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   BVerwG, 20.10.1989 - 5 C 33.88   

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BVerwG, 20.10.1989 - 5 C 33.88 (https://dejure.org/1989,11756)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1989 - 5 C 33.88 (https://dejure.org/1989,11756)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1989 - 5 C 33.88 (https://dejure.org/1989,11756)
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 13.14

    Lost Art Internet-Datenbank; Kulturgut; Raubkunst; NS-verfolgungsbedingter

    Soweit in verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch in Fällen eines behördlichen Zuständigkeitswechsels (BVerwG, Urteile vom 2. November 1973 - 4 C 55.70 - BVerwGE 44, 148 und vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78 - BVerwGE 59, 221 ) oder einer sondergesetzlich angeordneten Funktionsnachfolge (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1989 - 5 C 33.88 - Buchholz 310 § 142 VwGO Nr. 12) ein von Amts wegen zu berücksichtigender Parteiwechsel angenommen wird, beruht dies auf der Exklusivität gesetzlich geregelter Zuständigkeitszuweisungen.
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Dem steht nicht entgegen, dass die Behörden in ihrer bisherigen Praxis ggf. auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorschrift allein oder in Verbindung mit dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensschutzgrundsatz (vgl. Urteile vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - BVerwGE 82, 163 und vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 33.88 - Buchholz 436.36 § 45a BAföG Nr. 1) nur die Verwertung solcher Kraftfahrzeuge verlangt haben, bei denen nicht die Funktion als Fortbewegungsmittel im Vordergrund stand oder die einen für Auszubildende überdurchschnittlichen Wert verkörperten, ansonsten aber Kraftfahrzeuge als Haushaltsgegenstände und damit nicht als Vermögensgegenstand gewertet oder sonst (z.B. nach § 29 Abs. 3 BAföG) anrechnungsfrei gelassen haben.
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Davon geht im übrigen ohne Beschränkung auf das Revisionsverfahren § 45 a Abs. 1 BAföG aus, wonach bei einem Zuständigkeitsübergang das neu zuständige Amt auch Verwaltungshandlungen vorzunehmen hat, die sich auf Zeiträume vor dem Übergang der Zuständigkeit erstrecken, und im Wege eines gesetzlichen Parteiwechsels sogar in bereits anhängige Verwaltungsstreitverfahren eintritt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1984 - BVerwG 5 C 24.81 - und vom 22. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 33.88 - ).
  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 3 CE 19.1896

    Stellenbesetzung

    Als norminterpretierende Verwaltungsvorschrift bindet sie das Gericht mangels normativer Wirkung nicht, da die Befugnis zur letztverbindlichen Auslegung des objektiven Rechts - anders als die Befugnis zur Ermessensausübung - nicht der Verwaltung überantwortet ist, sondern durch Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten obliegt (BVerwG, U.v. 10.12.1969 - 8 C 104.69 - juris Rn. 14; U.v. 22.06.1989 - 5 C 42.88 - juris Rn. 18; U.v. 22.10.1989 - 5 C 33.88 - juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2017 - 3 L 115/15

    Informationsanspruch gegenüber der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der

    Soweit in verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch in Fällen eines behördlichen Zuständigkeitswechsels (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. November 1973 - BVerwG 4 C 55.70 -, juris, und vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46.78 -, juris) oder einer sondergesetzlich angeordneten Funktionsnachfolge (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 33.88 -, juris) ein von Amts wegen zu berücksichtigender Parteiwechsel angenommen wird, beruht dies auf der Exklusivität gesetzlich geregelter Zuständigkeitszuweisungen.
  • BVerwG, 21.09.2010 - 5 B 44.10

    Fortwirkung eines vor der Behörde gestellten Antrags auf Erteilung einer

    Unabhängig davon begründete eine etwa rechtswidrige Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung in den von der Klägerin bezeichneten Fällen keinen Anspruch der Klägerin auf eine entsprechende Genehmigung (vgl. Urteile vom 22. Juni 1989 - BVerwG 5 C 42.88 - BVerwGE 82, 163 und vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 5 C 33.88 - Buchholz 436.36 § 45a BAföG Nr. 1).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 3 B 19.1558

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeit für die Beamtentätigkeit

    Sie dürfen ihren Entscheidungen vielmehr nur materielles Recht, zu den Verwaltungsvorschriften nicht gehören, zugrunde legen und sind lediglich befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen (BVerwG, U.v. 26.6.2002 - 8 C 30.01 - juris Rn. 23; U.v. 22.10.1989 - 5 C 33.88 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 3 CE 19.1896 - juris Rn. 20; Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 1 Rn. 213 f.).
  • VG München, 27.10.2016 - M 17 K 15.4816

    Anspruch auf Beihilfe zur Rechnung für private Krankenhausbehandlung

    Als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften bindet sie das Gericht mangels normativer Wirkung nicht, da die Befugnis zur letztverbindlichen Auslegung des objektiven Rechts - anders als die Befugnis zur Ermessensausübung - nicht der Verwaltung überantwortet ist, sondern durch Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten obliegt (BVerwG, U. v. 10.12.1969 - 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278, 282; vgl. ferner BVerwG, U. v. 22.06.1989 - 5 C 42.88 - BVerwGE 82, 163, 169; BVerwG, U. v. 22.10.1989 - 5 C 33.88 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - 12 A 1260/14

    Verwirkung des Anspruchs auf eine spätere erstmalige Förderung nach dem BAföG

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1989 - 5 C 42.88 -, BVerwGE 82, 163, juris, und vom 20. Oktober 1989 - 5 C 33.88 -, Buchholz 436.36 § 45a BAföG Nr. 1, juris.
  • VG München, 18.02.2016 - M 17 K 15.2928

    Kein Anspruch auf höheres Trennungsübernachtungsgeld

    Zwar binden diese Regelungen das Gericht mangels normativer Wirkung nicht, da die Befugnis zur letztverbindlichen Auslegung des objektiven Rechts - anders als die Befugnis zur Ermessensausübung - nicht der Verwaltung überantwortet ist, sondern durch Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten obliegt (BVerwG, U.v. 10.12.1969 - 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278, 282; vgl. ferner BVerwG, U.v. 22.06.1989 - 5 C 42.88 - BVerwGE 82, 163, 169; BVerwG, U.v. 22.10.1989 - 5 C 33.88 - juris Rn. 18).
  • VG München, 10.11.2016 - M 17 K 15.4663

    Rückforderung von Fördrmitteln für eine Kindertageseinrichtung bei Nichterfüllung

  • VG München, 18.02.2016 - M 17 K 15.3097

    Keine Auslagenerstattung für Wohnungsbesichtigungsreise zur eigenen

  • VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 5 K 20.279

    Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter während eines

  • VG München, 10.11.2016 - M 17 K 15.4533

    Rückforderung von Fördermitteln für Kindertageseinrichtung

  • VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.725

    Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Fachrichtungswechsel aufgrund

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