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   BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70   

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BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70 (https://dejure.org/1970,6991)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1970 - V C 33.70 (https://dejure.org/1970,6991)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1970 - V C 33.70 (https://dejure.org/1970,6991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege gegen grundpfandrechtliche Sicherung durch das Grundvermögen des Leistungsempfängers - Veräußerung eines Teils des Grundvermögens als Grundlage für den Erhalt von Sozialhilfe - Anforderungen an den Begriff des Grundstücks im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70
    Ist die sofortige Verwertung des nach § 88 BSHG einzusetzenden Vermögens nicht möglich, so kann die Sozialhilfe als Darlehen gewährt werden, und zwar auch gegen dingliche Sicherung des Rückzahlungsanspruchs (dazu auch BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - BVerwG V C 167.67]).

    Unerheblich ist deshalb auch, ob das Grundvermögen der Klägerin als ein einziges Grundstück im Grundbuch eingetragen ist, Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits früher (zuletzt siehe BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - BVerwG V C 167.67] [93 f.]) darauf hingewiesen, daß die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes über den Einsatz des (Einkommens und) Vermögens im Zusammenhang mit den Leistungsvorschriften des Gesetzes stehen.

    Zu Recht hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - BVerwG V C 167.67] [93]) ausgeführt, daߧ 89 BSHG bestimmt ist, für den Fall der Unwirtschaftlichkeit einer Veräußerung eine Regelung zu treffen.

    Der Erreichung dieses Ziels dient auch die Härtevorschrift des § 88 Abs. 3 BSHG, und zwar in den atypischen Fällen, die von dem Katalog des § 88 Abs. 2 BSHG nicht erreicht werden, jedoch nach einer gleichwertigen Behandlung verlangen (zuletzt BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - BVerwG V C 167.67] [90]).

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70
    Dem Hilfeempfänger soll eine gewisse Bewegungsfreiheit bleiben (BVerwGE 23, 149 [BVerwG 26.01.1966 - BVerwG V C 88.64] [158]).

    Der Erhaltungsaufwand ist so typischer Natur, daß er nicht über eine Härtevorschrift, die gerade atypische Fälle erfassen soll (BVerwGE 23, 149 [BVerwG 26.01.1966 - BVerwG V C 88.64] [158]), abgewickelt werden kann.

  • BVerwG, 11.09.1968 - V C 144.67

    Verwertung eigenen Vermögens

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70
    Auch im übrigen steht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 1968 - BVerwG V C 144.67 - (FEVS 16, 81) der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Insofern hat bereits das BVerwG zu der Vorgängerregelung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG betont, dass das Grundvermögen nicht schlechthin, sondern nur insoweit geschützt ist, als es dem Leistungsberechtigten als Wohnung dient (BVerwG Urteile vom 21.10.1970 - 5 C 33.70 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 3 und vom 17.1.1980 - 5 C 48.78 - BVerwGE 59, 294; BVerwGE 89, 241).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Denn der Schutz jener Härtevorschrift kann nur denjenigen zuteil werden, die ihr Vermögen auch nachweisbar für den Zweck der Alterssicherung verwenden; bloße Absichten oder unverbindliche Erwägungen - hier in bezug auf die Verwendung des Sparguthabens für die Alterssicherung - können dagegen nicht ohne weiteres zur Herausnahme eines Teiles des zu verwertenden Vermögens führen (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - L 9 SO 475/14

    Sozialhilfeleistungen; Berücksichtigung einer Lebensversicherung als Vermögen;

    Schon das Bundesverwaltungsgericht hatte klargestellt, dass ein Hilfeempfänger, wenn Sozialhilfe voraussichtlich auf Dauer gewährt werden muss, die Verschonung eines Vermögens zur Alterssicherung nicht verlangen könne, wenn er es ohne die Sozialhilfe zur Aufrechterhaltung seines Lebensunterhaltes benötigen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1970 - V C 33.70 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 60.88

    Sozialhilfe - Hausgrundstück

    Der Zweck der Vorschrift, dem Hilfesuchenden (hier: und seinen Angehörigen) die (eigene) Wohnstatt zu erhalten (siehe BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 - und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 48.78 - <BVerwGE 59, 294 300>), läßt sich in diesem Fall nicht mehr voll erreichen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    Zu treffen ist anhand der objektiven Begleitumstände eine Prognoseentscheidung, wobei der Schutz der Härtevorschrift nur denjenigen zuteil werden kann, die ihr Vermögen auch nachweisbar für den Zweck der Alterssicherung verwenden, während bloße Absichten oder unverbindliche Erwägungen nicht ohne weiteres zur Herausnahme eines Teils des zu verwertenden Vermögens führen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - V C 33.70 - juris Rn. 19; Mecke, a.a.O., § 90 Rn. 135).
  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 74.71

    Einsatz von Vermögen und Waisengeld im Rahmen der Sozialhilfe - Verlangen nach

    Indessen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG V C 33.70 - (FEVS 18, 1) ausgeführt, daß die Alterssicherung im Gesetz gleichwertig neben die angemessene Lebensführung gestellt ist und deshalb jedenfalls bei einer dauernden Hilfsbedürftigkeit die Aufrechterhaltung der Lebensführung nicht hinter der Alterssicherung zurückzustehen hat.
  • BVerwG, 04.06.1973 - V CB 122.72

    Beamtete Ärzte als Zeugen und Sachverständige - Bloßes Bestreiten der Richtigkeit

    Geklärt ist insbesondere, daß auch bei der Bindung eines Vermögens zur Alters Sicherung - und Gleiches muß bei einer Verwendung für eine angemessene Lebensführung gelten - mehr als die Bekundung von Absichten und unverbindliche Erklärungen vorliegen müssen (dazu Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG V C 33.70 - [FEVS 18, 1]).
  • BVerwG, 12.04.1988 - 5 ER 269.86

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß ein Grundstücksteil, der nicht unmittelbar als Wohnstatt dient, grundsätzlich auf seine selbständige Verwertbarkeit hin zu überprüfen ist (Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 - ; BVerwGE 59, 294 [BVerwG 17.01.1980 - 5 C 48.78] ).
  • VG Göttingen, 25.11.2003 - 2 A 2242/02

    Angesparte Sozialhilfeleistungen; angesparte Sozialhilfemittel; angespartes

    Das Ziel der Härtevorschrift kann kein anderes sein (Urteil vom 26. Januar 1966 -V C 88.64-, BVerwGE 23, 149, 158 f.; Urteil vom 14. Mai 1969 -V C 167.67-, BVerwGE 32, 89, 90; Urteil vom 21. Oktober 1970 -V C 33.70-, Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 3; Urteil vom 29. April 1993 -5 C 12.90-, BVerwGE 92.254, 255; Beschluss vom 8. Juli 1991 -5 B 57.91-, zitiert nach Juris.
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   BVerwG, 03.06.1970 - V C 33.70   

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BVerwG, 03.06.1970 - V C 33.70 (https://dejure.org/1970,8463)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1970 - V C 33.70 (https://dejure.org/1970,8463)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1970 - V C 33.70 (https://dejure.org/1970,8463)
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