Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15   

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https://dejure.org/2016,8418
BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15 (https://dejure.org/2016,8418)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2016 - 5 C 32.15 (https://dejure.org/2016,8418)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2016 - 5 C 32.15 (https://dejure.org/2016,8418)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BeamtStG § 63 Abs. 3 Satz 2; BBesG §§ ... 69a, 70 Abs. 2; BRRG § 127 Nr. 2; GG Art. 20 Abs. 1 und 3, Art. 33 Abs. 5; LBG NRW § 77 Abs. 1, § 113 Abs. 2 Satz 1 und 2; VwGO § 137 Abs. 2, § 191 Abs. 2; FHVOPol NW § 2 Abs. 1 Satz 3
    Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilferecht; Beihilfeansprüche; Bestimmtheitsgrundsatz; erektile Dysfunktion; freie Heilfürsorge; Fürsorgegrundsatz; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; förmliches Gesetz; Gesetzesbestimmtheit; Gesundheit; Heilfürsorge der Polizei; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtStG § 63 Abs. 3 Satz 2
    Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilfeansprüche; Beihilferecht; Bestimmtheitsgrundsatz; Fürsorgegrundsatz; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Gesetzesbestimmtheit; Gesundheit; Heilfürsorge der Polizei; Krankenvorsorge; Leistungseinschränkung; Medikament; Normenklarheit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 113 Abs 2 S 1 BG NW 2009, § 113 Abs 2 S 2 BG NW 2009, § 77 Abs 1 Nr 1 BG NW 2009, Art 33 Abs 5 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Keine Erstattung der Kosten für Medikament zur Behandlung erektiler Dysfunktion im Rahmen der freien Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte nach § 113 Abs. 2 Satz 2 BG NW 2009

  • Wolters Kluwer

    Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte in NordrheinWestfalen (NRW); Gesetzliche Leistungsbegrenzung auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit; Medikamentöse Behandlung einer erektilen Dysfunktion; Vereinbarkeit dieser ...

  • doev.de PDF

    Freie Heilfürsorge; Leistungseinschränkung; Fürsorgepflicht

  • rewis.io

    Keine Erstattung der Kosten für Medikament zur Behandlung erektiler Dysfunktion im Rahmen der freien Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte nach § 113 Abs. 2 Satz 2 BG NW 2009

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilferecht; Beihilfeansprüche; Bestimmtheitsgrundsatz; erektile Dysfunktion; freie Heilfürsorge; Fürsorgegrundsatz; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; förmliches Gesetz; Gesetzesbestimmtheit; Gesundheit; Heilfürsorge der Polizei; ...

  • rechtsportal.de

    Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte in NordrheinWestfalen (NRW); Gesetzliche Leistungsbegrenzung auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit; Medikamentöse Behandlung einer erektilen Dysfunktion; Vereinbarkeit dieser ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Erstattung der Kosten für Medikament zur Behandlung erektiler Dysfunktion im Rahmen der freien Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte nach § 113 Abs. 2 Satz 2 BG NW 2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wirksame Begrenzung der "freien Heilfürsorge" für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Wirksame Begrenzung der "freien Heilfürsorge" für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Dienst ist Dienst, und Sex ist Sex

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksame Begrenzung der "freien Heilfürsorge" für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen auf Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Polizisten: Behandlung von Erektionsstörungen auf Landeskosten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behandlung einer Erektionsstörung auf Staatskosten?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kein Potenzmittel für Polizisten

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschränkung der Polizei-Heilfürsorgeverordnung NRW: Kein Gratis-Potenzmittel vom Dienstherrn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 155, 129
  • NVwZ-RR 2016, 785
  • DÖV 2016, 829
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14

    Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15
    Die Fürsorgepflicht gebietet nur dann die Gewährung von Ansprüchen, wenn sie ansonsten in ihrem nicht zur Disposition des Dienstherrn stehenden Wesenskern betroffen würde (BVerwG, Beschluss vom 30. November 1994 - 10 B 1.94 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 2 S. 1, Urteile vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - Buchholz 270.1 § 25 BBhV Nr. 1 Rn. 19 und vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 36).

    Dies wiederum kommt im Bereich der Krankenvorsorge regelmäßig nur dann in Betracht, wenn es um die Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen geht, deren absehbarer Erfolg für die Erledigung wesentlicher Verrichtungen des täglichen Lebens notwendig bzw. von existentieller Bedeutung für die Betroffenen ist, oder wenn diese infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet werden, die sich für sie als unzumutbar darstellen (BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2008 - 2 C 1.07 - Buchholz 237.8 § 90 RhPLBG Nr. 4 Rn. 25 f. und vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 36 m.w.N.).

    Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die freie Heilfürsorge ansonsten und grundsätzlich eine weitgehende Absicherung in Krankheitsfällen gewährleistet, ist die gesetzliche Einschränkung des § 113 Abs. 2 Satz 2 LBG NRW insgesamt mit der Fürsorgepflicht vereinbar, zumal im Anwendungsbereich des subsidiär anzuwendenden Beihilferechts bei besonderen Härten im Einzelfall aufgrund einer mit der Fürsorgepflicht konformen Auslegung bzw. unmittelbar aus dieser ein Leistungsanspruch begründet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 34 m.w.N.).

    Gegen eine einzelfallbezogene Heranziehung der Fürsorgepflicht spricht hier, dass Polizeivollzugsbeamten des Landes - wie oben dargelegt - im Falle des Ausfalls der Heilfürsorge der Rückgriff auf das - im vorliegenden Fall mangels streitgegenständlicher Erfassung nicht zu prüfende - Beihilferecht (§ 77 LBG NRW) möglich ist, das seinerseits grundsätzlich nicht die Möglichkeit verschließt, in Härtefällen entweder im Wege verfassungskonformer Auslegung einer bestehenden Vorschrift oder aufgrund unmittelbarer Anwendung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu einem Leistungsanspruch zu gelangen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 39 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15
    Ob er diese Pflicht über eine entsprechende Bemessung der Dienstbezüge, über Sachleistungen, Zuschüsse oder in sonst geeigneter Weise erfüllt, bleibt von Verfassungs wegen seiner Entscheidung überlassen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2013 - 5 C 32.12 - BVerwGE 148, 106 Rn. 24 und vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - Buchholz 270.1 § 25 BBhV Nr. 1 Rn. 19).

    Im Bereich der Krankenvorsorge verpflichtet die Fürsorgepflicht den Dienstherrn, den Beamten bzw. Versorgungsempfänger von im Hinblick auf seine Alimentation unzumutbaren und unabwendbaren Belastungen freizuhalten, gebietet aber keine lückenlose Erstattung aller krankheitsbedingten Kosten (BVerwG, Urteil vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - Buchholz 270.1 § 25 BBhV Nr. 1 Rn. 19 m.w.N.).

    Die Fürsorgepflicht gebietet nur dann die Gewährung von Ansprüchen, wenn sie ansonsten in ihrem nicht zur Disposition des Dienstherrn stehenden Wesenskern betroffen würde (BVerwG, Beschluss vom 30. November 1994 - 10 B 1.94 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 2 S. 1, Urteile vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - Buchholz 270.1 § 25 BBhV Nr. 1 Rn. 19 und vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 36).

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 1.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; behandlungsbedürftige

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15
    Dies wiederum kommt im Bereich der Krankenvorsorge regelmäßig nur dann in Betracht, wenn es um die Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen geht, deren absehbarer Erfolg für die Erledigung wesentlicher Verrichtungen des täglichen Lebens notwendig bzw. von existentieller Bedeutung für die Betroffenen ist, oder wenn diese infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet werden, die sich für sie als unzumutbar darstellen (BVerwG, Urteile vom 28. Mai 2008 - 2 C 1.07 - Buchholz 237.8 § 90 RhPLBG Nr. 4 Rn. 25 f. und vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 36 m.w.N.).

    Hierzu gehören grundsätzlich auch Präparate zur Potenzsteigerung (vgl. zum Beihilferecht BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2008 - 2 C 1.07 - Buchholz 237.8 § 90 RhPLBG Nr. 4 Rn. 26).

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15
    Die Polizeidienstfähigkeit setzt danach voraus, dass der Polizeivollzugsbeamte zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist (BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 - Buchholz 237.7 § 194 NWLBG Nr. 2 S. 1 f.).

    Das Oberverwaltungsgericht geht dabei in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 - Buchholz 237.7 § 194 NWLBG Nr. 2 S. 1 f.) im Ergebnis zutreffend davon aus, dass mit dem Begriff der Polizeidienstfähigkeit im Sinne von § 113 Abs. 2 Satz 2 LBG NRW darauf abgestellt wird, ob der Polizeivollzugsbeamte zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist.

  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15
    Die Fürsorgepflicht findet ihre verfassungsrechtliche Verankerung in den durch Art. 33 Abs. 5 GG verbürgten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89 ; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2013 - 5 C 12.12 - BVerwGE 145, 315 Rn. 24 m.w.N.).

    Aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn können grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über diejenigen hinausgehen, die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht aus dem betreffenden Gebiet im Beamtenrecht selbst speziell und abschließend geregelt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 4. November 1976 - 2 C 40.74 - BVerwGE 51, 264 und vom 24. Januar 2013 - 5 C 12.12 - BVerwGE 145, 315 Rn. 25 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 29.12

    Bundeswehr; Einsatzfähigkeit; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15
    Eine erneute Einführung dieses Merkmals durch Verwaltungsvorschriften genügte nicht den Anforderungen des Grundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes und war unwirksam, so dass Einschränkungen der Heilfürsorge nach Ablauf einer Übergangsfrist nicht mehr darauf gestützt werden konnten (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 5 C 29.12 - BVerwGE 148, 116 ff.).

    Der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes, der in Gestalt des sogenannten Parlamentsvorbehalts gebietet, dass staatliches Handeln in bestimmten grundlegenden normativen Bereichen durch förmliches Gesetz legitimiert wird (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 5 C 29.12 - BVerwGE 148, 116 Rn. 13 m.w.N.), kann im vorliegenden Zusammenhang schon deshalb nicht verletzt sein, weil die im Streit stehende Leistungseinschränkung der freien Heilfürsorge gerade durch ein formelles Landesgesetz, nämlich durch § 113 Abs. 2 Satz 2 LBG NRW, statuiert wird.

  • BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94

    Angemessenheit einer Wohnung (Kinderzimmer nur 7,7 qm) im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15
    Die Fürsorgepflicht gebietet nur dann die Gewährung von Ansprüchen, wenn sie ansonsten in ihrem nicht zur Disposition des Dienstherrn stehenden Wesenskern betroffen würde (BVerwG, Beschluss vom 30. November 1994 - 10 B 1.94 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 2 S. 1, Urteile vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - Buchholz 270.1 § 25 BBhV Nr. 1 Rn. 19 und vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 36).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15
    Die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung nimmt ihr noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einem Gesetz fordert (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 und vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 , Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 u.a. - BVerfGE 102, 254 ).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12

    Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15
    Ob er diese Pflicht über eine entsprechende Bemessung der Dienstbezüge, über Sachleistungen, Zuschüsse oder in sonst geeigneter Weise erfüllt, bleibt von Verfassungs wegen seiner Entscheidung überlassen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2013 - 5 C 32.12 - BVerwGE 148, 106 Rn. 24 und vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - Buchholz 270.1 § 25 BBhV Nr. 1 Rn. 19).
  • OVG Hamburg, 19.12.1986 - Bf I 89/85
    Auszug aus BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15
    Sinn und Zweck der Heilfürsorge sind dementsprechend darauf gerichtet, das erhöhte gesundheitliche Risiko, dem Polizeivollzugsbeamte aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, dadurch auszugleichen, dass ihnen - anders als sonst im Beamtenrecht - grundsätzlich die Notwendigkeit abgenommen wird, für den Krankheitsfall auch selbst Vorsorge treffen zu müssen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 19. Dezember 1986 - Bf I 89/85 - ZBR 1988, 95).
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 38.02

    Heilbehandlung; Heilfürsorge; In-vitro-Fertilisation; künstliche Befruchtung;

  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79

    Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 33.12

    Alimentationsprinzip; Arzneimittel; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -;

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85

    Beamtengesetz - Vertrauensschutz - Freie Heilfürsorge - Besoldung -

  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 11 D 70/09

    Klage gegen Neubau der B 474n - Ortsumgehung Datteln - erfolglos

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, BVerwGE 155, 129 (117 f.), m. w. N.

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, BVerwGE 155, 129 (118).

  • BVerwG, 23.11.2017 - 5 C 6.16

    Keine Beihilfe für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament

    a) Die auf Bundesebene einfachgesetzlich in § 78 BBG normierte Fürsorgepflicht des Dienstherrn findet ihre verfassungsrechtliche Verankerung in den durch Art. 33 Abs. 5 GG verbürgten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 - BVerfGE 83, 89 ; vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 5 C 32.15 - BVerwGE 155, 129 Rn. 19).

    Anknüpfend an die Konkretisierung der Fürsorgepflicht in der verwaltungsgerichtlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung kann und muss im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Beihilfefähigkeit für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel auf diese Vorschrift zur Vermeidung von Schutzlücken zurückgegriffen werden, wenn weder die Ausnahmeregelung des § 22 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a bis c BBhV noch die in Bezug auf den Beihilfeausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel spezielle Härtefallregelung des § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBhV herangezogen werden kann oder die Beihilfeberechtigten selbst nach diesen beiden Regelungen im Einzelfall an einer amtsangemessenen Lebensführung gehindert sind, weil sie mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleiben, die sich für sie als unzumutbar darstellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 36 und vom 28. April 2016 - 5 C 32.15 - BVerwGE 155, 129 Rn. 19).

  • BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 7/19 R

    Kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine künstliche Befruchtung als

    Allein die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung nimmt ihr noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einem Gesetz fordert (vgl BVerfGE 78, 205, 212; BVerfGE 79, 106, 120; BVerfGE 102, 254, 337; BSG SozR 4-5531 Nr. 06225 Nr. 1 RdNr 40; BSGE 118, 301 = SozR 4-4200 § 52 Nr. 1, RdNr 30 mwN; BVerwGE 155, 129 RdNr 26) .
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung; verfassungskonforme

    Die Gewährung von Beihilfen findet ihre Grundlage in der verfassungsrechtlich in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris, Rn. 38; BVerwG, Urteile vom 28.04.2016 - 5 C 32.15 -, juris, Rn. 10 ff. und vom 24.01.2013 - 5 C 12.12 -, juris, Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 2014/16

    Zur Gewährung von Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Chromosomenuntersuchung

    Die Fürsorgepflicht findet ihre verfassungsrechtliche Verankerung in den durch Art. 33 Abs. 5 GG verbürgten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89 ; BVerwG, Urteile vom 28.04.2016 - 5 C 32.15 -, BVerwGE 155, 129, juris Rn. 19 und vom 24.01.2013 - 5 C 12.12 - BVerwGE 145, 315, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Dies wiederum kommt im Bereich der Krankenvorsorge regelmäßig nur dann in Betracht, wenn es um die Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen geht, deren absehbarer Erfolg für die Erledigung wesentlicher Verrichtungen des täglichen Lebens notwendig bzw. von existentieller Bedeutung für die Betroffenen ist, oder wenn diese infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet werden, die sich für sie als unzumutbar darstellen (BVerwG, Urteile vom 28.04.2016 - 5 C 32.15 -, BVerwGE 155, 129, juris Rn. 19, vom 26.03.2015 - 5 C 9.14 -, BVerwGE 151, 386, juris Rn. 36 m.w.N. und vom 28.05.2008 - 2 C 1.07 -, Buchholz 237.8 § 90 RhPLBG Nr. 4 Rn. 25 f.).

  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 4.22

    Beihilfefähigkeit von inländischen nicht nach § 21 AMG zugelassenen und im

    Auf die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht als Grundlage eines Beihilfeanspruchs kann nur ausnahmsweise zurückgegriffen werden, wenn dadurch der nicht zur Disposition des Dienstherrn stehende Wesenskern der Fürsorgepflicht betroffen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 5 C 32.15 - BVerwGE 155, 129 Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.08.2023 - 5 C 3.22

    Beihilfefähigkeit des von einer inländischen Apotheke in der Schweiz bestellten

    Auf die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht als Grundlage eines Beihilfeanspruchs kann nur ausnahmsweise zurückgegriffen werden, wenn dadurch der nicht zur Disposition des Dienstherrn stehende Wesenskern der Fürsorgepflicht betroffen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 5 C 32.15 - BVerwGE 155, 129 Rn. 19 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2021 - 2 S 3348/20

    Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe nach einem Beihilfebemessungssatz von 70

    a) Das gegenwärtige System der Beihilfe ist kein Bestandteil der verfassungsrechtlich aus Art. 33 Abs. 5 GG geschuldeten Alimentation des Beamten, sondern findet seine Grundlage in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03 - juris Rn. 24 und vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 - juris Rn. 32; BVerwG, Urteile vom 23.11.2017- 5 C 6/16 - juris Rn. 11 und vom 28.04.2016 - 5 C 32.15 - juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 03.11.2020 - AN 18 K 19.00599

    Keine Beihilfe zu den Aufwendungen für eine LASIK-Augenoperation

    Im Bereich der Krankheitsvorsorge verpflichtet sie den Dienstherrn, den Beamten von im Hinblick auf seine Alimentation unzumutbaren und unabwendbaren Belastungen freizuhalten, gebietet aber keine lückenlose Erstattung aller krankheitsbedingten Kosten (BVerwG, U.v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 19; U.v. 28.4.2016 - 5 C 32.15 - BVerwGE 155, 129 Rn. 19).

    Die Fürsorgepflicht gebietet nur dann die Gewährung von Ansprüchen, wenn sie ansonsten in ihrem nicht zur Disposition des Dienstherrn stehenden Wesenskern betroffen würde; dies wiederum kommt im Bereich der Krankenfürsorge regelmäßig nur dann in Betracht, wenn es um die Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen geht, deren absehbarer Erfolg für die Erledigung wesentlicher Verrichtungen des täglichen Lebens notwendig bzw. von existenzieller Bedeutung für die Betroffenen ist, oder wenn diese infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet werden, die sich für sie als unzumutbar darstellen (BVerwG, U.v. 28.4.2016 - 5 C 32.15 - BVerwGE 155, 129 Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 2 S 872/20

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Chromosomenanalyse bei beiden

    Dies wiederum kommt im Bereich der Krankenvorsorge regelmäßig nur dann in Betracht, wenn es um die Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen geht, deren absehbarer Erfolg für die Erledigung wesentlicher Verrichtungen des täglichen Lebens notwendig bzw. von existentieller Bedeutung für die Betroffenen ist, oder wenn diese infolge eines für bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen vorgesehenen Leistungsausschlusses oder einer Leistungsbegrenzung mit erheblichen finanziellen Kosten belastet werden, die sich für sie als unzumutbar darstellen (BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 5 C 32.15 - juris Rn. 19 mwN).
  • VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Kronenverlängerung (verneint),

  • VG Kassel, 27.09.2023 - 1 K 348/23

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Höhe des Beihilfebemessungssatzes

  • VG Hannover, 24.07.2019 - 13 A 971/17

    Beihilfe; Charakterisierung; funktionstherapeutische Leistungen; individuelle

  • VGH Bayern, 24.08.2017 - 14 ZB 15.1450

    Beihilfe bei medizinischer Notwendigkeit einer brechkraftverändernden

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 2 S 1809/22

    Gewährung von Beihilfe für die Anschaffung weicher Kontaktlinsen; Unbrauchbarkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 10 S 55.16

    Anforderung an eine wirksame Bekanntgabe; Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten

  • VG Düsseldorf, 23.08.2022 - 2 K 6029/20

    Heilfürsorge bei Beamten: Kein Permanent Make-Up für Polizistin

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