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   BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02, 5 C 11.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,106
BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02, 5 C 11.03 (https://dejure.org/2003,106)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2003 - 5 C 33.02, 5 C 11.03 (https://dejure.org/2003,106)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2003 - 5 C 33.02, 5 C 11.03 (https://dejure.org/2003,106)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BVFG § 6 Abs. 2
    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre Vermittlung der -; Gespräch, einfaches - auf Deutsch; Deutsch, einfaches Gespräch auf -; Vermittlung, familiäre, der deutschen Sprache.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG § 6 Abs. 2
    Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Aussiedlung; Deutsch, einfaches Gespräch auf -; Dialekt; Gespräch; Gespräch, einfaches - auf Deutsch; Russlanddeutscher; Sprachkenntnisse; Sprachvermittlung; Spätaussiedler; Vermittlung, familiäre, der deutschen Sprache; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit; Bestätigung des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum oder der rechtlichen Zuordnung zur deutschen Nationalität durch die familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Fähigkeit im Zeitpunkt der Aussiedlung auf Grund der ...

  • Judicialis

    BVFG § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 6 Abs. 2
    Anforderungen an die Fähigkeiten zur deutschen Sprache iS von § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG; familiäre Vermittlung der deutschen Sprache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    37/ 03

    Sprachanforderungen an Spätaussiedler

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Sprachanforderungen an Spätaussiedler

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Sprachanforderungen an Spätaussiedler

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.9.2003)

    Spätaussiedler müssen kein perfektes Deutsch sprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 119, 6
 
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Wird zitiert von ... (151)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2002 - 6 S 1066/01

    Spätaussiedler - Betätigungsmerkmal - Sprachkenntnis

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02
    Erforderlich ist zum einen die Fähigkeit zu einem sprachlichen Austausch über die oben genannten Sachverhalte in grundsätzlich ganzen Sätzen, wobei begrenzter Wortschatz und einfacher Satzbau genügen und Fehler in Satzbau, Wortwahl und Aussprache nicht schädlich sind, wenn sie nach Art oder Zahl dem richtigen Verstehen nicht entgegenstehen (s. dazu auch VGH Mannheim, Urteil vom 26. Juli 2002 - 6 S 1066/01 - , Stellungnahme des Vertreters des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht sowie Vorläufige Richtlinie zu § 6 BVFG Stand: 17.06.2003).
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 35.02

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02
    Das Berufungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass das Verpflichtungsbegehren der Klägerin auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach aktueller Rechtslage und damit unter Anwendung des § 6 Abs. 2 BVFG in seiner Fassung durch das Spätaussiedlerstatusgesetz vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) zu beurteilen ist: (vgl. Urteil des Senats vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - sowie Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 35.02 - für das Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG).
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02
    Das Berufungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass das Verpflichtungsbegehren der Klägerin auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach aktueller Rechtslage und damit unter Anwendung des § 6 Abs. 2 BVFG in seiner Fassung durch das Spätaussiedlerstatusgesetz vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) zu beurteilen ist: (vgl. Urteil des Senats vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - sowie Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 35.02 - für das Bescheinigungsverfahren nach § 15 BVFG).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 23.06

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Mitursächlichkeit der familiären

    Die familiäre Sprachvermittlung muss nicht der alleinige Grund für die Fähigkeit sein, im Ausreisezeitpunkt im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 3 BVFG ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen (Fortentwicklung von Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 33.02 - BVerwGE 119, 6).

    Die familiäre Vermittlung muss, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 33.02 - (BVerwGE 119, 6 ) ausgeführt hat, "der Grund" für die Fähigkeit sein, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen.

    Die vom Senat in seinem Urteil vom 4. September 2003 (a.a.O.) bejahte und zwischen den Beteiligten nicht im Streit stehende Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs lässt angesichts der Mehrdeutigkeit des Kausalitätsbegriffs (statt vieler etwa W. Mummenhoff, Erfahrungssätze im Beweis der Kausalität, Köln, 1997) keinen Rückschluss darauf zu, dass die familiäre Vermittlung der alleinige Grund hinreichender Sprachkenntnisse sein muss.

    Dem steht schließlich auch nicht entgegen, dass es - wie die Revision geltend gemacht hat und in der Revisionsverhandlung mit den Beteiligten erörtert worden ist - im Urteil des Senats vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 33.02 - nach dessen veröffentlichter Fassung (vgl. BVerwGE 119, 6 und juris Rn. 15) heißt:.

    Die Beifügung des Wortes "allein" - abweichend vom sonst identischen Text des weiteren Urteils vom gleichen Tag im Verfahren BVerwG 5 C 11.03 (vgl. juris Rn. 16 = NVwZ 2004, 753 f.) - beruht nämlich auf einem Übertragungsfehler: In der authentischen Originalfassung des Urteils 5 C 33.02 ist die Streichung des Wortes "allein" und die Angleichung der beiden Texte verfügt worden.

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    Nach § 6 Abs. 2 BVFG 2001 muss die insoweit erforderliche familiäre Vermittlung der Sprachkenntnisse dabei nur solange angedauert haben, bis der Antragsteller das Sprachniveau erreicht hat, das ihn im Zeitpunkt der Aussiedlung befähigt, ein einfaches Gespräch zu führen (BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 33.02 - BVerwGE 119, 6 Rn. 15; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2011 - 1 BvR 500/07 - NVwZ-RR 2011, 460 ).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 31.06

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Mitursächlichkeit der familiären

    Die familiäre Vermittlung muss, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 33.02 - (BVerwGE 119, 6 ) ausgeführt hat, 'der Grund' für die Fähigkeit sein, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen.

    Die vom Senat in seinem Urteil vom 4. September 2003 (a.a.O.) bejahte und zwischen den Beteiligten nicht im Streit stehende Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs lässt angesichts der Mehrdeutigkeit des Kausalitätsbegriffs (statt vieler etwa W. Mummenhoff, Erfahrungssätze im Beweis der Kausalität, Köln, 1997) keinen Rückschluss darauf zu, dass die familiäre Vermittlung der alleinige Grund hinreichender Sprachkenntnisse sein muss.

    Dem steht schließlich auch nicht entgegen, dass es - wie die Revision geltend gemacht hat und in der Revisionsverhandlung mit den Beteiligten erörtert worden ist - im Urteil des Senats vom 4. September 2003 - BVerwG 5 C 33.02 - nach dessen veröffentlichter Fassung (vgl. BVerwGE 119, 6 und juris Rn. 15) heißt:.

    Die Beifügung des Wortes 'allein' - abweichend vom sonst identischen Text des weiteren Urteils vom gleichen Tag im Verfahren BVerwG 5 C 11.03 (vgl. juris Rn. 16 = NVwZ 2004, 753 f.) - beruht nämlich auf einem Übertragungsfehler: In der authentischen Originalfassung des Urteils 5 C 33.02 ist die Streichung des Wortes 'allein' und die Angleichung der beiden Texte verfügt worden.

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