Rechtsprechung
BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 33.01 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BSHG §§ 97, 103 Abs. 3
Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -; Zuständigkeit; örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe. - Wolters Kluwer
Erstattung von Leistungen der Eingliederungshilfe - Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe - Neubestimmung der örtlichen Zuständigkeit - Zuständiger Sozialhilfeträger
- Judicialis
BSHG § 97; ; BSHG § 103 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BSHG §§ 97 103 Abs. 3
Sozialhilferecht - Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu ambulanter -; Zuständigkeit; örtliche - nach Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 10.12.1999 - 13 A 266/99
- OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2001 - 2 L 42/01
- BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 33.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 30.01
Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 33.01
Mit dem Wechsel von stationärer zu ambulanter Eingliederungshilfe endet die örtliche Zuständigkeit nach § 97 Abs. 2 BSHG und ist sie nach § 97 Abs. 1 BSHG neu zu bestimmen (wie BVerwG 5 C 30.01).