGB 2000, 552; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. Mai 2001 - 2 L 6/01 -, nachgehend BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 5 C 30/01 - zitiert nach Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. September 2003 - 1 L 124/03 - zitiert nach Juris; vgl. Schellhorn, Kommentar zum BSHG, 16. Aufl., im Folgenden: Schellhorn, § 103 Rn. 5 ff., jedenfalls für die Anwendbarkeit des § 105 SGB X; Lehr- und Praxiskommentar zum BSHG, im Folgenden: LPK-BSHG, 5. Aufl., § 97 Rn. 81, vor § 103 Rn. 24; Roos in: v. Wulffen, Kommentar SGB X, 4. Aufl., im Folgenden: v. Wulffen, vor § 102 Rn. 18; Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Stand: November 2001, im Folgenden: Oestreicher, vor § 103 Rn. 7; Anhang vor § 103 Rn. 3, 5; a. A. Mergler/Zink, Kommentar zum BSHG, Teil II, Stand: Mai 2003, im Folgenden: Mergler/Zink, Abschn. 9 Rn. 6 ff.).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 31.01

    Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu

    Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 33.01

    Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu

    Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04

    Sozialhilfe, stationäre Leistung, vorläufige Leistungsgewährung, örtliche

    Die Aufrechterhaltung der einmal nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründeten örtlichen Zuständigkeit bei einem Wechsel der Einrichtung ergibt sich nicht aus § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII (entsprechend § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG), denn diese Regelung(en) bestimmt nicht (auch) den Fortbestand einer nach § 98 Abs. 2 SGB XII bzw. § 97 Abs. 2 BSHG begründeten Zuständigkeit, sondern nur den Fortbestand einer nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII bzw. § 97 Abs. 1 Satz 1 BSHG (BVerwG, Urt. v. 27.06.2002 - 5 C 30.01 -, E 116, 339, 341).
  • OVG Hamburg, 14.01.2004 - 4 Bf 355/01

    Erstattung von Zusammenhangskosten bei der Unterbringung in einer

    Demgegenüber regelt § 97 Abs. 1 BSHG, der in § 104 BSHG nicht genannt ist, die örtliche Zuständigkeit für die Hilfe außerhalb einer Anstalt, eines Heimes oder einer gleichartigen Einrichtung und stellt dafür grundsätzlich (vgl. § 97 Abs. 1 Satz 1 und 2 BSHG) auf den tatsächlichen Aufenthalt des Hilfeempfängers ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2002, BVerwGE 116 S. 339 = FEVS Bd. 53 S. 505, dort zur örtlichen Zuständigkeit beim Wechsel von stationärer zu ambulanter Hilfe; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.4.2003, FEVS Bd. 55 S. 44).
  • SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 77/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    In diesem Fall endet die nach § 98 Abs. 2 SGB XII begründete Zuständigkeit unter Neubestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die nunmehr erfolgende ambulante/teilstationäre Leistung nach Absatz 1 Satz 1 (BVerwG, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30.01, Rz. 12; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2006 - 12 LC 528/04, Rz.29 ff.).
  • VG Göttingen, 10.11.2004 - 2 A 332/03

    Aufenthalt; betreutes Wohnen; Betreuung; Einrichtung; Einzelwohnen; Erstattung;

  • VG Münster, 11.09.2008 - 6 K 2100/06

    Anspruch auf Erstattung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge; Örtliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2004 - 2 LB 101/03

    ambulante Betreuung, stationäre Betreuung, Sozialhilferecht, örtliche

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 8 SO 175/09
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2003 - 2 LB 166/01
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