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BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Aufnahme als Vertriebene - Erfordernis einer deutschen Volkszugehörigkeit - Einreise als Abkömmlinge eines Spätaussiedlers - Einreise als sonstige Familienangehörige - Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid - Verlassen des Aussiedlungsgebiet "im Wege des ...
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BVFG § 7 Abs. 2 § 8 Abs. 2 §§ 15 27
Vertriebenenrecht - Aufnahmeverfahren; Verlassen der Aussiedlungsgebiete im Wege des -; Besondere Härte; Aufnahmebescheid bzw. Einbeziehung in einen solchen bei -; Familienangehöriger i.S.d. § 8 Abs. 2 BVFG . - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 18.01.1999 - W 8 K 98.539
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 388
- DVBl 2002, 284 (Ls.)
- DÖV 2002, 441
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99
Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00
Zu Unrecht hält das Berufungsgericht dem entgegen, dass Gesichtspunkte für eine besondere Härte vorliegend nicht erkennbar seien, weil es dafür zu eng nur auf den Zeitpunkt des Verlassens des Aussiedlungsgebietes abstellt (vgl. demgegenüber z.B. BVerwGE 110, 99 zur Berücksichtigung von nach dem Verlassen des Aussiedlungsgebietes eingetretenen Umständen). - BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00
Auch aus Sinn und Zweck der Bestimmungen des Aufnahmeverfahrens in §§ 26 ff. BVFG, den Zustrom Ausreisewilliger aus den Aussiedlungsgebieten in geordnete Bahnen zu lenken (vgl. Begründung des Entwurfs eines Aussiedleraufnahmegesetzes BTDrucks 11/6937; BVerwGE 95, 311 ) ergibt sich, dass allein das gemeinsame Eintreffen im Sinne des § 8 Abs. 2 BVFG kein Einreisen im Wege des Aufnahmeverfahrens ist.
- BVerwG, 06.05.2003 - 5 B 220.02
Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheides - Vorliegen eines Härtefalls - …
Der Verwaltungsgerichtshof hingegen hat die Klage in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils unter Bezugnahme auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 32.00 - (Buchholz 412.3 § 8 BVFG Nr. 1) im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe keinen Anspruch auf eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2, § 7 Abs. 2 BVFG, weil er das Gebiet der ehemaligen Sowjetunion nicht im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen habe.Der für die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung maßgebliche Gesichtspunkt ist im vorliegenden Verfahren nicht - wie die Beschwerde meint -, dass ein Fall wie der des Klägers nur selten vorkomme, sondern - wie die Vorinstanz unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 (a.a.O.) zutreffend ausgeführt hat -, dass die als rechtsgrundsätzlich bedeutsam in Betracht kommende Frage zum Verhältnis von Aufnahmeverfahren (§ 27 Abs. 1, 2 BVFG) einerseits und Bescheinigungsverfahren (§ 15 BVFG) andererseits mit Blick auf die Zuständigkeit zur Prüfung von Härtefallgesichtspunkten bereits höchstrichterlich in dem Sinne geklärt ist, dass einer als weiterer Familienangehöriger im Sinne des § 8 Abs. 2 BVFG eingereisten Person nur dann eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2, § 7 Abs. 2 BVFG erteilt werden kann, wenn ihr im Sinne der §§ 26 ff. BVFG ein Aufnahmebescheid erteilt bzw. sie in einen Aufnahmebescheid einbezogen worden ist, und dass die rechtliche Möglichkeit der Einbeziehung in einen nachträglichen Aufnahmebescheid gegenüber dem Bundesverwaltungsamt verfolgt werden muss.
Rechtliche Gesichtspunkte, welche im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 (a.a.O.) einen weiteren grundsätzlichen Klärungsbedarf begründen könnten, trägt die Beschwerde jedoch nicht vor.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 12 A 3077/08 - 12 A 307/07 -, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 -, NVwZ-RR 2002, 388.
Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf Parallelen zu dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 -, a.a.O., entschiedenen Fall.
Dass aus Art. 6 Abs. 1 GG ein weitergehender Schutz auch der nachträglichen Familienzusammenführung folgt - zumal bezogen auf volljährige Abkömmlinge -, lässt sich auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 -, a.a.O., an keiner Stelle entnehmen.
- BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 36.16
Aufnahme; Aufnahmeverfahren; Aussiedlungsgebiete; Bezugsperson; Ehemann; …
Dabei kann hier dahinstehen, ob bei der Einbeziehung von Familienangehörigen die besondere Härte (nur) in Bezug auf die allein antragsberechtigte Bezugsperson erfüllt sein muss (hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 - Buchholz 412.3 § 8 BVFG Nr. 1 S. 4) oder (auch) in Bezug auf den einzubeziehenden Familienangehörigen, denn hier fehlt es sowohl in Bezug auf die Klägerin als auch in Bezug auf ihren Ehemann an einem härtefallbegründenden Sachverhalt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2017 - 11 E 501/17
Ausstellung einer Bescheinigung bei Verlassen des Aussiedlungsgebietes durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 2 A 2863/06
Eigenständige Bedeutung des Aufnahmeverfahrens nach den §§ 26 ff. …
vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 -, NVwZ-RR 2002, 388.Der in der Antragsbegründung vorgetragene Rechtssatz, Fehlbeurteilungen des Bundesverwaltungsamtes dürften nicht zu Lasten der Klägerin gehen, ist vom Bundesverwaltungsgericht in der zur Begründung insoweit zitierten Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 - nicht aufgestellt worden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2005 - 2 A 3913/02
Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler; Nachträgliche Erteilung eines …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 A 3304/02 - siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 -, Buchholz 412.3 § 8 BVFG NR.1 = NVwZ-RR 2002, 388.
- BVerwG, 20.02.2019 - 1 C 14.18
Aufnahmeverfahren; Dauer; Ehegatte; Einbeziehungsverfahren; Einreise; Härtefall; …
Dies gilt auch für die Einbeziehung von Familienangehörigen, wobei hier dahinstehen kann, ob dabei die besondere Härte (nur) in Bezug auf die allein antragsberechtigte Bezugsperson erfüllt sein muss (hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 32.00 - Buchholz 412.3 § 8 BVFG Nr. 1 S. 4) oder (auch) in Bezug auf den einzubeziehenden Familienangehörigen, denn nach den tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts ergibt sich sowohl in Bezug auf die Klägerin als auch in Bezug auf ihren Ehemann kein härtefallbegründender Sachverhalt. - VG Köln, 18.06.2019 - 7 K 3725/17 Sie sei lediglich als sonstige Familienangehörige in die Anlage zum Aufnahmebescheid ihres Schwiegervaters eingetragen worden und daher nicht im Wege des Aufnahmeverfahrens eingereist (BVerwG, Urteil vom 12.07.2001 - 5 C 32.00 - ).
Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an die Annahme eines Härtefalls nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sehr hoch sind, vgl. BVerwG, Urteile vom 12.07.2001 - 5 C 32/00 - juris Rn. 17 und vom 20.02.2019 - 1 C 14/18 - juris Rn. 20 ff.
- VG Köln, 12.01.2012 - 20 K 4347/10
Inhaltliche Anforderungen an den Aufnahmeantrag mit Nennung der einzubeziehenden …
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 12.07.2001 - 5 C 32.00) gehe in Fällen einer nach der Wohnsitznahme erfolgten "Höherstufung" im Bescheinigungsverfahren regelmäßig vom Vorliegen besonderer Härte aus.vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 12.02.2009, a.a.O. (ausdrücklich auch unter Berücksichtigung von BVerwG, Urteil vom 12.07.2001 - 5 C 32.00 -, juris sowie NVwZ-RR 2002, 388).
- BVerwG, 07.07.2005 - 5 B 133.04
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Einbeziehung …
12 Die Kläger haben zu den von ihnen genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 12. April 2001 BVerwG 5 C 19.00 , vom 12. Juli 2001 BVerwG 5 C 32.00 und BVerwGE 110, 99) nicht, wie es für die Rüge der Divergenz erforderlich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 35.95 und vom 9. Juni 1999 BVerwG 11 B 47.98 ), einen die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden (abstrakten) Rechtssatz angegeben und aufgezeigt, dass und inwieweit dieser von einem in den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Vorschrift aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht. - VGH Bayern, 12.12.2012 - 11 B 11.2542
Kein Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung, einer …
- BVerwG, 10.03.2005 - 5 B 66.04
Bekenntnis zum ukrainischen Volkstum durch Angabe "Ukrainer" im Passantrag - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 11 A 496/14
Zeitlicher Zusammenhang zwischen Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2009 - 12 A 65/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 12 A 3340/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - 12 A 5239/05
Anspruch auf nachträgliche Eintragung im Aussiedlungsgebiet verbliebener …
- BVerwG, 10.10.2005 - 5 B 11.05
Möglichkeit der Einbeziehung in einen beantragten oder erteilten Aufnahmebescheid …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2007 - 12 A 307/07
- VG Köln, 20.08.2019 - 7 K 10494/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2011 - 2 A 411/06
Vorliegen eines Härtegrunds im Hinblick auf eine Unzumutbarkeit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - 12 B 137/08
Einbeziehung eines Abkömmlings in einen Aufnahmebescheid bei Begehung einer nach …
- VG Bayreuth, 25.11.2009 - B 4 K 07.328
Anspruchsvoraussetzungen für eine Spätaussiedlerbescheinigung
- VG Minden, 08.11.2006 - 11 K 1155/06
Spätaussiedlerin vor Gericht erfolgreich
- VG Köln, 02.02.2016 - 7 K 6122/14
- BVerwG, 01.12.2016 - 1 C 36.16
Ehemann muss Grundkenntnisse der deutschen Sprache im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz …
- VG Köln, 05.11.2019 - 7 K 928/19
- VG Köln, 23.01.2019 - 10 K 2647/17